Gemäß Anlage 14 (zu § 30) der 39. BImSchV über die Unterrichtung der Öffentlichkeit müssen die aktuellen Informationen über die Luftschadstoffwerte der Öffentlichkeit routinemäßig zugänglich gemacht werden. Informationen über aktuelle Luftschadstoffkonzentrationen: https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten Videotext: Nordtext N3, Tafel 676 Ansagedienst (Ozon): 04821 - 95106 (Für Anrufe dieser Nummer fallen Festnetz- oder Mobilfunkgebühren an.)
Zu den Zielen, die die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten im Rahmen der Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität vorgegeben hat, gehört die Erhaltung einer guten Luftqualität, das heißt, die Einhaltung gesetzlich festgelegter Grenzwerte. Kann diese Einhaltung nicht sichergestellt werden, müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden, die geeignete Maßnahmen enthalten, um den Zeitraum einer Nichteinhaltung so kurz wie möglich zu halten. Diese Luftreinhaltepläne werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zuständig für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen ist in Schleswig-Holstein das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND). Luftreinhaltepläne wurden für die Städte Itzehoe, Ratzeburg und Kiel aufgestellt. In Ratzeburg und Itzehoe konnten sie erfolgreich umgesetzt werden. Der Plan für Kiel wurde im Jahr 2020 fortgeschrieben. Gemäß Artikel 22 der EU-Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa konnte die Frist für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid um bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn - aufgezeigt wurde, wie der Grenzwert vor Ablauf der neuen Frist eingehalten werden sollte - in den Jahren der Fristverlängerung der Grenzwert um nicht mehr als die in der Richtlinie festgelegte maximale Toleranzmarge überschritten wird. Erforderlich war dazu eine Mitteilung der Mitgliedstaaten an die Kommission. Wurden innerhalb von neun Monaten nach Eingang dieser Mitteilung keine Einwände erhoben, galten die Bedingungen als erfüllt. Wurden Einwände erhoben, konnte die Kommission die Mitgliedstaaten auffordern, Anpassungen vorzunehmen oder neue Luftqualitätspläne vorzulegen. Die Mitteilungen für den Ballungsraum Kiel und die Gebiete Itzehoe und Ratzeburg erfolgten im Jahr 2011. Die Kommission hat gegen die Mitteilungen keine Einwände erhoben. Die Fristverlängerungen galten bis zum 31.12.2014 und sind somit abgelaufen.
Die Aufgabe der Überwachung und Beurteilung der Luftqualität in Schleswig-Holstein wird von der Lufthygienischen Überwachung (LÜSH) übernommen. Die Basis der Aufgabe bildet die landesweite Ermittlung der Luftbelastung und von atmosphärischen Stoffeinträgen mit automatischen, kontinuierlichen und sammelnden Verfahren. Rechtsgrundlagen sind Richtlinien der Europäischen Union zur Luftqualität und bundesgesetzliche Regelungen. Diese Untersuchungen finden in allen Bundesländern statt. Es bestehen umfangreiche Verpflichtungen zur Information der Öffentlichkeit sowie zur Berichterstattung gegenüber dem Bund und der EU. Das Umweltbundesamt übernimmt die Rolle des Berichterstatters für den Mitgliedstaat Deutschland und ist gemäß "INSPIRE-Richtlinie" als datenbereitstellende Stelle benannt. Die Daten aus den Bundesländern werden beim Umweltbundesamt gesammelt - die automatisch erhobenen Messdaten werden beispielsweise stündlich aktualisiert. Gemäß Anlage 14 (zu § 30) der 39. BImSchV über die Unterrichtung der Öffentlichkeit müssen die aktuellen Informationen über die Luftschadstoffwerte der Öffentlichkeit routinemäßig zugänglich gemacht werden. Die Daten aus Schleswig-Holstein sind über das Umweltportal Schleswig-Holstein abrufbar. Genutzt wird dazu eine Schnittstelle zur Luftmessdatenbank des Umweltbundesamtes. Ergänzender Hinweis: die Station "Westerland" gehört nicht zum Luftmessnetz Schleswig-Holstein, sondern wird vom Umweltbundesamt betrieben. Weitere Quellen mit Informationen über aktuelle Luftschadstoffkonzentrationen (Verweise s. u.): Landesportal Schleswig-Holstein, Thema "Luftqualität" Open Data Schleswig-Holstein Videotext: NDR Text, Seite 676 (3 Seiten) Ansagedienst (Ozon): 04821 - 95106 (Für Anrufe dieser Nummer fallen Festnetz- oder Mobilfunkgebühren an.) Luftqualitätsportal des Umweltbundesamtes Informationen der Europäischen Umweltagentur (englisch, link zu "users´ corner")