Dieser Darstellungsdienst stellt für das gesamte Makrophyten-Monitoring die ungefilterten Daten aller Erfassungsflüge ab 1994 bereit (UIG). Es handelt sich um Flugzeugkartierungen von Seegraswiesen und Grünalgen im Rahmen des trilateralen Monitoring-Programmes (TMAP). Der Bedeckungsgrad wird in 2 Dichteklassen der geschlossenen Bestände angegeben. Die Identifizierung der Flächen vom Sportflugzeug aus ist erst ab ca. 20% Deckung möglich. Die Daten wurden auf Basis einzelner Shapes in einer Datenbank zusammengeführt. Aus den Jahren 1989 und 1990 liegen ähnliche, aber in der Klassifikation abweichende, Kartierungen im Rahmen der Ökosystemforschung Schleswig-Holsteinsches Wattenmeer vor. Dieser Dienst beinhaltet folgende Layer: Seegras: ZOS_ALL_FLIHTS_ab1994 und Grünalgen: GRALG_ALL_FLIGHTS_ab1994. Aus diesen gesamten Daten ab 1994 wurde zusätzlich ein weiterer Dienst im Rahmen des Projektes MDI-DE (Marine Daten-Infrastruktur Deutschland) abgeleitet, der Seegras und Grünalgen als Eutrophierungsparameter, relevant für den MSRL Deskriptor 5, betrachtet. In dem genannten Eutrophierungs-Dienst wird nur ein Flug pro Jahres ausgegeben, nämlich der, bei dem der Bedeckungsgrad am höchsten war: vgl. WMS MSRL: D5-Eutrophierung (sh-lkn). Prüfung: Lageprüfung | Prüfungsbeschreibung: Lagevergleich mit anderen kartographischen Daten z. B. Seekarten des BSH | Dateninhalt (Bild): Lageprüfung
Dieser dienstbezogene Datenbestand stellt das Vorkommen von Wasserfahrzeugen und Personen im schleswig-holsteinischen Wattenmeer ab 2009 dar und gibt Hinweise auf potentielle Störquellen für rastende und mausernde Eiderenten. Die Daten wurden, wenn möglich, während der Erfassung der Eiderenten mit kartiert. Diese Sichtungen liegen als Punktdaten vor und können über die Datumsspalte den Daten der Eiderenten-Verteilung zugeordnet werden. Sowohl Eiderenten als auch Brandgänse reagieren empfindlich auf Störungen durch Schiffe und Personen. Entweder fliegen sie auf oder, zur Zeiten der Flugunfähigkeit während der Vollmauser, entfernen sie sich schnell schwimmend von der Störquelle. Häufige Fluchtreaktionen haben erhebliche Energiekosten zur Folge, sowie eine verringerte Zeit zur Nahrungssuche. Häufig gestörte Habitate werden gemieden und gehen als Nahrungsgebiete verloren. Um die Muster der Verteilung der Enten zu verstehen, sowie um zu überprüfen in welchen Gebieten eine störungsfreie Rast möglich ist, werden die Wasserfahrzeuge parallel zur Entenerfassung mit notiert und können hinterher mit in die Darstellung der Verteilung und die Bewertung der Ergebnisse einfließen.
Über den WFS – Dienst: Eiderenten:Vorkommen und Bestände im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" werden die Daten in Kombination mit den Eiderenten-Daten zusammen bereitgestellt.
Über den WMS-Dienst: Eiderenten:Vorkommen im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" werden die Daten in separaten Layern pro Saison und pro Jahr angeboten, um eine zeitgleiche Darstellung mit der Verteilung der Eiderenten zu ermöglichen.
