Cover der Vegetationsgesellschaften der Deichvorländer an der Westküste Schleswig-Holsteins von 1996, Maßstab 1:5000, im Rahmen des Vorlandmonitorings von NPA und ALR (Landesamtes für den Nationalpark Schleswig-Holsteinsches Wattenmeer in Tönning und Amt für ländliche Räume in Husum). Das Polygoncover enthält Angaben zu Vegetationsgesellschaft, Vegetationsstufe, realer und vertraglicher Beweidungsintensität, Schutzstatus und Zählgebiete entsprechend dem flexiblen Vorlandraster sowie dem vereinfachten Vegetationsschlüssel des TMAP.
Cover der Vegetationsgesellschaften der Deichvorländer an der Westküste Schleswig-Holsteins von 1996, Maßstab 1:5000, im Rahmen des Vorlandmonitorings von NPA und ALR (Landesamtes für den Nationalpark Schleswig-Holsteinsches Wattenmeer in Tönning und Amt für ländliche Räume in Husum). Das Polygoncover enthält Angaben zu Vegetationsgesellschaft, Vegetationsstufe, realer und vertraglicher Beweidungsintensität, Schutzstatus und Zählgebiete entsprechend dem flexiblen Vorlandraster sowie dem vereinfachten Vegetationsschlüssel des TMAP.
Cover der Vegetationsgesellschaften der Deichvorländer an der Westküste Schleswig-Holsteins von 1996, Maßstab 1:5000, im Rahmen des Vorlandmonitorings von NPA und ALR (Landesamtes für den Nationalpark Schleswig-Holsteinsches Wattenmeer in Tönning und Amt für ländliche Räume in Husum). Die Polygoncover enthalten Angaben zu Vegetationsgesellschaft, Vegetationsstufe, realer und vertraglicher Beweidungsintensität, Schutzstatus und Zählgebiete entsprechend dem flexiblen Vorlandraster sowie dem vereinfachten Vegetationsschlüssel des TMAP.
Mit diesem Datensatz wird die Zonierung des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ bereitgestellt. Der Nationalpark wurde 1985 gegründet und 1999 erweitert. Er dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart. Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert (§ 2 Abs. 1 Nationalparkgesetz). Um einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone 1 und Schutzzone 2), die mit verschiedenen Schutzbestimmungen versehen sind. Schutzzone 1 darf u.a. nicht betreten werden und beinhaltet ein nutzungsfreies Gebiet zwischen Sylt und Föhr. Schutzzone 2 darf eingeschränkt genutzt werden. Die Einteilung des Nationalparks in diese zwei Schutzzonen wird durch § 4 des Nationalparkgesetzes geregelt (Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999 zuletzt geändert mit Verordnung vom 16.1.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)). Die dynamische Anpassung der Schutzzonen in den Kartendarstellungen ist aufgrund der sog. Schutzzonen-Verordnung möglich (Schutzzonenverordnung Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer – SchutzzonenVO vom 4. Dezember 2017 (GVOBl. Schl.-H. v. 21.12.2017, S. 556)). Download der Gesetzestexte s. unten. Für eine Darstellung des Nationalpark-Gebietes ohne die Differenzierung nach Schutzzonen wird ein weiterer Datensatz mit der Lage der Außengrenzen zur Verfügung gestellt: Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Außengrenzen des Nationalparks (LKN.SH - NPV) Objekt-ID: CF2A1A52-EC3B-4837-91E3-DDC6A8CD84FA. Alle hier erwähnten Daten zum Nationalpark sind Auszüge aus einem Gesamtdatensatz: Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee).