Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Stand: März 2022
Für die Ostsee-NSG (NSG Gebiets-Nr. 217, 218 und 219) ist abweichend ein Erfassungsmaßstab von 2.500 auf Grundlage von Luftbildern genutzt worden.
Feldbeschreibungen von Bodenaufbau und Bodenmerkmalen sowie Ergebnisse bodenchemischer und bodenphysikalischer Laboruntersuchungen. Die Daten stellen die Auswertungsbasis für Fachaufgaben dar, wie die Erstellung von Bodenkarten, Bewertungen von Bodenfunktionen und Standorteigenschaften, und liegen in analoger sowie tlw. in digitaler Form vor.
Bodenproben, die im Rahmen der Boden-Dauerbeobachtung, des Bodenbelastungskatasters, der bodenkundlichen Landesaufnahme sowie von weiteren Vorhaben mit bodenkundlicher Fragestellungen entnommen werden, werden in der Bodenprobenbank Schleswig-Holstein archiviert. Zur Zeit sind darin etwa 27.000 Proben gelagert. Sie werden zur Beweissicherung und für spätere Analysen vorgehalten. Nachuntersuchungen sind jederzeit möglich. Zudem stehen die Proben für Untersuchungen künftiger Fragestellungen zur Verfügung. Eventuelle lagerungsbedingte Veränderungen werden hierbei berücksichtigt.