Darstellung der Böden, die auf Veränderungen des Klimas empfindlich reagieren. Hierbei handelt es sich um Moore, Anmoore, Moorgleye und Gleye (Böden mit hohen Humusgehalten). Die Böden mit hohen Humusgehalten wurden der BÜK250 von Schleswig-Holstein entnommen. Die Karte ist nicht mit der Karte der Torf-, Moor- und Anmoorverbreitung von Schleswig-Holstein oder anderen Darstellungen mit organischen Böden gleichzusetzen.
Gebiete mit Grünlandumbruchverbot (Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 25. März 2019 (V 528 - 17266/2019))
Es wird die Vertragsart "Wertgrünland" im Vertragsnaturschutzes dargestellt. Hierbei handelt es sich um eine Selektion aller Biotopflächen, die vollständig oder anteilig den Biotoptyp arten- und strukturreiches Dauergrünland (VO-Nr. 11) umfassen.
Linienthema zur Darstellung der Grenze zwischen der atlantischen (Hauptnaturräume der Marsch, Unterelbe und Geest)und der kontinentalen (Naturräume des Hügellandes und der Mecklenburgischen Seenplatte sowie Vorland sowie der Mittelelbe-Niederung) biogeografischen Region für den Aufgabenbereich Natura 2000. Grundlage ist die naturräumliche Gliederung nach Meynen & Schmithüsen, hier die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung auf den Massstab 1:25.000 umgearbeiteten Grenzen der Naturräume. Weitere Modifizierung im Raum Geesthacht (Grenze atl. / kont. Für die Elbe pragmatisch bei Staustufe Geesthacht gesetzt)
Dieses Shape enthält die Ergebnis der FFH-LRT-Grundlagenkartierung 2001 ¿ 2006, mit Überarbeitungen und Ergänzungen durch das LLUR auf Grund aktueller Erkenntnisse. Flächendeckende Biotoptypenkartierung und Zuordnung zu LRT-Vorkommen in FFH-Gebieten, in NSG und Flächen der Stiftung Naturschutz außerhalb der FFH-Gebietskulisse.
Umgebungslärm in Schleswig-Holstein: Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurden entsprechend der Anforderung von § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) Lärmkarten ausgearbeitet. Die Lärmkarten stellen auf Grundlage von Berechnungen die Lärmbelastungen anhand von Bereichen gleicher Laustärke in 5 dB(A) Abstufungen für das Bezugsjahr 2011 dar. Sie umfassen - Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen mit einer Verkehrsstärke über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr - Nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken mit einer Verkehrsstärke über 30.000 Züge pro Jahr - Großflughäfen mit über 50.000 Bewegungen pro Jahr (nur Hamburg Fuhlsbüttel) - Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern (Kiel, Hamburg, Lübeck). Zur Umsetzung der Umgebungslärm-Richtlinie für den Zeitraum 2016-2018 wurde ein neues Projekt gestartet.