Die Daten zur Verbreitung der Amphibien und Reptilien des Landes (Historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums) werden in dem Projekt zusammengeführt (insgesamt ein großer Anteil von Zufallsbeobachtungen). Landesweite Kartierungen nur zur Rotbauchunke (FFH-Monitoring) Aktualisierung mindestens zweimal jährlich.
Dargestellt ist die Verbreitung der miozänen Braunkohlensande mit überlagerndem bzw. eingeschalteten tertiären Tonhorizonten (Oberer Glimmerton bzw. Hamburger Ton). Der Hamburger Ton und seine Äquivalente unterteilen die Braunkohlensande in einen höheren und tieferen Abschnitt, die Oberen und Unteren Braunkohlensande (OBKS bzw. UBKS). Weitere Karteninhalte sind Angaben zur Grundwasserversalzung und zur Lage der Hauptgrundwasserscheide innerhalb dieses Wasserleiterkomplexes. Die Braunkohlensande sind die wasserwirtschaftlich bedeutsamsten Grundwasserspeicher des Tertiärs.
Zur Erfüllung der Berichtspflichten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie wurden die bestehenden FFH-Gebiete sowie einige Referenzflächen (ausgewählte NSG, Bundeswehrliegenschaften) im Zeitraum von 2007-2012 kartiert. Die LRT wurden kartiert und bewertet. Bei den Biotoptypen wurden lediglich die im jeweiligen Jahr vorliegenden Luftbilder erkennbaren Veränderungen erfasst und eingetragen. Ausgangsbasis hierfür waren die Kartierungen aus dem Berichtszeitraum 2001-2006.
Dieser Layer ist das Ergebnis einer Auswertung der - aktuellen (und z.T. noch alten) Biotopkartierung - Moorbodenlayer Moore_Komb 2017 (s. hierzu die Dokumentation von B. Burbaum Abt.6) - Kartierung der Hoch- und Übergangsmoore auf der Kartengrundlage TK 5 von 2009 im Auftrag des MLUR - Kartierung der FFH-Lebensraumtypen 91 D0 (prioritärer Moorwald) und FFH-LRT 91 E0(Auwälder) im Auftrag des LLUR 2007-09
Es wurden auch kleinste Moorreste berücksichtigt, die sich u.U. für eine Entwicklung im Zusammenhang mit angrenzenden Flächen z.B als Ausgleichsmaßnahmen eignen könnten.
Bei dem Datensatz "Geländeoberkante / DGM" handelt es sich um einen auf die Rasterweite von 100m resampelten Auszug aus dem Digitalen Geländemodell 200 (DGM200) des Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG). Das resampeln der Rastwerweite auf 100m dient nur dem Zweck, die Höhendaten an die Modelflächen des geologischen 3D Landesmodell von Schleswig-Holstein anzupassen und so gemeinsame Auswertungen wie z.B. die Berechnung von Schichtmächtigkeiten zu erleichtern. Die Genauigkeit der Höhendaten wurde durch nicht erhöht. Die Verwendung dieses modifizierten Datensatz wird ausschließlich im Zusammenhang mit dem Geologischen 3D Modell empfohlen, für alle anderen Auswertungen und Fragestellungen sollten die Originaldaten des BKG verwendet werden.
Das Shape beinhaltet Biotope der landesweiten Biotopkartierung, in denen Hochmoor- oder Niedermoorbiotoptypen zumindest mit Anteilen erfasst wurden. Aus der Biotopkartierung wurden alle Biotope, die Biotptypen-Codes der Hochmoore, Niedermoore und Bruchwälder enthalten, ausgewählt (Wolfgang Petersen, Feb. 2011). Hierbei ist zu beachten, dass die Kartierung auf der Kartengrundlage M 1:25.000 erfolgt ist und die Ausdehnung der Moorbiotoptypen innerhalb eines Biotopes in % (10 ¿ 100) geschätzt ist. Aufgrund dieser Tatsache und des zum Teil beachtlichen Alters der Erhebungen (1978-1994) ist eine aktuelle Verwendung nur als Grundlage zu empfehlen und ein direkter Abgleich mit aktuellen Kartierungen womöglich noch in anderen Maßstäben nicht ohne Weiteres möglich.
Dieses Portal bietet die Möglichkeit, Daten aus dem Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein (ZAK-SH) der Abteilung Naturschutz im Landesamt für Umwelt abzufragen. Als Gastnutzer können Sie sich sowohl Rasterverbreitungskarten einzelner Arten als auch Artenzahlkarten für bestimmte Artengruppen anzeigen lassen. Für eine genauere Abfrage und Auswertung der Daten benötigen Sie einen Nutzeraccount. Die Daten zur Verbreitung der unten angegebenen Artengruppen des Landes (historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums sowie Zufallsbeobachtungen) werden im Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein zusammengeführt. Weitere Informationen finden Sie unter Verweise und Downloads im Dokument "Ergänzende Beschreibung zum Themenportal Artdaten".
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Die Bodenfunktion „Bestandteil des Wasserhaushaltes“ ist eine Teilfunktion der natürlichen Bodenfunktion „Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen“ (BBodSchG, § 2, Abs. 2, Punkt 1.b). Ein Bewertungskriterium hierfür sind die allgemeinen Wasserhaushaltsverhältnisse mit dem Kennwert „Feldkapazität“, die die Menge an Wasser kennzeichnet, die im Boden entgegen der Schwerkraft zurückgehalten werden kann. Je höher das Wasserrückhaltevermögen bzw. die Feldkapazität ist, desto mehr und länger wird das Wasser dem Kreislauf Atmosphäre – Boden – Gewässer entzogen und steht bodenbezogenen Prozessen wie z. B. der Versorgung der Pflanzen mit Wasser und Nährstoffen oder Zersetzung organischer Substanz zur Verfügung. Die konkreten Werte für das Wasserrückhaltevermögen bzw. die Feldkapazität werden in fünf Stufen von sehr gering bis sehr hoch klassifiziert. Je höher das Wasserrückhaltevermögen ist, desto höher ist auch die Erfüllung der Bodenfunktion „Bestandteil des Wasserhaushaltes“. Die regionale Klassifikation gibt die dem Naturraum entsprechende Bedeutung dieser Bodenfunktionen wieder. Dies stellt bei kleinräumigen Planungen, z. B. auf Gemeindeebene oder Detail- oder Ausführungsplanungen häufig eine fachlich angemessene Grundlage dar. Um möglichst viele Nutzer zu erreichen und verschiedene Zwecke abdecken zu können, stellt das LLUR das Kartenwerk in fünf verschiedenen Maßstabsebenen bereit: 1 : 2.000 für die konkrete Landbewirtschaftung oder Bauausführung vor Ort oder für eine hochaufgelöste Planung, 1 : 25.000 für Planungen auf Gemeindeebene, 1 : 100.000 für Planungen in größeren Regionen, 1 : 250.000 für eine landesweit differenzierte Planung, 1 : 1000.000 für eine landesweite bis bundesweite Planung.
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommission in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete FFH-Gebiete. (Entscheidungen der Kommission vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008) Die im Maßstab 1:5.000 vorliegenden Abgrenzungen stellen sinngemäße Übertragungen der offiziellen Abgrenzung der gemeldeten Gebiete (Meldung Deutschland an die EC) auf die Topografien der Deutschen Grundkarte 1:5.000 dar. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle Vogelschutzgebiete und alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SPA oder SAC) zu bezeichnen. Im Rahmen einer rechtlichen Sicherung der Einzel-Gebiete im Sinne § 32 Abs.2 und 3 BNatSchG i.V. mit § 23 Abs. 1 LNatSchG werden diese Abgrenzungen abschließend und rechtsverbindlich bearbeitet. Im Norden des FFH-Gebietes NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete (0916-391) reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.