Muschelbänke nach Luftbildauswertung der Befliegung im Oktober 2003, Polygoncover | Prüfung: Lageprüfung | Prüfungsbeschreibung: Prüfung nach Lageverschiebungen | Dateninhalt (Bild): Lageprüfung
SPA = "Special protection area" entspricht dem deutschen Begriff "Europäisches Vogelschutzgebiet" der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. Mai 1979.
FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992.
Zusammen bilden SPA und FFH die rechtlichen Grundlagen für das euroäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000". Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht.
Gebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Gebiet 0916-391 "Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Dieser WFS stellt Layer über menschliche Aktivitäten und Belastungen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer dar. An dieser Stelle wird zudem auf die Metadaten der zu Grunde liegenden Datensätze verwiesen, über die auch ein Download der Shape-Files möglich ist.
Dieser WMS stellt Layer über menschliche Aktivitäten und Belastungen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer dar. An dieser Stelle wird zudem auf die Metadaten der zu Grunde liegenden Datensätze verwiesen, über die auch ein Download der Shape-Files möglich ist.
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Diese ungefilterte aber geprüfte Datentabellle stellt alle ab 1989 verfügbaren Seehund und Kegelrobben-Daten aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer zur Verfügung. Es handelt sich bei den Daten einerseits um Erfassungen die während der Seehund-Flüge in den Monaten Mai - Juli (Wurfzeit) und August - September (Haarwechselzeit) durchgeführt werden, andererseits aber auch um Daten, die während der Kegelrobben-Flüge in den Monaten November - April erfasst wurden. Da es sich um eine UIG entsprechende vollständige Weitergabe der aufbereiteten Rohdaten handelt, wurde keine methodische oder biologische Filterung der Daten vorgenommen. Daher sind die Daten für eine Bestandsberechnung nur nach ansprechender Filterung möglich.