Gebietsvorschläge des LLUR zur Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG).
Die Gebiete erfüllen die qualitativen Anforderungen gemäß
§ 23 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542]
(zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit
§ 13 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301,
ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]).
Herkunft der Gebietsvorschläge: Hauptherkunft 1. landesweite Biotopkartierung (bis 1993) sowie ergänzend durch Obere Naturschutzbehörde bewertete NSG-Vorschläge Dritter.
Hinweis:
Die Vorschläge sind behördenverbindlich soweit in die Landschaftsplanung übernommen (siehe dort und Attribut "Bestand").
Bei dem Datenbestand handelt es sich um Altdaten
(Digitalisierung ab 1993 zunächst auf analogen Karten TK25), die
technisch bedingt z.T. schlecht auf die DTK25-V passen
Die "Gebietsnr" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach
folgenden Grundsätzen:
1) ggf. Verwendung der Nummerierung lt.
Auswertungen 1. landesweite Biotopkartierung
- siehe Broschürentext bzw. Karte
2) nachrangig Reihenfolge lt. Landschaftsrahmenplanung 1998-2005
3) übrige NSG-Vorschläge nach chronologischem Eingang
Innerhalb des Landesamtes werden im GIS (LANIS),
im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan (R5)
kreisweise identische lfd. Nummern verwendet.
Das Aktenzeichen für NSG-Vorschläge lautet:
5321.122-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr.
(vollzogen im LANIS und R5 - ansonsten noch Überarbeitungsbedarf
hinsichtlich SGK)
Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann
es abweichende Nummerierungen geben.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019.
Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Schleswig-Holstein
Umweltportal