Bodenbezogene Informationen im Sinne bodenkundlicher Daten werden im Fachinformationssystem Boden (FISBo) als Bestandteil des weitere geowissenschaftliche Bereiche umfassenden Bodeninformationssystemes (BODIS) erfasst und verfügbar gemacht. Das Fachinformationssystem Boden lässt sich in den Datenbereich und den Methodenbereich gliedern. Im Datenbereich werden die Sachdaten (Ausprägungen der einzelnen Phänomene und deren Geometrien) verwaltet; der Methodenbereich umfasst Methoden zur Wissensstrukturierung (Schlüssel, Regeln etc.), zur Datenbehandlung (Erfassung, Verwaltung etc.) sowie zur Datenbe- und -auswertung auf analoger sowie auf digitaler Verfahrensebene. Der Datenbereich kann in die großen Gruppen der Sachdaten und der raumbezogenen Daten (Geometrien) aufgeteilt werden. Sachdaten werden mit Hilfe eines relationalen Datenbanksystemes verwaltet. Ein wesentliches Element bodenkundlicher Arbeit ist die Speicherung und Verfügbarmachung von Profildaten. Diese Daten stammen aus Profilbeschreibungen auf der Basis von Aufgrabungen oder mit dem Bohrstock entnommener Proben und sind neben den Labordaten die wichtigste Informationsquelle bodenkundlichen Arbeitens. Die Profilbeschreibungen setzen sich aus Titel- und Horizontdaten zusammen.
Der Talraum ist eine hydrologische Fachkulisse und bezeichnet die Fläche, die bis zu einem bestimmten Hochwasserstand von einem Gewässer überflutet wird. Für Schleswig-Holstein wurde auf Basis von hydraulischen Berechnungen und Ansätzen der Regimetheorie eine Talraumkulisse hergeleitet, die die Lage und Ausbreitung der Talräume landesweit beschreibt. Sie besteht aus folgenden Teilkulissen: 1. In der Marsch: Potenziell natürlicher Entwicklungsraum 2. In den übrigen Naturräumen: Vereinfachtes Verfahren HQ100 3. In den übrigen Naturräumen: Ergänzung durch reliefkorrigierten (Reliefkorrektur Höhe über Tiefenlinie) potenziell natürlichen Entwicklungsraum.
Details sind im Konzept 'Vorgehensweise zur Ermittlung einer Talraumkulisse entlang der Fließgewässer des reduzierten Gewässernetzes' (LLUR 2017) dargestellt.
*Prüfkulisse für WRRL-Bewirtschaftungsziele für Vorhaben im Talraum*
Bei Bauvorhaben im Gewässerbereich ist bei der wasserrechtlichen Prüfung durch die zuständige Behörde das Vorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungszielen der §§ 27 und 47 WHG, also dem Verschlechterungsverbot (VV) und Zielerreichungsgebot (ZEG) zu prüfen. Dies erfolgt in der Regel auf Basis der Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie. Die Prüfung soll sich nicht nur auf die Auswirkungen eines Vorhabens auf das Gewässer beschränken, sondern auch den Talraum beinhalten, da Maßnahmen und auch die natürliche Entwicklung von Gewässern Veränderungen am Verlauf von Gewässern, Bewuchs auf Flächen sowie am Wasserspiegel zur Folge haben können. Als Kulisse wurde bisher der landesweite GIS-Datensatz Talraum aus 2017 bereitgestellt. Die Prüfkulisse für WRRL-Bewirtschaftungsziele für Vorhaben im Talraum (kurz: Prüfkulisse für WRRL-Bewirtschaftungsziele) soll die Talraumkulisse aus 2017 bei der Vorhabensprüfung für diesen Zweck ersetzen und einzelne Kritikpunkte aufnehmen, die im Laufe der vergangenen Jahre bei der Prüfungsdurchführung aufgekommen sind (u. a. Berücksichtigung von Deichen, Ortslagen, Hafenanlagen). Details sind im Konzept Vorgehensweise zur Ermittlung der Prüfkulisse für WRRL-Bewirtschaftungsziele für Vorhaben im Talraum (LfU 2025) dargestellt.