Mittlere jährliche Sickerwasserhöhe (1991-2020) für Schleswig-Holstein in mm/a und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. Beim Eindringen in den Boden gelangt das Wasser in den Sickerraum. Das unterirdische Wasser folgt überwiegend der Schwerkraft und bewegt sich im Sickerraum abwärts. Die Sickerwasserhöhe errechnet sich dabei aus dem Brutto-Gesamtabfluss minus dem Oberflächenabfluss und dem urbanen Direktabfluss.
Mittlerer jährlicher Dränageabfluss (1971-2000) für Schleswig-Holstein in mm/a und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. Unter dem Oberbegriff „Dränageabfluss“ werden alle durch anthropogene Eingriffe geschaffenen künstlichen Abflusswege (Grabendränage, Rohrdränage) bezeichnet. Hydraulisch wirkt diese Abflusskomponente ähnlich wie der Zwischenabfluss, d.h. ein Vorfluter wird mit nur geringer Zeitverzögerung nach einem abflussauslösenden Niederschlagsereignis erreicht.
Rasterzellen denen freie Wasseroberflächen im mGROWA Modell zugeordnet wurden. Für die als freie Wasseroberflächen ausgewiesenen Rasterzellen wird in mGROWA keine Modellierung der Grundwasserneubildung durchgeführt.
Mittlere jährliche tatsächliche Evapotranspiration (1971-2000) für Schleswig-Holstein in mm/a und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. Die tatsächliche Evapotranspiration (auch als „reale Verdunstung“ bezeichnet) ist die Wassermenge, die von einem Pflanzenbestand unter natürlichen Bedingungen an die Atmosphäre abgegeben wird.
Mittlerer jährlicher Netto-Gesamtabfluss (1971-2000) für Schleswig-Holstein in mm/a und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. In die Berechnung des Netto-Gesamtabflusses wird der kapillare Aufstieg und die direkte Evapotranspiration aus dem Grundwasser auf grundwasserbeeinflussten Standorten einbezogen.
Darstellung der im Geologischen Landesarchiv von Schleswig-Holstein dokumentierten Bohrpunkte mit artesisch gespanntem Grundwasser.
Die Kenntnis über artesisch gespannte Grundwasserverhältnisse stellt eine wichtige Informationsgrundlage für die sachgerechte Planung und Durchführung von Baumaßnahmen (insbesondere den Ausbau von Bohrungen für Brunnen, Grundwassermessstellen, Erdwärmesonden und -kollektoren sowie Baugrunduntersuchungen und Schachtarbeiten) dar.
Die Lagepunkte in der Arteserkarte sind differenziert zwischen bohrungsbezogenen Angaben (Bohrlochwasserstand, 591 Bohrungen) und tiefengenauen, filterbezogenen Angaben (Filterwasserstand, 668 Grundwassermessstellen). (Stand: 15.06.2026).
Die an den Bohrpunkten angegebenen Werte zeigen die Druckhöhe in Meter über Gelände an und sind mit einem negativen Vorzeichen (-) versehen.
Darüber hinaus ist für jeden Lagepunkt eine Attributtabelle hinterlegt, die soweit vorliegend folgende Angaben enthält: - Archivnummer der Bohrung im Geologischen Landesarchiv, - Lagekoordinaten (UTM), - Geländehöhe (m NHN), - Messspunkthöhe (m NN), - Tiefe der Bohrung (m u. GOK), - Angabe zur Filterposition (m u. GOK), - Steighöhe des Grundwassers (m u. GOK), - Steighöhe des Grundwassers (m NN) - Link zur Bohrung im Umweltportal SH
Mittlerer jährlicher natürlicher Zwischenabfluss (1991-2020) für Schleswig-Holstein in mm/a und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. Zur Bildung von natürlichem Zwischenabfluss kommt es dort, wo das Sickerwasser vor Erreichen des Grundwasserleiters eine wasserundurchlässige Schicht erreicht, so dass es lateral in der ungesättigten Zone abfließt bis es ein Oberflächengewässer erreicht. Dieser Zwischenabfluss entsteht nur auf Flächen, die nicht künstlich entwässert sind.
Mittlerer jährlicher urbaner Direktabfluss (1971-2000) für Schleswig-Holstein in mm/a und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. Der urbane Direktabfluss ist der Anteil des Abflusses, der über die Regenwasserkanalisation abgeleitet wird.
Mittlere jährliche tatsächliche Evapotranspiration (1991-2020) für Schleswig-Holstein in mm/a und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. Die tatsächliche Evapotranspiration (auch als „reale Verdunstung“ bezeichnet) ist die Wassermenge, die von einem Pflanzenbestand unter natürlichen Bedingungen an die Atmosphäre abgegeben wird.
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit § 13 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]).