Darstellungs-Dienst für aggregierte Daten des Strandmüllmonitorings an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste. Das Monitoring an der Küste Fehmarns wurde vom NABU organisiert und mit Hilfe von freiwilligen Helfern durchgeführt. Das Monitoring an der Geltinger Birk wurde von der Integrierten Station Geltinger Birk durchgeführt. Das Erfassung des Strandmülls erfolgt nach der OSPAR Beach Litter Guideline (2010).
Der Geologische Dienst SH beschäftigt sich mit der Erkundung des tieferen Untergrundes. Zur Landesaufnahme wurde ein geologisches 3D-Modell entwickelt, das die Tiefe und Verbreitung von relevanten Formationen zeigt. Darüber hinaus werden Themenkarten zu Nutzungspotenzialen erarbeitet. Die Karten dieses Dienstes zeigen die Flächen und relevanten Formationen des 3D-Landesmodells sowie Potenzialgebiete zur Anlage von Druckluftspeichern und Wasserstoff-/Erdgasspeichern in Salzkavernen im Schleswig-Holsteinischen Festlandsbereich.
Daten des Strandmüllmonitorings der schleswig-holsteinischen, hamburgischen und niedersächsischen Küste. Es handelt sich sowohl um geprüfte Rohdaten als auch um aggregierte Daten. Bei bis zu 4 Erfassungen pro Monitoringjahr werden Müllteile auf 100m-Transekten erfasst. Das Monitoringjahr umfasst die Erfassungen von Anfang Dezember des vorhergehenden Jahres bis Ende November des genannten Jahres. Das Strandmüllmonitoring erfolgt nach der OSPAR Beach Litter Guideline (2010).
Grundwasserversalzungen beeinträchtigen in weiten Bereichen der schleswig-holsteinischen Westküste die Beschaffenheit der oberflächennahen Wasserleiter. Ursächlich hierfür sind natürliche Prozesse, insbesondere das landwärtige Eindringen von Meerwasser sowie das Aufsteigen salziger Tiefenwässer infolge hydraulischer Druckentlastung. Die Karte zeigt die überwiegend versalzenen Bereiche (rot) und die überwiegend nicht versalzenen Bereiche (blau) in den Marschen und Niederungen der Westküste.
Daten des Strandmüllmonitorings an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste. Das Monitoring entlang der Küste Fehmarns wurde vom NABU organisiert und mit Hilfe von freiwilligen Helfern durchgeführt. Die gezeigte Anzahl an Müllteilen ergibt sich aus dem Median der erfassten Müllteile auf 100m-Transekten in dem genannten Zeitraum. Es werden bis zu 4 Erfassungen pro Monitoringjahr durchgeführt, wobei das Monitoringjahr die Erfassungen von Anfang Dezember des vorhergehenden Jahres bis Ende November des genannten Jahres umfasst. Das Erfassung des Strandmülls erfolgt nach der OSPAR Beach Litter Guideline (2010).
SPA = "Special protection area" entspricht dem deutschen Begriff "Europäisches Vogelschutzgebiet" der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. Mai 1979.
FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992.
Zusammen bilden SPA und FFH die rechtlichen Grundlagen für das euroäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000". Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht.
Gebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Gebiet 0916-391 "Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS).
Definition Landschaftselement (LE): Landschaftselemente sind nicht landwirtschaftlich nutzbare natürliche oder naturnahe Strukturelemente, die Teil der beihilfefähigen Fläche sein können, wenn sie - in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur förderfähigen / landwirtschaftlichen Fläche stehen (d. h. in der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegen oder direkt an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche angrenzen). - Nach § 23 der GAPKondV einem Beseitigungsverbot unterliegen.
Der Dienst enthält Karten zur Bewertung der natürlichen Bodenfunktionen nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG). Die Karten liegen jeweils für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung.