Fundpunktkarten: Fundpunktgenaue Darstellung der Verbreitung einer Art; je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen oder räumlich auf maximal 4 MTB eingeschränkt sein
Artenzahlkarte (LAEA10): Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten im ETRS-LAEA 10 Kilometer Raster für bestimmte Arten(unter)gruppen
Artenzahlkarte (MTB): Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten in einem Messtischblatt (MTB) für bestimmte Arten(unter)gruppen
Artenzahlkarte (MTB-Q): Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten in einem Viertel (=Quadrant) eines Messtischblattes (MTB) für bestimmte Arten(unter)gruppen
Artenzahlkarte (MTB-16tel): Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten in einem 16tel eines Messtischblattes (MTB) für bestimmte Arten(unter)gruppen; je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen eingeschränkt sein
Artenzahlkarte (MTB-64tel): Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten in einem 64tel eines Messtischblattes (MTB) für bestimmte Arten(unter)gruppen; je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen eingeschränkt sein
Rasterverbreitungskarte (LAEA10): Darstellung der Verbreitung einer Art im ETRS-LAEA 10 Kilometer Raster
Rasterverbreitungskarte (MTB): Darstellung der Verbreitung einer Art auf Basis des Messtischblatt-Rasters (MTB)
Rasterverbreitungskarte (MTB-Q): Darstellung der Verbreitung einer Art auf Basis des Messtischblattquadranten-Rasters (MTB-Q)
Rasterverbreitungskarte (MTB-16tel): Darstellung der Verbreitung einer Art auf Basis des Messtischblattquadranten-Rasters (MTB-16tel); je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen eingeschränkt sein
Rasterverbreitungskarte (MTB-64tel): Darstellung der Verbreitung einer Art auf Basis des Messtischblattquadranten-Rasters (MTB-64tel); je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen eingeschränkt sein
Es wird die Vertragsart "Ackerlebensraum" dargestellt. Diese bezieht sich auf alle Ackerflächen auf Mineralböden (also nicht auf Moor- und Anmoorstandorten).
Zur Erfüllung der Berichtspflichten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie wurden die bestehenden FFH-Gebiete sowie einige Referenzflächen (ausgewählte NSG, Bundeswehrliegenschaften) im Zeitraum von 2007-2012 kartiert. Die LRT wurden kartiert und bewertet. Bei den Biotoptypen wurden lediglich die im jeweiligen Jahr vorliegenden Luftbilder erkennbaren Veränderungen erfasst und eingetragen. Ausgangsbasis hierfür waren die Kartierungen aus dem Berichtszeitraum 2001-2006.
Die "Negativkulisse" stellt die Flächen dar, für die das Vorkaufsrecht gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LNatSchG und weitere durch die Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht (bekannt gemacht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016, Seite 839) benannte Flächen, nicht besteht.
Die 1971 in Ramsar (Iran) unterzeichnete internationale "Convention on Wetlands" ist eine zwischenstaatliche Vereinbarung zur Erhaltung und umweltverträglicher Nutzung von Feuchtgebieten und deren Resourcen. Ratifizierung durch die BRD 1976. Das Ramsar-Abkommen verpflichtet die Vertragsstaaten zur Erhaltung und Förderung von Feuchtgebieten u.a. durch Benennung von Gebieten, die den Ramsar-Kriterien entsprechen. In Schleswig-Holstein ist das Gebiet "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Gebiete" am 15.11.1991 offiziell benannt worden.
Aus Basis-DLM AAA-Modellierung erstellter blattschnittfreier Waldlayer im Bereich Schleswig-Holstein. Die Einzelflächen aus dem Original Datenbestand wurden in diesem Shape über das Wertefeld VEG zusammengerechnet und als Gesamtfläche der Kategorien "Wald" und "Gehoelz" wiedergegeben.
! Wichtiger Hinweis: ! Der Waldlayer stellt keine rechtliche Grundlage zum Waldentscheid auf Basis des Landeswaldgesetzes (Begriffsbestimmung laut §2 LWaldG) dar, sondern dient als Orientierungshilfe! ! Es kann nicht für 100%ige Richtig- und Vollständigkeit garantiert werden, da die Erfassung ohne Anhalten von Fachdaten und mit einer erlaubten Fehlertoleranz geschehen ist. So gilt z.B. für die linienhafte Abgrenzung von Nachbarschaften eine Fehlertoleranz von +/- 15m nach den Standards der AdV als erlaubt.
Es wird die Kulisse der Waldstandorte innerhalb von FFH-Gebieten und mit Vorkommen der FFH-Wald-LRT dargestellt. Grundlage hierfür ist eine Auswertung der Ergebnisse der Biotopkartierung mit Stand 2021 nach Vorkommen von Wald-LRT in FFH-Gebieten.