Dieser dienstbezogene Datenbestand stellt das Vorkommen von Wasserfahrzeugen und Personen im schleswig-holsteinischen Wattenmeer ab 2010 dar und gibt Hinweise auf potentielle Störquellen für rastende und mausernde Brandgänse. Die Daten wurden, wenn möglich, während der Erfassung der Brandgänse mit kartiert. Diese Sichtungen liegen als Punktdaten vor und können über die Datumsspalte den Daten der Brandgans-Verteilung zugeordnet werden. Sowohl Eiderenten als auch Brandgänse reagieren empfindlich auf Störungen durch Schiffe und Personen. Entweder fliegen sie auf oder, zur Zeiten der Flugunfähigkeit während der Vollmauser, entfernen sie sich schnell schwimmend von der Störquelle. Häufige Fluchtreaktionen haben erhebliche Energiekosten zur Folge, sowie eine verringerte Zeit zur Nahrungssuche. Häufig gestörte Habitate werden gemieden und gehen als Nahrungsgebiete verloren. Um die Muster der Verteilung der Enten zu verstehen, sowie um zu überprüfen in welchen Gebieten eine störungsfreie Rast möglich ist, werden die Wasserfahrzeuge parallel zur Entenerfassung mit notiert und können hinterher mit in die Darstellung der Verteilung und die Bewertung der Ergebnisse einfließen. Über den WFS – Dienst: Brandgänse:Vorkommen und Mauserbestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" werden die Daten in Kombination mit den Brandgans-Daten zusammen bereitgestellt.
Über den WMS-Dienst: Brandgänse:Vorkommen und Mauserbestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" werden die Daten in separaten Layern pro Saison und pro Jahr angeboten, um eine zeitgleiche Darstellung mit der Verteilung der Brandgänse zu ermöglichen.
Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 7, Abs. 6). Diese werden ausgelöst, wenn das Auf- und Einbringen von Material sich auf mindestens eine der im Bundes-Bodenschutzgesetz genannten Bodenfunktionen (BBodSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 1 / 3) nachteilig auswirken können. Entscheidend hierfür ist Kriterium der Funktionserfüllung "im besonderen Maße", welches in der Bundes-Bodenschutzverordnung genannt wird (BBodSchV, §12, Abs. 8). Das Kriterium wird einzelfallbezogen auf einige Bodenfunktionen mit sehr hoher (leistungsfähige) und auf andere Bodenfunktionen mit sehr niedriger (empfindliche) Funktionserfüllung angewendet. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die Flächen werden nach der Anzahl der möglicherweise betroffenen Bodenfunktionen klassifiziert und farblich (gelb-braun) differenziert. Durch Anklicken erhält man die konkret betroffenen Funktionen, die mit dem Auf- oder Einbringen verbundenen Risiken sowie Angaben dazu welches Material vermieden werden sollte und welches Material möglicherweise sogar eine Verbesserung der Bodenfunktionen bewirken könnte. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Daher wird sie grundsätzlich im Maßstabsbereich 1 : 1.000 - 25.000 vorgehalten. In diesem Maßstabsbereich können die oben genannten Informationen aus den Einzelflächen abgerufen werden. Bei kleineren Maßstäben wird sie nur als Bild dargestellt, d. h. die einzige Information ist die Flächenfarbe.
Die Sickerwasserrate ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Bestandteil des Wasserhaushaltes und beschreibt diejenige Wassermenge, die der Boden aufgrund seines beschränkten Wasserhaltevermögens nicht mehr halten kann und welche daher den Wurzelraum verlässt bzw. versickert (Grundwasserneubildung). Laterale Abflüsse (Drainage, Grabenentwässerung) werden an dieser Stelle nicht betrachtet. Sandige Böden können weniger Wasser halten als lehmige oder tonige Böden, so dass (unter sonst gleichen Bedingungen) die Sickerwasserrate unter sandigen Böden größer ist als unter lehmigen/tonigen Böden. In niederschlagsreichen Gebieten versickert mehr Wasser als in niederschlagsärmeren Gebieten. Mit der Sickerwasserrate wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.b) als Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Das hierfür gewählte Kriterium sind die allgemeinen Wasserhaushaltsverhältnisse mit dem Kennwert Sickerwasserrate. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird die Sickerwasserrate regionalspezifisch klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Sickerwasserrate (SWR), landesweit bewertet" gibt es noch eine Klassifikation der Sickerwasserrate, die die Sickerwasserrate über die Naturraumgrenzen hinweg landesweit einheitlich darstellt.
