Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019.
Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Darstellung der Grundwassereinzugsgebiete der Wasserwerke der öffentlichen Trinkwasserversorgung
mit einer Entnahmemenge ab 100.000 Kubikmeter pro Jahr, für die kein Trinkwasserschutzgebiet
festgesetzt oder geplant ist. Entnahmen aus unterschiedlichen Grundwasser-stockwerken führen in
einigen Fällen zu Überlagerungen hydraulisch getrennter Einzugsge¬biete.
Die Datengrundlage zur Festlegung der Trinkwassergewinnungsgebiete ist heterogen: Die Ermittlung
der Trinkwassergewinnungsgebiete der größeren Wasserwerke wie beispielsweise im Raum Kiel oder
im Osten von Hamburg beruht in der Regel auf umfangreichen hydrogeologischen Ausarbeitungen mit
Grundwassergleichenplänen, die meist eine recht zuverlässige Abgrenzung des jeweiligen
Grundwassereinzugsgebietes erlauben. Grundlage der Ermittlung der Trinkwassergewinnungsgebiete
im Raum Lübeck ist ein landeseigenes Grundwasserströmungsmodell als Ergebnis umfangreicher,
landeseigener Untersuchungen zur Geologie und Grundwasserdynamik in diesem Raum. Auch im Raum
Flensburg und Wacken liefern Grund-wasserströmungsmodelle Anhaltspunkte zur Einzugsgebietsabgrenzung.
In vielen Fällen erfassen vorliegende Ausarbeitungen und Grundwassergleichenpläne jedoch nicht
das gesamte Grundwassereinzugsgebiet. Insbesondere bei kleineren Wasserwerken beschränken sich
Informationen oft nur auf den Nahbereich der Fassungsanlagen. Einzugsgebiete können dann nur
näherungsweise, teils durch Einbeziehung zusätzlicher Informationen aus dem Geologischen Landesarchiv,
anhand vorliegender überregionaler Trendpläne zu generellen Grundwasserströmungsverhältnissen
oder unter Berücksichtigung morphologischer Gegebenheiten abgegrenzt werden.
Der in Schleswig-Holstein verwendete Begriff „Trinkwassergewinnungsgebiet“ ist rechtlich nicht
normiert, eigene rechtsverbindliche Regelungen für Trinkwassergewinnungsgebiete bestehen nicht.
Der Begriff „Trinkwassergewinnungsgebiet“ ist allerdings als Kategorie in der Regionalplanung
eingeführt, da in Trinkwassergewinnungsgebieten neben der Sicherung der öffentlichen
Trinkwasserversorgung dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Grundwasserschutzes bei der Abwägung
mit anderen Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht zukommt.
Schleswig-Holstein
Umweltportal