In Schleswig-Holstein werden rund 300 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr zur Trink- und Brauchwassernutzung aus dem Untergrund entnommen. In Bereichen, in denen potenziell gefährdende Nutzungen vorhanden sind und die natürlichen Schutzschichten nur geringmächtig oder lückenhaft ausgebildet sind, ist die Ausweisung von Wasserschutzgebieten unverzichtbar, um Risiken für die Trinkwasserversorgung abzuwenden. Wasserschutzgebiete sind somit ein wesentliches Instrument des räumlich differenzierten Grundwasserschutzes.
Von Industrie, Verkehr, Landwirtschaft oder Siedlungsgebieten gehen zahlreiche Gefahren für das Grundwasser aus. Die natürliche Filterfunktion des Bodens reicht in vielen Fällen nicht aus, um Verunreinigungen des Grundwassers zu verhindern. Belastungen mit Schadstoffen sind deshalb immer häufiger zu beobachten.
In Schleswig-Holstein kommt dem Grundwasser eine besondere Bedeutung zu, da der Trinkwasserbedarf hier vollständig aus dem Grundwasser gedeckt wird. Deshalb ist es besonders wichtig zu verhindern, dass Schadstoffe wie Pflanzenschutzmittel oder Nitrat in das Grundwasser gelangen. Um dies zu gewährleisten werden umfangreiche Aufgaben im Bereich Schutz, Bewirtschaftung und Überwachung des Grundwassers sowie bei der Sicherstellung der Wasserversorgung wahrgenommen.
Die Versorgung der schleswig-holsteinischen Bevölkerung sowie der Industrie- und Gewerbebetriebe mit Wasser in Trinkwasserqualität stützt sich ausschließlich auf Grundwasser. Große leistungsfähige Stromsysteme mit der Möglichkeit, große Wassermengen als Oberflächenwasser zu gewinnen, fehlen mit Ausnahme der Elbe. Darüber hinaus fehlen im Binnenland die Möglichkeiten, durch die Anlage von oberirdischen Speichern den nach Güte und Menge schwankenden Wasserabfluss auszugleichen. Im Jahr 2004 wurden in Schleswig-Holstein durch mehr als 650 Wasserwerke etwa 207 Millionen Kubikmeter Grundwasser gefördert und zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung abgegeben. Durch Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft wurden im gleichen Jahr mehr als 800 Gewinnungsanlagen betrieben und damit rund 37 Millionen Kubikmeter Grundwasser aus dem Untergrund entnommen.
Damit die Versorgung mit sauberem Trinkwasser auch langfristig gesichert werden kann, ist der flächendeckende Grundwasserschutz gesetzlich verankert. In Regionen, die für die Trinkwassergewinnung von besonderer Bedeutung sind, können außerdem Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden.
Karte der Wasserschutz- und -schongebiete in Schleswig-Holstein. Sie umfasst alle ausgewiesenen Wasserschutzgebiete in der parzellenscharfen Abgrenzung sowie grobe Abgrenzungen der geplanten Wasserschutzgebiete und der nach dem derzeitigen hydrogeologischen Kenntnisstand abgeleiteten Grundwasserneubildungsflächen der Wassergewinnungsanlagen (Wasserschongebiete)