Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Die im Maßstab 1:5.000 vorliegenden Abgrenzungen stellen sinngemäße Übertragungen der offiziellen Abgrenzung der gemeldeten Gebiete (Meldung Deutschland an die EC) auf die Topografien der Deutschen Grundkarte 1:5.000 dar. Die Grenzverläufe im marinen Bereich der Nord- und Ostsee sind unverändert aus dem offiziellen Meldemaßstab 1:25.000 übernommen worden. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle Vogelschutzgebiete und alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SPA oder SAC) zu bezeichnen. Im Rahmen einer rechtlichen Sicherung der Einzel-Gebiete im Sinne § 32 Abs.2 und 3 BNatSchG i.V. mit § 23 Abs. 1 LNatSchG werden diese Abgrenzungen abschließend und rechtsverbindlich bearbeitet. Vogelschutzgebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": Im Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt. Stand: Dezember 2008 (letzte techn. Anpassung: 10.04.2012)
Digitale Gebietsabgrenzungen der anerkannten Biosphärenreservate auf dem Gebiet der Landes Schleswig-Holstein gemäß § 14 LNatSchG (2010). Das BR "Flusslandschaft Elbe" reicht über Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern bis nach Brandenburg. Hier ist nur der SH-Teil dargestellt. Stand: Dezember 2005
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommission in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete FFH-Gebiete. (Entscheidungen der Kommission vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008) Die im Maßstab 1:5.000 vorliegenden Abgrenzungen stellen sinngemäße Übertragungen der offiziellen Abgrenzung der gemeldeten Gebiete (Meldung Deutschland an die EC) auf die Topografien der Deutschen Grundkarte 1:5.000 dar. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle Vogelschutzgebiete und alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SPA oder SAC) zu bezeichnen. Im Rahmen einer rechtlichen Sicherung der Einzel-Gebiete im Sinne § 32 Abs.2 und 3 BNatSchG i.V. mit § 23 Abs. 1 LNatSchG werden diese Abgrenzungen abschließend und rechtsverbindlich bearbeitet. Im Norden des FFH-Gebietes NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete (0916-391) reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Mittelwert der Jahre 2006 bis 2010 nach Berichten zur Beurteilung der Makrophyten für die WRRL nach BALCOSIS. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand: 17.11.2011.
Mittelwert der Jahre 2006 bis 2010 nach Berichten zur Beurteilung der Makrophyten für die WRRL nach BALCOSIS. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand: 17.11.2011.
Im Zuge des Kartierjahres 2016 wurden Flächen vorhandener Kartierung, hier Biotopkartierung Phase1, aus der zusammengesetzten Prüfkulisse entfernt. Die Kreise Segeberg und Rendsburg-Eckernförde sind, wegen der Vergabe im Jahr 2016, nochmals unterteilt. Segeberg in die Teile "Teil1-west", "Teil2-ost" und "Norderstedt", Rendsburg-Eckernförde in "Teil1-nord" und "Teil2-süd". Grundlage der Biotopkartierung ist eine landesweite Prüfkulisse, Die Prüfkulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Flächen, die bestandteil der Ausschlusskulisse sind (siehe Ausschlusskulisse_Biotopkartierung.README), wurde von der Prüfkulisse abgeschnitten. Da die zugrundeliegenden Fachdaten teilweise veraltet sind oder ehemals auf gröberen Maßstabsebenen abgegrenzt wurden (Bsp: TK 25), bzw. auf berechneten Polygonen basieren (z.B. Fließgewässer, Alleen), dient die Prüfkulisse als Suchraum für zu kartierende Biotope, welche sich jedoch im Einzelnen auch über die vorliegenden Außenränder hinweg erstrecken können. Ferner wird durch die implizierten Fachdaten und deren Teilflächen eine Abschätzung der zu kartierenden Wertflächen in ha möglich. Diese Teilflächen wurden aus den Fachdaten ermittelt und entsprechend der DTK5 nach Kreisen und Losen aufgeteilt.
Die Ausschlusskulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Die Flächen sind im Zuge der landesweiten Biotopkartierung nicht zu begutachten oder zu kartieren.
Die Ausschlusskulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Die Flächen sind im Zuge der landesweiten Biotopkartierung nicht zu begutachten oder zu kartieren. Zugrundeliegende Fachdaten: 1 / Daten der Wertgrünlandkartierung aus Phase1 der Biotopkartierung aus dem Jahr 2014 (Shape1) Gesamtdatei (Shape1) Version 1_4 der Wertgrünlandkartierung 2014. 2 / Seen (soweit vom Seenmonitoring erfasst) => Shape wurde von der Abt. 4, Dez. 43 erstellt 74 Seen, die bis 2019 im Rahmen des Seenmonitorings durch Dez. 43 erfasst werden (74 von insgesamt 94 werden im Seenmonitoring erfasst). Für die Ausschlusskulisse benennt Dez. 43 die Seen (s. Protokoll 04.04.14). Die Abgrenzung der Kartierfläche erfolgt anhand der Außengrenzen der an das Gewässer gebundenen Biotoptypen (z. B. Röhricht, Bruchwald). Innerhalb dieser Grenzen kartiert das Dez. 43. Außerhalb schließt die landesweite Biotopkartierung direkt an diese Geometrien an. 3 / Nationalpark einschl. 160m-Streifen und Inseln und Halligen wurden vollständig ausgeschnitten. Zudem erfolgte Anpassung an die Küstenlinie an der Ostseeseite und die Elemenierung der Hafenanlagen. Gesamtgebiet des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer incl. eines zum Festlandsockel anschließenden deichseitigen 160m-Streifens (Streifen wurde durch ¿Pufferung¿ erzeugt). Vollständig ausgeschnitten wurden zusätzlich die gesamten Nordfriesischen Inseln und Halligen. In Teilen wurden von Hand noch die Grenzen an Deichlinien angepasst sowie Ostseeflächen und Hafenanlagenherausgenommen. Flächen der Schlei, Eidermündung, Dassower See, Travemündung und die Elbe ohne Elbinseln (alles aus dem Basis_dlm) sind hinzugefügt worden. Die Flächen an der Nordsee sind noch randlich angepassungen vorgenommen worden, damit bei der Verschneidung mit der Prüfkulisse keine kleinen Splitterflächen entstehen. Die Lücke im Wattenmeer vor Helgoland, wurde per Hand geschlossen. 4 / Sämtliche in Schleswig-Holstein gelegenen Militärischen Liegenschaften der Bundeswehr Sämtliche außerhalb und innerhalb der FFH-Gebietskulisse gelegenen Militärischen Liegenschaften. Gem. Einschätzung durch Herrn Kaiser (MELUR, 27.06.2014) wird die Betretung der Liegenschaften mit der Bundeswehr zeitnah nicht zu regeln sein. 5 / HNV-Kartierung - 120 Kacheln a` 1 Quadratkilometer (= 120 Quadratkilometer) Die HNV-Flächen wurden in der Vergangenheit und werden zukünftig in einem eigenständigen Projekt vollständig bearbeitet. 6 / Geometrien des Shape2 aus Phase1 der BK, ohne Hinweis auf Wertbiotope Sämtliche Flächen, welche von den Attributen ¿Biottyp¿, ¿gBT¿ und ¿gBT_Kuer¿, keinen Hinweis auf Wertbiotope geben. Datensatz wurde durch Prüfkulisse abgeschnitten, damit keine Überlagerungen enthalten sind.