Mit diesem Datensatz wird das Gebiet des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ mit seiner Außengrenze bereitgestellt, ohne dabei die Lage der Schutzzonen 1 und 2 wiederzugeben. Der Verlauf der Nationalparkgrenze wird durch § 3 des Nationalparkgesetzes geregelt (Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999; Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 518), zuletzt geändert durch Art. 19 LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S. 30 . Der Nationalpark wurde 1985 gegründet und 1999 erweitert. Er dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart. Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert (§ 2 Abs. 1 Nationalparkgesetz). Um einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone 1 und Schutzzone 2), die mit verschiedenen Schutzbestimmungen versehen sind (Details zu den Schutzzonen siehe Objekt-ID: ED41FE5D-B260-4DE7-839E-21803829F5EA). Alle hier erwähnten Daten zum Nationalpark sind Auszüge aus: Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee)
Mit diesem Datensatz wird die Zonierung des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ bereitgestellt. Der Nationalpark wurde 1985 gegründet und 1999 erweitert. Er dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart. Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert (§ 2 Abs. 1 Nationalparkgesetz). Um einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone 1 und Schutzzone 2), die mit verschiedenen Schutzbestimmungen versehen sind. Schutzzone 1 darf u.a. nicht betreten werden und beinhaltet ein nutzungsfreies Gebiet zwischen Sylt und Föhr. Schutzzone 2 darf eingeschränkt genutzt werden. Die Einteilung des Nationalparks in diese zwei Schutzzonen wird durch § 4 des Nationalparkgesetzes geregelt (Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999 zuletzt geändert mit Verordnung vom 16.1.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)). Die dynamische Anpassung der Schutzzonen in den Kartendarstellungen ist aufgrund der sog. Schutzzonen-Verordnung möglich (Schutzzonenverordnung Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer – SchutzzonenVO vom 4. Dezember 2017 (GVOBl. Schl.-H. v. 21.12.2017, S. 556)). Download der Gesetzestexte s. unten. Für eine Darstellung des Nationalpark-Gebietes ohne die Differenzierung nach Schutzzonen wird ein weiterer Datensatz mit der Lage der Außengrenzen zur Verfügung gestellt: Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Außengrenzen des Nationalparks (LKN.SH - NPV) Objekt-ID: CF2A1A52-EC3B-4837-91E3-DDC6A8CD84FA. Alle hier erwähnten Daten zum Nationalpark sind Auszüge aus einem Gesamtdatensatz: Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee).
Folgende GIS-Daten wurden zur Ermittlung der Prüfkulisse ausgewertet: Vektor-Daten (ESRI-Shapefiles) Biotopkataster Feuchtgrünlandkartierung ATKIS-Grünlandkataster Flächen Stiftung-Naturschutz u. Schrobach-Stiftung Vertragsnaturschutz 2012 Landwirtschaftliches Feldblockkataster 2012 Naturräume Dispositionsflächen Flurstücksgrenzen Georeferenzierte Rasterdaten TK 25 Messtischblätter Digitale Orthophotos (DOP, Luftbilder) TK Königlich Preußische Landesaufnahme von 1877 – 1880 TK 25 Höhenlinien sowie Aktuelle WinArt-Daten Auswertung Gesetzlich geschützte Biotope Daten aus der Grünland-Kartierung Schlei AG-Geobotanik in SchleswigHolstein und Hamburg e.V., Daten zum Blühenden Steinburg der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein Daten aus Spenderflächenkataster der Artenagentur mit in die Auswertung ein. Zur Luftbildauswertung wurden zudem noch Google-Earth- und BINGSatellitenaufnahmen hinzugezogen
Grundlage der landesweiten Biotopkartierung ist eine landesweite Prüfkulisse, die auf der Grundlage unterschiedlicher Fachdaten erstellt wurde. In der gesamten Prüfkulisse ist die flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen, darüber hinaus dient sie als Suchraum für zu kartierende, für den Naturschutz bedeutende Biotopflächen, die mit einem Biotopbogen mit Detailinformationen zu kartieren sind.
Folgende GIS-Daten wurden zur Ermittlung der Prüfkulisse ausgewertet:
TK 25 Messtischblätter Digitale Orthophotos (DOP, Luftbilder) TK Königlich Preußische Landesaufnahme von 1877 – 1880 TK 25 Höhenlinien sowie
Aktuelle WinArt-Daten Auswertung Gesetzlich geschützte Biotope Daten aus der Grünland-Kartierung Schlei AG-Geobotanik in Schleswig-Holstein und Hamburg e.V., Daten zum Blühenden Steinburg der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein Daten aus Spenderflächenkataster der Artenagentur mit in die Auswertung ein.
Zur Luftbildauswertung wurden zudem noch Google-Earth- und BING-Satellitenaufnahmen hinzugezogen
Dieser Dienst enthält öffentlich verfügbare Geologische Daten der Abteilung 6 - Geologie und Boden des LfU-SH. Informationen zu den einzelnen Karten können jeweils den zugehörigen Metadaten zu den einzelnen Datensätzen entnommen werden. Der Dienst wird regelmäßig um neu publizierte Daten erweitert.
Fundpunktdaten zur Verbreitung der Stechimmen, Bienen und Wespen Die Daten zur Verbreitung der Stechimmen des Landes (historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums) werden in dem Projekt zusammengeführt. In diesem ersten Datenbestand sind es nur gesicherte Daten bis ca. zum Jahr 2020. Aktualisierung in der Folge mind. zweimal jährlich.