Betreuung der Gebiete im schleswig-Holsteinischen Nationalpark Wattenmeer
Seit den 1980er Jahren werden der Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer", überwiegende Teil der Naturschutzgebiete Schleswig-Holsteins, sowie seit 2007 zunehmend Natura 2000 Gebiete von Naturschutzvereinen, lokalen Aktionen, Einzelpersonen, der öffentlichen Hand (Gemeinde, Kreise), den S-H Landesforsten und der Naturschutzstation ETS ehrenamtlich auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages betreut. Dieser wird zwischen dem Betreuer und dem LLUR geschlossen. Gesetzliche Grundlage für die Übertragung der Betreuung sind die Bestimmungen des § 20 des Landesnaturschutzgesetzes. Folgende Aufgaben umfasst die Betreuung: ¿ Beobachten der Entwicklung in den Schutzgebieten ¿ Vorschläge erarbeiten für notwendige Schutzmaßnahmen, ¿ Maßnahmen des Naturschutzes nach Genehmigung durch die Naturschutzbehörde durchführen ¿ die Öffentlichkeit über das Schutzgebiet informieren ¿ Erstellen eines jährlichen Betreuungsberichtes. Die Schutzgebietsreferenten haben die Befugnisse von Beauftragen der Naturschutzbehörden mit einem entsprechenden Ausweis und sie dürfen Schutzgebiete auch außerhalb der Wege betreten. Dieser Layer zeigt welche Zone im NP von welchem Naturschutzverein betreut werden.