Die Sickerwasserrate ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Bestandteil des Wasserhaushaltes und beschreibt diejenige Wassermenge, die der Boden aufgrund seines beschränkten Wasserhaltevermögens nicht mehr halten kann und welche daher den Wurzelraum verlässt bzw. versickert (Grundwasserneubildung). Laterale Abflüsse (Drainage, Grabenentwässerung) werden an dieser Stelle nicht betrachtet. Sandige Böden können weniger Wasser halten als lehmige oder tonige Böden, so dass (unter sonst gleichen Bedingungen) die Sickerwasserrate unter sandigen Böden größer ist als unter lehmigen/tonigen Böden. In niederschlagsreichen Gebieten versickert mehr Wasser als in niederschlagsärmeren Gebieten. Mit der Sickerwasserrate wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.b) als Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Das hierfür gewählte Kriterium sind die allgemeinen Wasserhaushaltsverhältnisse mit dem Kennwert Sickerwasserrate. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird die Sickerwasserrate landesweit einheitlich klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Feldkapazität im Sickerwasserrate (SWR), regionalspezifisch bewertet" gibt es noch eine naturraumbezogene Klassifikation der Sickerwasserrate, die die Sickerwasserrate regional differenzierter darstellt.
Der Bodenwasseraustausch ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Filter für nicht sorbierbare Stoffe und kennzeichnet das Verlagerungsrisiko für nicht oder kaum sorbierbare Stoffe wie Nitrat (Nitratauswaschungsgefährdung). Die Nährstoffe verbleiben fast vollständig in gelöster Form im Bodenwasser und werden bei Versickerung mit diesem verlagert (Bodenwasseraustausch). Das Verlagerungsrisiko ist hoch bei Böden mit geringem Wasserrückhaltevermögen, bei hohen Niederschlägen und bei geringer Evapotranspiration. Das Verlagerungsrisiko ist umso höher, je höher der Bodenwasseraustausch ist, weil das ausgetauschte Bodenwasser mit den darin gelösten Nitraten versickert. Mit dem Bodenwasseraustausch wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.c) als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. Das hierfür gewählte Kriterium ist das Rückhaltevermögen des Bodens für nicht sorbierbare Stoffe mit dem Kennwert Bodenwasseraustausch. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird der Bodenwasseraustausch landesweit einheitlich klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Nitratauswaschungsgefährdung/Bodenwasseraustausch (NAG), regionalspezifisch bewertet" gibt es noch eine naturraumbezogene Klassifikation des Bodenwasseraustausches, die den Bodenwasseraustausch regional differenzierter darstellt.
Der Bodenwasseraustausch ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Filter für nicht sorbierbare Stoffe und kennzeichnet das Verlagerungsrisiko für nicht oder kaum sorbierbare Stoffe wie Nitrat (Nitratauswaschungsgefährdung). Die Nährstoffe verbleiben fast vollständig in gelöster Form im Bodenwasser und werden bei Versickerung mit diesem verlagert (Bodenwasseraustausch). Das Verlagerungsrisiko ist hoch bei Böden mit geringem Wasserrückhaltevermögen, bei hohen Niederschlägen und bei geringer Evapotranspiration. Das Verlagerungsrisiko ist umso höher, je höher der Bodenwasseraustausch ist, weil das ausgetauschte Bodenwasser mit den darin gelösten Nitraten versickert. Mit dem Bodenwasseraustausch wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.c) als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. Das hierfür gewählte Kriterium ist das Rückhaltevermögen des Bodens für nicht sorbierbare Stoffe mit dem Kennwert Bodenwasseraustausch. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird der Bodenwasseraustausch regionalspezifisch klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Nitratauswaschungsgefährdung/Bodenwasseraustausch (NAG), landesweit bewertet" gibt es noch eine Klassifikation des Bodenwasseraustausches, die den Bodenwasseraustausch über die Naturraumgrenzen hinweg landesweit einheitlich darstellt.
