Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Definition Landschaftselement (LE): Landschaftselemente sind nicht landwirtschaftlich nutzbare natürliche oder naturnahe Strukturelemente, die Teil der beihilfefähigen Fläche sein können, wenn sie - in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur förderfähigen / landwirtschaftlichen Fläche stehen (d. h. in der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegen oder direkt an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche angrenzen). - Nach § 23 der GAPKondV einem Beseitigungsverbot unterliegen. Landschaftselement-Typen: Baumreihe (BR) Hecken/ Knicks (HK) Feuchtgebiet, Tümpel, Sölle, Dolinen (FG) Feldgehölz (FH) Einzelbaum (EB) Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle (NT) Gräben (GR) Aktueller Stand: Januar 2024
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