Bekannte Vorkommen des LRT 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser, Anhang I FFH-Richtlinie und Vorkommen 1170 Riffe gemäß Anhang I FFH-Richtlinie
Ermittlung und Erfassung von Vorkommen der prioritären Lebensraumtypen nach Anhang 1 FFH-Richtlinie außerhalb der FFH-Gebietskulisse; der textliche Endbericht kann bei den fachlich zuständigen Kollegen angefordert werden.
50m Puffer um die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung FFH-Gebiete im Maßstab 1:5.000
FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992, die zusammen mit der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. April 1979 die rechtlichen Grundlagen für das europäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000" bilden. Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht.
Zur Erfüllung der Berichtspflichten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie wurden die bestehenden FFH-Gebiete sowie einige Referenzflächen (ausgewählte NSG, Bundeswehrliegenschaften) im Zeitraum von 2007-2012 kartiert. Die LRT wurden kartiert und bewertet. Bei den Biotoptypen wurden lediglich die im jeweiligen Jahr vorliegenden Luftbilder erkennbaren Veränderungen erfasst und eingetragen. Ausgangsbasis hierfür waren die Kartierungen aus dem Berichtszeitraum 2001-2006.