Mit diesem Datensatz wird die Zonierung des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ bereitgestellt. Der Nationalpark wurde 1985 gegründet und 1999 erweitert. Er dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart. Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert (§ 2 Abs. 1 Nationalparkgesetz). Um einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone 1 und Schutzzone 2), die mit verschiedenen Schutzbestimmungen versehen sind. Schutzzone 1 darf u.a. nicht betreten werden und beinhaltet ein nutzungsfreies Gebiet zwischen Sylt und Föhr. Schutzzone 2 darf eingeschränkt genutzt werden. Die Einteilung des Nationalparks in diese zwei Schutzzonen wird durch § 4 des Nationalparkgesetzes geregelt (Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999 zuletzt geändert mit Verordnung vom 16.1.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)). Die dynamische Anpassung der Schutzzonen in den Kartendarstellungen ist aufgrund der sog. Schutzzonen-Verordnung möglich (Schutzzonenverordnung Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer – SchutzzonenVO vom 4. Dezember 2017 (GVOBl. Schl.-H. v. 21.12.2017, S. 556)). Download der Gesetzestexte s. unten. Für eine Darstellung des Nationalpark-Gebietes ohne die Differenzierung nach Schutzzonen wird ein weiterer Datensatz mit der Lage der Außengrenzen zur Verfügung gestellt: Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Außengrenzen des Nationalparks (LKN.SH - NPV) Objekt-ID: CF2A1A52-EC3B-4837-91E3-DDC6A8CD84FA. Alle hier erwähnten Daten zum Nationalpark sind Auszüge aus einem Gesamtdatensatz: Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee).
Dieser dienstbezogene Datenbestand für einen WFS-Download-Dienst stellt ab 2010 das Vorkommen und die Individuenzahlen des Maximalen Mauserbestands für Brandgänse zur Verfügung. Brandgänse sind während der Mauserzeit im Sommer für einige Wochen flugunfähig und daher besonders störanfällig. Daher findet zu dieser Zeit (in den Monaten Juli – September) das Brandgans-Monitoring mit 3 flächendeckenden Erfassungsflügen im schleswig-holsteinischen Wattenmeer (und angrenzenden Bereichen) statt und gibt Auskunft über die räumliche und zeitliche Verteilung der Brandgänse. Die Bedeutung und Veränderung der wichtigsten Mausergebiete kann abgeschätzt und im Hinblick auf potentielle Störquellen bewertet werden. Zudem kann in den Daten zwischen flugfähigen und nicht flugfähigen Brandgänsen unterschieden werden.
Für die Daten des Max. Mauserbestandes wird von den durchgeführten 3 Erfassungsflügen nur der Flug eines Jahres dargestellt, bei dem die höchste Anzahl der Brandgänse gesichtet wurde. Diese Daten dienen zur Bestandsabschätzung der Brandgänse, können aber nicht die Variabilität des Vorkommens während des gesamten Sommers zeigen.
Die Daten des maximalen Mauserbestandes pro Jahr (gerade Monitoringjahre ab 2010) werden aus der Basis-Tabelle des Brandgans-Monitorings generiert (ID:B9893F45-BB67-41BE-BC0E-2971785E7E66).
Die hier beschriebenen Daten können über den zugehörigen Dienst "(WFS) Brandgänse" (Objekt-ID:B837BEA3-DAA2-448D-946C-3B75255CBB14) abgerufen werden. Zudem werden die einzelnen Jahres-Layer des maximalen Mauserbestandes als WMS-Darstellungsdienst angeboten (Objekt-ID: 81433B3F-C461-437A-AA2B-987A963D6767). Legendeneinteilung: Individuenanzahlen.
