Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Das Shape beinhaltet Biotope der landesweiten Biotopkartierung, in denen Hochmoor- oder Niedermoorbiotoptypen zumindest mit Anteilen erfasst wurden. Aus der Biotopkartierung wurden alle Biotope, die Biotptypen-Codes der Hochmoore, Niedermoore und Bruchwälder enthalten, ausgewählt (Wolfgang Petersen, Feb. 2011). Hierbei ist zu beachten, dass die Kartierung auf der Kartengrundlage M 1:25.000 erfolgt ist und die Ausdehnung der Moorbiotoptypen innerhalb eines Biotopes in % (10 ¿ 100) geschätzt ist. Aufgrund dieser Tatsache und des zum Teil beachtlichen Alters der Erhebungen (1978-1994) ist eine aktuelle Verwendung nur als Grundlage zu empfehlen und ein direkter Abgleich mit aktuellen Kartierungen womöglich noch in anderen Maßstäben nicht ohne Weiteres möglich.
Die Daten zur Verbreitung der Amphibien und Reptilien des Landes (Historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums) werden in dem Projekt zusammengeführt (insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen). Landesweite Kartierungen nur zur Rotbauchunke (FFH-Monitoring) Aktualisierung mindestens zweimal jährlich.
Die Shape-Datei enthält die Geometrien der Schwerpunkträume des Biotopverbundsystem - landesweite Ebene - aus dem Landschaftsprogramm (LPRO) 1999. Textliche Erläuterung siehe LPRO, Kap. 3.4.2.1, Seite 54
Das Biotopverbundsystem ist eine Planungs- und Entscheidungshilfe gemäß § 2 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZVO) und zeigt Gebiete auf, die zum Aufbau eines Biotopverbundsystems im Sinne des § 1 Abs. 4 LNatSchG aus naturschutzfachlicher Sicht besonders geeignet sind.
Die Gebietsabgrenzungen der Naturschutzgebiete (NSG) im Aktionsplan Ostseeschutz 2030 gemäß der Verordnungen vom 11.03.2026 werden umgehend in den Gesamt-Datenbestand der Naturschutzgebiete aufgenommen. Bis dahin ist eine kartografische Darstellung nicht möglich. Der Download der Daten ist hier möglich.
Die Abgrenzungen sind die linienhaften Verbindungen zwischen den Stützpunkten gemäß der Verordnungen.