Übergeordnete Metadaten für Daten, die speziell für Geodienste bereitgestellt wurden. Die Daten basieren in der Regel auf Monitoring-Daten im schleswig-holsteinischen Wattenmeer. Es werden sowohl aufbereitete Rohdaten, als auch auf ökologische Fragestellungen angepasste Daten bzw. Dienste bereitgestellt, die aus Datenbank-Abfragen generiert wurden.
In dieser Serie "Daten-fuer-Dienste" enthalten sind die Metadaten folgender dienstbezogener Datensätze:
- Brandgänse: Mauserbestand und Vorkommen ab 2010 - Kegelrobben: Liegeplätze ab 2005 - Kegelrobben: Ruheplätze ab 1989 - Makrophyten-Monitoring: allg. Vorkommen von Seegras und Grünalgen ab 1994 - Menschliche Aktivitäten und Belastungen - MSRL:D5-Eutrophierung: max. Bedeckung von Seegras bzw. Grünalgen pro Jahr - MSRL:D10-Strandmüllmonitoring an der dt. Nordseeküste - Robben: Monitoring: alle Sichtungen während des Robbenmonitorings von Seehunden und Kegelrobben - Seehunde: Liegeplätze ab 1989 - Seehunde: Ruheplätze ab 1989
Dieses Shape enthält die Ergebnis der FFH-LRT-Grundlagenkartierung 2001 ¿ 2006, mit Überarbeitungen und Ergänzungen durch das LLUR auf Grund aktueller Erkenntnisse. Flächendeckende Biotoptypenkartierung und Zuordnung zu LRT-Vorkommen in FFH-Gebieten, in NSG und Flächen der Stiftung Naturschutz außerhalb der FFH-Gebietskulisse.
Das Themenportal Vorkaufsrecht Kulissenfinder gibt Notaren vor der Beurkundung eines Kaufvertrages die Gewissheit, ob das zu verkaufenden Grundstück vom Vorkaufsrecht gem. § 50 LNatSchG betroffen ist. Mit Hilfe dieses Informationssystems kann über eine Suchfunktion nach Flurstücken gesucht werden. Als Ergebnis wird dem Suchenden eine ausdruckbare PDF-Datei als begründende Unterlage für die Beurkundung eines Kaufvertrages angeboten. Der Zugang zu dieser Anwendung ist passwortgeschützt. Es gibt eine Funktionskennung, die den Notaren in SH mitgeteilt wurde/wird.
In Schleswig-Holstein werden aus ökologischer Sicht wertvolle und gefährdete Biotope im Gelände kartiert und anhand von Karten und Sachdaten dokumentiert. Diese Informationen sind für alle Interessierten ohne Nutzerkennung frei zugänglich. Es wird eine Differenzierung der Biotopkartierungen von 1978 bis 1993 bzw. von 20214 bis 2019 angeboten. Des weiteren existiert ein Register der gesetzlich geschützten Biotope. Alle Information können auf einer Karte oder in Form von Tabellen angezeigt, runtergeladen (als Excel-Tabelle) und/oder ausgedruckt werden.
Zur Erfüllung der Berichtspflichten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie wurden die bestehenden FFH-Gebiete sowie einige Referenzflächen (ausgewählte NSG, Bundeswehrliegenschaften) im Zeitraum von 2007-2012 kartiert. Die LRT wurden kartiert und bewertet. Bei den Biotoptypen wurden lediglich die im jeweiligen Jahr vorliegenden Luftbilder erkennbaren Veränderungen erfasst und eingetragen. Ausgangsbasis hierfür waren die Kartierungen aus dem Berichtszeitraum 2001-2006.
