Gebietsvorschläge des LLUR zur Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG). Die Gebiete erfüllen die qualitativen Anforderungen gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit § 13 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]).
Herkunft der Gebietsvorschläge: Hauptherkunft 1. landesweite Biotopkartierung (bis 1993) sowie ergänzend durch Obere Naturschutzbehörde bewertete NSG-Vorschläge Dritter.
Hinweis: Die Vorschläge sind behördenverbindlich soweit in die Landschaftsplanung übernommen (siehe dort und Attribut "Bestand").
Bei dem Datenbestand handelt es sich um Altdaten (Digitalisierung ab 1993 zunächst auf analogen Karten TK25), die technisch bedingt z.T. schlecht auf die DTK25-V passen
Die "Gebietsnr" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen:
1) ggf. Verwendung der Nummerierung lt. Auswertungen 1. landesweite Biotopkartierung - siehe Broschürentext bzw. Karte 2) nachrangig Reihenfolge lt. Landschaftsrahmenplanung 1998-2005 3) übrige NSG-Vorschläge nach chronologischem Eingang
Innerhalb des Landesamtes werden im GIS (LANIS), im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan (R5) kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für NSG-Vorschläge lautet: 5321.122-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen im LANIS und R5 - ansonsten noch Überarbeitungsbedarf hinsichtlich SGK)
Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Der Datensatz beinhaltet die in der naturschutzrechlichen Erlaubnis der Nationalparkverwaltung genehmigten Flächen für die Saatmuschelgewinnungsanlagen durch Hängekultur
Der Datensatz beinhaltet die in der naturschutzrechlichen Erlaubnis der Nationalparkverwaltung genehmigten Flächen für die Saatmuschelgewinnungsanlagen durch Hängekultur
Dieses Portal bietet die Möglichkeit, Daten aus dem Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein (ZAK-SH) der Abteilung Naturschutz im Landesamt für Umwelt abzufragen. Als Gastnutzer können Sie sich sowohl Rasterverbreitungskarten einzelner Arten als auch Artenzahlkarten für bestimmte Artengruppen anzeigen lassen. Für eine genauere Abfrage und Auswertung der Daten benötigen Sie einen Nutzeraccount. Die Daten zur Verbreitung der unten angegebenen Artengruppen des Landes (historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums sowie Zufallsbeobachtungen) werden im Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein zusammengeführt. Weitere Informationen finden Sie unter Verweise und Downloads im Dokument "Ergänzende Beschreibung zum Themenportal Artdaten".
Die bodenkundliche Feuchtestufe ist ein Kennwert zur Bewertung des Lebensraumes für natürliche Pflanzen(-gesellschaften) und wird über Bodenwasserhaushaltsverhältnisse bewertet. Diese werden maßgeblich vom Wasserrückhaltevermögen, dem Grundwasseranschluss, dem Niederschlag und der Evapotranspiration gesteuert. Standorte mit sehr niedrigen (trocken) oder sehr hohen (nass) bodenkundlichen Feuchtestufen lassen sich meist nur mit hohem Aufwand landwirtschaftlich nutzen und sind daher als Extremstandorte für den Naturschutz häufig von besonderem Interesse. Mit der bodenkundlichen Feuchtestufe wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.a) die Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Das hierfür gewählte Kriterium ist das Standortpotenzial für natürliche Pflanzengesellschaften mit dem Kennwert bodenkundliche Feuchtestufe. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung.
Darstellung der Themenbereiche: Schutzgebiete gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) - Nationalpark, Naturschutzgebiete, Gesetzlich geschützte Biotope, Europäisches Netz Natura 2000 (Gebiete nach § 23, 24, 30 und 32 BNatSchG i. V. m. § 13, 21 und 23 LNatSchG Schutzgebiete aufgrund supranationaler Konventionen Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Avifauna Gebiete mit besonderen Schutz für das Grundwasser Vorranggewässer im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Wälder nach § 14 Landeswaldgesetz Sonstige Gebiete: Sondergebiet Bund