Bedeutender Flugkorridor zwischen Schlafplätzen und Nahrungsplätzen von Zwergschwänen und Gänsen Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplanes-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Gebiete mit Grünlandumbruchverbot (Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 25. März 2019 (V 528 - 17266/2019))
Verbreitung von Rastvogelarten in Schleswig-Holstein. Zur Frage, welche Datensätze zweckmäßig herausgegeben werden, gibt die Datei "Artenliste_Vogeldatenbank.xls" eine Hilfe: Sie Enthält nach den Jahreszahlen die Spalte "Bemerkung". Dort ist entweder "Landeserfassung" oder etwas anderes eingetragen. "Landeserfassung" bedeutet, dass Verbreitung und Bestand in einem Jahr vollständig erfasst worden sind. Wird nach relevanten Daten im Zuge von Eingriffsplanungen gefragt, dann genügt es, von diesen Arten jeweils nur die neueste Erfassung herauszugeben. Steht in der Spalte "Bemerkung" hingegen "Zufallsdaten" oder "Projekterfassung", dann sind die in einem einzelnen Jahr erhobenen Daten nicht zwangsläufig vollständig oder repräsentativ. Für diese Arten sollten deshalb die Daten der letzten 5 Jahre Verwendung in Eingriffsplanungen finden. Das gewährleistet, dass alle bekannten Vorkommensorte aus jüngerer Zeit in der Umgebung eines geplanten Eingriffs abgebildet werden. Es ist dabei weniger wichtig, ob an diesen Orten nur 1x oder 5x in 5 Jahren gebrütet wurde, denn der Ort ist mindestens in manchen Jahren zum Brüten geeignet. In Zweifelsfällen geben die fachlich Zuständigen Auskunft.
Die Daten stammen aus den monatliche Zählfahrten mit einem Schiff entlang der Unterelbe zwischen Mühlenberger Loch (HH) und AKW Brokdorf (Schleswig-Holstein). Die Daten geben die Ergebnisse von 2012 bis 2017 wieder. Die Erfassung von der Wasserseite aus erfolgt nicht punktgenau, sondern bezieht sich auf definierte Zählgebiete (s.o.); die Rechts-und Hochwerte geben den Mittelpunkt der einzelnen Zählgebiete an. Die Fahrten werden durch die Integrierte Station Unterelbe (ISU) in Haseldorf organisiert. An den Zählungen sind auch ehrenamtliche Zähler/innen beteiligt.
Gebiete mit Grünlandumbruchverbot (Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 25. März 2019 (V 528 - 17266/2019)) Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Zu Karten 1 und 3 Es werden Gebiete mit besondere Bedeutung für den Vogel- und Fledermaus- schutz dargestellt. Verzichtet wurde auf die Darstellung der Prüfbereiche im Umfeld der Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz. Die Prüfbereiche ergeben sich aus dem Textteil und der Tabelle II-1 der "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein". Nicht dargestellt wurden auch einige Gebiete, die zum Teil bereits durch die bestehenden Erlasse von der Windenergienutzung ausgeschlossen werden oder die erst durch eine Erfassung identifieziert werden können. Welche Gebiete nicht dargestellt wurden, kann aus den Tabellen II-1 (S. 44) und III-10 (S. 81, 82) entnommen werden. Zu Karte 2 Es sind die bekannten Brutplätze von Greif- und Großvögeln sowie Brutkolonien empfindlicher Arten außerhalb von Schutzgebieten artbezogen mit Stand 2000-2005 dokumentiert worden. Für Planungen sind diese Daten eine erste Informationsgrundlage. Sie müssen aber durch Datenabfrage bei den in Tabelle II-2 (S. 45) angegebenen Institutionen und durch Datenermittlung auf Vorhabensebene aktualisiert werden. Traditionelle Brutgebiete des Wachtelkönigs und die Brutverbreitungs- schwerpunkte für die Rohr-, Wiesen- und Kornweihe sind auf Vorhabensebene zu ermittlen.