Die Bodenkarte von Schleswig-Holstein 1:50.000 stellt die Bodenverbreitung im Land flächendeckend dar. Jeder Fläche ist eine bodensystematische Einheit (Bodentyp) eine Bodenartenschichtung, eine Schichtung des Ausgangsgesteins der Bodenbildung und eine stratigraphische Schichtung der Ausgangsgesteine zugeordnet. Die Farbe der Legendeneinheiten wird durch die Bodentypen bestimmt. Über- und unterlagernde Böden oder Sedimente werden durch Schraffuren gekennzeichnet. Die Böden werden bis 2m unter Geländeoberfläche beschrieben. Böden von Gewässerbetten werden nicht ausgewiesen. Wattflächen werden undifferenziert dargestellt. Die Bezeichnungen der Bodentypen (bodensystematischen Einheiten) und Bodenarten beziehen sich auf die Bodenkundliche Kartieranleitung (Ad-hoc-AG Boden 2005). Übersetzungen (Volltexte) aller Kürzel sind in den Begleittabellen enthalten.
Dieses Portal bietet die Möglichkeit, Daten aus dem Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein (ZAK-SH) der Abteilung Naturschutz im Landesamt für Umwelt abzufragen. Als Gastnutzer können Sie sich sowohl Rasterverbreitungskarten einzelner Arten als auch Artenzahlkarten für bestimmte Artengruppen anzeigen lassen. Für eine genauere Abfrage und Auswertung der Daten benötigen Sie einen Nutzeraccount. Die Daten zur Verbreitung der unten angegebenen Artengruppen des Landes (historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums sowie Zufallsbeobachtungen) werden im Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein zusammengeführt. Weitere Informationen finden Sie unter Verweise und Downloads im Dokument "Ergänzende Beschreibung zum Themenportal Artdaten".
Das Umwelt-Portal bietet sowohl Fachanwender*innen als auch interessierten Bürger*innen eine einfache Möglichkeit zur graphischen Visualisierung von Daten im geographischen Kontext und zu einen dem unkomplizierten Zugriff auf thematisch unterschiedliche Datensätze. Grundsätzlich können hier auch sehr öffentlichkeitswirksam ubiquitär gesammelte Daten den Bürger*innen zur Verfügung gestellt werden. Die graphische Aufbereitung der Daten ermöglicht es auch Nutzern ohne fachlichen Bezug ein besseres Verständnis für die Umweltsituation in Schleswig-Holstein zu entwickeln. Des Weiteren können sogenannte Themenportale über eine direkte Verlinkung im Umweltportal erreicht werden. Die meisten Themenportale sind frei zugänglich. Themenportale bei denen der Zugang passwortgeschützt ist sind folglich nur für einen bestimmten Nutzerkreis gedacht und im Umwelt-Portal eingestellt um einen Aufruf aus dem Internet auf diese Fachwendungen zu ermöglichen. Mithilfe der Messwertansicht können Werte verschiedener Messstationen direkt verglichen und im zeitlichen Verlauf betrachtet werden.
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februrar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Hier dargestellt sind nur LSG-Flächen, die außerhalb von Naturschutzgebieten (NSG) liegen. Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Gebietsspezifische Anfragen bitte an den zuständigen Kreis. Die "Gebietsnr" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1) Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2) Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3) Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4) Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld Jahr als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS, im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-,nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.
Mit diesem Datensatz wird das Gebiet des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ mit seiner Außengrenze bereitgestellt, ohne dabei die Lage der Schutzzonen 1 und 2 wiederzugeben. Der Verlauf der Nationalparkgrenze wird durch § 3 des Nationalparkgesetzes geregelt (Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999; Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 518), zuletzt geändert durch Art. 19 LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S. 30 . Der Nationalpark wurde 1985 gegründet und 1999 erweitert. Er dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart. Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert (§ 2 Abs. 1 Nationalparkgesetz). Um einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone 1 und Schutzzone 2), die mit verschiedenen Schutzbestimmungen versehen sind (Details zu den Schutzzonen siehe Objekt-ID: ED41FE5D-B260-4DE7-839E-21803829F5EA). Alle hier erwähnten Daten zum Nationalpark sind Auszüge aus: Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee)