SPA = "Special protection area" entspricht dem deutschen
Begriff "Europäisches Vogelschutzgebiet" der EU Vogelschutz-
richtlinie vom 02. Mai 1979.
FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992.
Zusammen bilden SPA und FFH die rechtlichen Grundlagen für das
euroäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000". Hiermit
verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses
europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht.
Gebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und
angrenzende Küstengebiete":
In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks.
Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere
nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht
verbindlich kartografisch festgelegt.
Gebiet 0916-391 "Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
und angrenzende Küstengebiete":
In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks.
Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere
nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht
verbindlich kartografisch festgelegt.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019.
Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Schleswig-Holstein
Umweltportal