Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. In Schleswig-Holstein sind inzwischen 94 Prozent der Bevölkerung an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Alle anderen Haushalte können aus wirtschaftlichen Gründen nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossen werden und reinigen ihre Abwässer in dezentralen Kleinkläranlagen.
Schleswig-Holstein
Umweltportal