Dieser diesntbezogene Datenbestand stellt ab 2005 Daten des Kegelrobben-Monitorings im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer zur Verfügung. Es handelt sich bei den Daten um flächendeckende Flugzeuggestützte Erfassungen ab 2005 in den für Kegelrobben relevanten Jahreszeiten: In der Regel werden pro Jahr zur Wurfzeit (November - Januar) drei Erfassungen und zur Haarwechselzeit (März – April) zwei Erfassungen durchgeführt. Sichtungen außerhalb dieses Zeitraumes werden in diesem Datensatz nicht zur Verfügung gestellt (siehe dazu Robben: Robben: Monitoring der Bestände von Seehunden und Kegelrobben im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989, Objekt-ID:c9821815-de30-4559-8250-8046bfe5fc22). Während des Kegelrobben-Monitorings wird allen gezählten Einzeltieren bzw. Gruppen eine punktgenaue Koordinate zugewiesen, die als Liegeplatz definiert ist. Wenn möglich wird bei der Zählung nach adulten und juvenilen Tieren unterschieden. Für Bestandsberechnungen können die Daten nach einzelnen Erfassungsflügen gefiltert werden. Spalte „Robbenjahr“: Die Wurfzeit der Kegelrobben findet über den Jahreswechsel zwischen November und Januar des folgenden Jahres statt. Um eine Bearbeitung und Filterung der Daten zur vereinfachen wurde die Spalte "Robbenjahr" eingefügt, die für Kegelrobben die Monate November und Dezember dem Folgejahr zuordnet, damit die Wurfzeit nicht bei einer Selektion des Erfassungsjahres gesplittet wird.
Die hier beschriebenen Daten können über den zugehörigen Dienst "(WFS) Kegelrobben - Liegeplätze" (Objekt-ID:a11b2dcc-5d21-4c70-bb6b-3556db2cfc2b) abgerufen werden. Zudem werden die einzelnen Jahres-Layer mit allen Flügen pro Jahr als WMS-Darstellungsdienst angeboten (Objekt-ID: ####).
Die folgende Basis-Tabelle enthält alle Kegelrobben-Sichtungen, die zusätzlich außerhalb des spezifischen Monitoringzeitraums getätigt wurden: Robben: Robben: Monitoring der Bestände von Seehunden und Kegelrobben im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989, Objekt-ID:c9821815-de30-4559-8250-8046bfe5fc22).
Auf Grundlage der Liegeplatz-Daten wurden zur Bewertung von Eingriffen auch die Ruheplätze der Kegelrobben berechnet und als Dienst bereitgestellt: (WFS) - Kegelrobben: Ruheplätze, Objekt-ID:b68ffc9f-c7fe-409e-9c5f-df17230bb387
Bei der konventionellen Siedlungsentwässerung wird das Niederschlagswasser schnell und vollständig in einem Kanal gesammelt und fortgeleitet. Das aufnehmende Gewässer kann dadurch hydraulische und qualitative Beeinträchtigungen erleiden. Als moderne Alternative ist heute die oberirdische, dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in den Vordergrund getreten, die z.B. bereits im Rahmen der Bauleitplanung Berücksichtigung findet. Damit können sich der Bau von Regenrückhaltebecken erübrigen und ökonomische Vorteile bei der Kanalisation ergeben.
Grundlage der Biotopkartierung 2014 bis 2020 war eine landesweite Prüfkulisse. Die Prüfkulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erarbeitet und stellt den Suchraum für zu kartierende Biotope dar. Dabei wurden bestimmte Bereiche von vornherein ausgeschlossen (z.B. Siedlungsbereiche). Die hier dargestellten Flächen umfassen alle 2014 bis 2020 flächenhaft kartierten Grundflächen. Die Kartierergebnisse werden in einem separaten Gesamtdatensatz als erfasste Wertbiotope (= gesetzlich geschützten Biotope und/oder FFH-Lebensraumtyen) und Nichtwertbiotope (= nur Biotoptyp ohne Schutzstatus) dargestellt. Die hier vorliegende Kartierkulisse dient lediglich der Übersicht, welche Flächen im Rahmen der landeswieten Biotopkartierung 2014 bis 2020 begutachtet wurden.
Das Shape beinhaltet Biotope der landesweiten Biotopkartierung, in denen Hochmoor- oder Niedermoorbiotoptypen zumindest mit Anteilen erfasst wurden. Aus der Biotopkartierung wurden alle Biotope, die Biotptypen-Codes der Hochmoore, Niedermoore und Bruchwälder enthalten, ausgewählt (Wolfgang Petersen, Feb. 2011). Hierbei ist zu beachten, dass die Kartierung auf der Kartengrundlage M 1:25.000 erfolgt ist und die Ausdehnung der Moorbiotoptypen innerhalb eines Biotopes in % (10 ¿ 100) geschätzt ist. Aufgrund dieser Tatsache und des zum Teil beachtlichen Alters der Erhebungen (1978-1994) ist eine aktuelle Verwendung nur als Grundlage zu empfehlen und ein direkter Abgleich mit aktuellen Kartierungen womöglich noch in anderen Maßstäben nicht ohne Weiteres möglich.