Die natürliche Ertragsfähigkeit ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Standort für die landwirtschaftliche Nutzung und wird über die Boden- und Grünlandgrundzahl bewertet. Boden- und Grünlandgrundzahlen werden in Abhängigkeit von der Bodenart, der Zustandsstufe, der Entstehung sowie dem Klima geschätzt. Besonders die Bodenart beeinflusst viele ertragsbildende Prozesse. So können Böden aus Sand wenig Wasser mit den darin gelösten Nährstoffen bei Trockenheit bereitstellen, Böden aus Lehm mehr. Böden aus Lehm können austauschbar gebundene Nährstoffe besser speichern als Böden aus Sand. Böden gleicher Bodenart besitzen bei unterschiedlichen Zustandsstufen (Entwicklungs-/ Alterungsstufen) auch in unterschiedlichem Maße die Fähigkeit, Wasser und Nährstoffe zu speichern und den Kulturpflanzen bereitzustellen. Solche und andere für die Ertragsfähigkeit wichtigen Unterschiede in den Standortverhältnissen schlagen sich in den Boden- und Grünlandgrundzahlen nieder. Mit Boden- und Grünlandgrundzahlen wird eine Nutzungsfunktion des Bodens nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 3.c) die Nutzungsfunktionen als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Das hierfür gewählte Kriterium ist die natürliche Ertragsfähigkeit mit dem Kennwert Boden- und Grünlandgrundzahl. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird die natürliche Ertragsfähigkeit regionalspezifisch klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - natürliche Ertragsfähigkeit (BGZ), landesweit bewertet" gibt es noch eine Klassifikation des Bodenwasseraustausches, die die natürliche Ertragsfähigkeit über die Naturraumgrenzen hinweg landesweit einheitlich darstellt.
Die natürliche Ertragsfähigkeit ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Standort für die landwirtschaftliche Nutzung und wird über die Boden- und Grünlandgrundzahl bewertet. Boden- und Grünlandgrundzahlen werden in Abhängigkeit von der Bodenart, der Zustandsstufe, der Entstehung sowie dem Klima geschätzt. Besonders die Bodenart beeinflusst viele ertragsbildende Prozesse. So können Böden aus Sand wenig Wasser mit den darin gelösten Nährstoffen bei Trockenheit bereitstellen, Böden aus Lehm mehr. Böden aus Lehm können austauschbar gebundene Nährstoffe besser speichern als Böden aus Sand. Böden gleicher Bodenart besitzen bei unterschiedlichen Zustandsstufen (Entwicklungs-/ Alterungsstufen) auch in unterschiedlichem Maße die Fähigkeit, Wasser und Nährstoffe zu speichern und den Kulturpflanzen bereitzustellen. Solche und andere für die Ertragsfähigkeit wichtigen Unterschiede in den Standortverhältnissen schlagen sich in den Boden- und Grünlandgrundzahlen nieder. Mit Boden- und Grünlandgrundzahlen wird eine Nutzungsfunktion des Bodens nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 3.c) die Nutzungsfunktionen als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Das hierfür gewählte Kriterium ist die natürliche Ertragsfähigkeit mit dem Kennwert Boden- und Grünlandgrundzahl. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird die natürliche Ertragsfähigkeit landesweit einheitlich klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - natürliche Ertragsfähigkeit (BGZ), regionalspezifisch bewertet" gibt es noch eine naturraumbezogene Klassifikation des Bodenwasseraustausches, die den Bodenwasseraustausch regional differenzierter darstellt.