Dieser dienstbezogene Datenbestand für einen WFS-Download-Dienst stellt ab 2009 das Vorkommen und die Individuenzahlen des maximalen Mauserbestands für Eiderenten zur Verfügung. Die Daten stammen aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“, die meist im Juli / August durchgeführt werden, da sich zu dieser Zeit die meisten flugunfähigen Eiderenten im Wattenmeer aufhalten. Zur Mauserzeit werden zwei Erfassungsflüge durchgeführt. Diese Erfassung wird, wenn möglich, mit der Erfassung der Eiderenten in Niedersachsen abgestimmt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Für die Daten des Max. Mauserbestandes wird von den durchgeführten 2 Erfassungsflügen nur der Flug eines Jahres dargestellt, bei dem die höchste Anzahl an Eiderenten gesichtet wurde. Diese Daten dienen zur Bestandsabschätzung der Eiderenten, können aber nicht die Variabilität des Vorkommens während des gesamten Sommers zeigen. Die Bedeutung und Veränderung der wichtigsten Mausergebiete zwischen den einzelnen Jahren kann abgeschätzt und im Hinblick auf potentielle Störquellen bewertet werden.
Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). Die Daten sind Bestandteil des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP).
Mit diesem Datensatz wird das Gebiet des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ mit seiner Außengrenze bereitgestellt, ohne dabei die Lage der Schutzzonen 1 und 2 wiederzugeben. Der Verlauf der Nationalparkgrenze wird durch § 3 des Nationalparkgesetzes geregelt (Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999; Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 518), zuletzt geändert durch Art. 19 LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S. 30 . Der Nationalpark wurde 1985 gegründet und 1999 erweitert. Er dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart. Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert (§ 2 Abs. 1 Nationalparkgesetz). Um einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone 1 und Schutzzone 2), die mit verschiedenen Schutzbestimmungen versehen sind (Details zu den Schutzzonen siehe Objekt-ID: ED41FE5D-B260-4DE7-839E-21803829F5EA). Alle hier erwähnten Daten zum Nationalpark sind Auszüge aus: Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee)
Dieser dienstbezogene Datenbestand für einen WFS-Download-Dienst stellt ab 2010 das Vorkommen und die Individuenzahlen des Maximalen Mauserbestands für Brandgänse zur Verfügung. Brandgänse sind während der Mauserzeit im Sommer für einige Wochen flugunfähig und daher besonders störanfällig. Daher findet zu dieser Zeit (in den Monaten Juli – September) das Brandgans-Monitoring mit 3 flächendeckenden Erfassungsflügen im schleswig-holsteinischen Wattenmeer (und angrenzenden Bereichen) statt und gibt Auskunft über die räumliche und zeitliche Verteilung der Brandgänse. Die Bedeutung und Veränderung der wichtigsten Mausergebiete kann abgeschätzt und im Hinblick auf potentielle Störquellen bewertet werden. Zudem kann in den Daten zwischen flugfähigen und nicht flugfähigen Brandgänsen unterschieden werden.
Für die Daten des Max. Mauserbestandes wird von den durchgeführten 3 Erfassungsflügen nur der Flug eines Jahres dargestellt, bei dem die höchste Anzahl der Brandgänse gesichtet wurde. Diese Daten dienen zur Bestandsabschätzung der Brandgänse, können aber nicht die Variabilität des Vorkommens während des gesamten Sommers zeigen.
Die Daten des maximalen Mauserbestandes pro Jahr (gerade Monitoringjahre ab 2010) werden aus der Basis-Tabelle des Brandgans-Monitorings generiert (ID:B9893F45-BB67-41BE-BC0E-2971785E7E66).
Die hier beschriebenen Daten können über den zugehörigen Dienst "(WFS) Brandgänse" (Objekt-ID:B837BEA3-DAA2-448D-946C-3B75255CBB14) abgerufen werden. Zudem werden die einzelnen Jahres-Layer des maximalen Mauserbestandes als WMS-Darstellungsdienst angeboten (Objekt-ID: 81433B3F-C461-437A-AA2B-987A963D6767). Legendeneinteilung: Individuenanzahlen.
Mit diesem Datensatz wird die Zonierung des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ bereitgestellt. Der Nationalpark wurde 1985 gegründet und 1999 erweitert. Er dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart. Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert (§ 2 Abs. 1 Nationalparkgesetz). Um einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone 1 und Schutzzone 2), die mit verschiedenen Schutzbestimmungen versehen sind. Schutzzone 1 darf u.a. nicht betreten werden und beinhaltet ein nutzungsfreies Gebiet zwischen Sylt und Föhr. Schutzzone 2 darf eingeschränkt genutzt werden. Die Einteilung des Nationalparks in diese zwei Schutzzonen wird durch § 4 des Nationalparkgesetzes geregelt (Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999 zuletzt geändert mit Verordnung vom 16.1.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)). Die dynamische Anpassung der Schutzzonen in den Kartendarstellungen ist aufgrund der sog. Schutzzonen-Verordnung möglich (Schutzzonenverordnung Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer – SchutzzonenVO vom 4. Dezember 2017 (GVOBl. Schl.-H. v. 21.12.2017, S. 556)). Download der Gesetzestexte s. unten. Für eine Darstellung des Nationalpark-Gebietes ohne die Differenzierung nach Schutzzonen wird ein weiterer Datensatz mit der Lage der Außengrenzen zur Verfügung gestellt: Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Außengrenzen des Nationalparks (LKN.SH - NPV) Objekt-ID: CF2A1A52-EC3B-4837-91E3-DDC6A8CD84FA. Alle hier erwähnten Daten zum Nationalpark sind Auszüge aus einem Gesamtdatensatz: Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee).
Gesetz zum Schutze des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz - NPG) vom 17. Dezember 1999 [GVOBl. Schl.-H. S. 518] (letzte Änderung: Gesetz v. 13.12.2007, [GVOBl. Schl.-H. S. 499]) Die hier vorliegende NP-Grenze wurde vom LLUR Abt.5 erstellt.
Die Originaldaten des LKN sind zu finden unter: Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Schutzgebiete\Nationalpark\Geodaten \np_original_LKN_utm32.shp Diese Version wurde nicht mit anderen Schutzgebietskategorien abgestimmt.
Die NP-Grenze ist im eigentlichen Sinne dynamisch.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.