Die Shape-Datei enthält die Geometrien der Achsenräume des Biotopverbundsystem - landesweite Ebene - aus dem Landschaftsprogramm (LPRO) 1999, Abbildung 3.Textliche Erläuterung siehe LPRO, Kap. 3.4.2.1, Seite 54
Brutvorkommen der Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und der gefährdeten Vogelarten gem. Roter Liste Schleswig-Holstein (1995) in EU-Vogelschutzgebieten
Zur Erfüllung der Berichtspflichten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie wurden die bestehenden FFH-Gebiete sowie einige Referenzflächen (ausgewählte NSG, Bundeswehrliegenschaften) im Zeitraum von 2007-2012 kartiert. Die LRT wurden kartiert und bewertet. Bei den Biotoptypen wurden lediglich die im jeweiligen Jahr vorliegenden Luftbilder erkennbaren Veränderungen erfasst und eingetragen. Ausgangsbasis hierfür waren die Kartierungen aus dem Berichtszeitraum 2001-2006.
Die 1971 in Ramsar (Iran) unterzeichnete internationale "Convention on Wetlands" ist eine zwischenstaatliche Vereinbarung zur Erhaltung und umweltverträglicher Nutzung von Feuchtgebieten und deren Resourcen. Ratifizierung durch die BRD 1976. Das Ramsar-Abkommen verpflichtet die Vertragsstaaten zur Erhaltung und Förderung von Feuchtgebieten u.a. durch Benennung von Gebieten, die den Ramsar-Kriterien entsprechen. In Schleswig-Holstein ist das Gebiet "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Gebiete" am 15.11.1991 offiziell benannt worden.
Im Rahmen des Projektes „Hinweiskarten Starkregengefahren“ des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) wurden in Zusammenarbeit mit zehn Bundesländern einheitliche Hinweiskarten zur Starkregengefahr veröffentlicht, darunter auch für Schleswig-Holstein. Die Hinweiskarten Starkregengefahren zeigen für zwei Starkregenszenarien flächendeckend, wie sich Starkregenereignisse außerhalb von Fließgewässern auswirken können. Dabei wird die maximal erreichte Wassertiefe, die Fließrichtung und die maximale Fließgeschwindigkeit dargestellt. Ausführliche Informationen zu den Hinweiskarten Starkregengefahren finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/starkregenhinweiskarten
Aus Basis-DLM AAA-Modellierung erstellter blattschnittfreier Waldlayer im Bereich Schleswig-Holstein. Die Einzelflächen aus dem Original Datenbestand wurden in diesem Shape über das Wertefeld VEG zusammengerechnet und als Gesamtfläche der Kategorien "Wald" und "Gehoelz" wiedergegeben.
! Wichtiger Hinweis: ! Der Waldlayer stellt keine rechtliche Grundlage zum Waldentscheid auf Basis des Landeswaldgesetzes (Begriffsbestimmung laut §2 LWaldG) dar, sondern dient als Orientierungshilfe! ! Es kann nicht für 100%ige Richtig- und Vollständigkeit garantiert werden, da die Erfassung ohne Anhalten von Fachdaten und mit einer erlaubten Fehlertoleranz geschehen ist. So gilt z.B. für die linienhafte Abgrenzung von Nachbarschaften eine Fehlertoleranz von +/- 15m nach den Standards der AdV als erlaubt.
Der Dienst enthält Karten zur Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 7, Abs. 6). Berücksichtigt sind Prüfkriterien zur Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, sowie der Betroffenheit von Schutzgebieten und Wäldern.
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Die im Maßstab 1:5.000 vorliegenden Abgrenzungen stellen sinngemäße Übertragungen der offiziellen Abgrenzung der gemeldeten Gebiete (Meldung Deutschland an die EC) auf die Topografien der Deutschen Grundkarte 1:5.000 dar. Die Grenzverläufe im marinen Bereich der Nord- und Ostsee sind unverändert aus dem offiziellen Meldemaßstab 1:25.000 übernommen worden. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle Vogelschutzgebiete und alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SPA oder SAC) zu bezeichnen. Im Rahmen einer rechtlichen Sicherung der Einzel-Gebiete im Sinne § 32 Abs.2 und 3 BNatSchG i.V. mit § 23 Abs. 1 LNatSchG werden diese Abgrenzungen abschließend und rechtsverbindlich bearbeitet. Vogelschutzgebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": Im Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt. Stand: Dezember 2008 (letzte techn. Anpassung: 10.04.2012)