Der Datensatz liefert die Sondergebiete „SO-Bund“ aus den Flächennutzungsplänen (FNP) der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein. Die Flächen aus den Flächennutzungsplänen werden von der Landesplanung auf Grundlage der DTK25 digitalisiert. Die Datenaufnahme erfolgt kontinuierlich bei Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung sowie Aufhebung eines FNP. Es sind nur die außerhalb der baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiete gelegenen großflächigen Sondergebiete Bund (mindestens 100 Hektar) dargestellt. Grundlagen: Raumordnungsinformationssystem (ROIS) Landesplanung Schleswig-Holstein
Die Inhalte der enthaltenen Geodaten werden ständig geprüft und aktualisiert. Trotz aller Sorgfalt sind Fehler im Bearbeitungsvorgang nicht auszuschließen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Die Landesplanung Schleswig-Holstein übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der Daten entstehen.
Landesweite Biotopkartierung SH (SH4) - Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014)
Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten und digitalisierten Alleen und Steinstrukturen (Steinmauern und Steinriegel). Diese wurden schwerpunktmäßig innerhalb von ausgewiesenen Prüfkulissen erfasst, welche auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten und Datenaktualität zusammengestellt wurden.
Darüber hinaus enthält der Geodatensatz die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelten Knicks, Feldhecken und Baumreihen. Diese Elemente wurden von einem vom damaligen LLUR beauftragten Büro über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP) digital ermittelt.
Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eines der enthaltenen Linieniotope die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Alleen, Knicks und Feldhecken zu geschützten Biotopen, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei den Baumreihen handelt es sich um keine in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützten Biotope.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BKSH-Gesamt-)Geodatensatz: Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BKSH-Gesamt-) Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte „Herkunft“ der Attributtabelle kenntlich gemacht.
Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor:
BK – Datensatz stammt aus der BKSH (seit 2014),
Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring,
SH2 – Datensatz stammt aus dem Register der gesetzlich geschützten Biotope,
Knicks – Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelte Knicks, Feldhecken und Baumreihen.
FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar.
Daten des Strandmüllmonitorings der schleswig-holsteinischen, hamburgischen und niedersächsischen Küste. Es handelt sich sowohl um geprüfte Rohdaten als auch um aggregierte Daten. Bei bis zu 4 Erfassungen pro Monitoringjahr werden Müllteile auf 100m-Transekten erfasst. Das Monitoringjahr umfasst die Erfassungen von Anfang Dezember des vorhergehenden Jahres bis Ende November des genannten Jahres. Das Strandmüllmonitoring erfolgt nach der OSPAR Beach Litter Guideline (2010).
Als wasserwirtschaftliche Basisdatengrundlage wird seit 2002 das Amtliche digitale Wasserwirtschaftliche Gewässerverzeichnis (AWGV) im Erfassungsmaßstab 1:5.000 nach fachlichen Vorgaben des LLUR in Zusammenarbeit mit MEKUN Ref. 44, LKN FB 42-44 und den Bearbeitungsgebietsverbänden der Wasser- und Bodenverbände erstellt. Das AWGV ist die erforderliche Grundlage für alle Daten und Auswertungen im Zusammenhang mit Oberflächengewässern und Einzugsgebieten u.a. im Rahmen der wasserbezogenen EU-Richtlinien (z.B. Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Hochwasserrichtlinie (HWRL)). Das AWGV besteht aus den folgenden integrativ miteinander verbundenen digitalen Teilkomponenten, deren geometrische und attributive Konsistenz gemäß der Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) herzustellen und dauerhaft zu pflegen ist: 1. Das Gewässernetz im Digitalen Anlagenverzeichnis (linienhaft modelliertes DAV-Gewässernetz einschließlich der Durchflusslinien durch Seen und flächenhafte Fließgewässer, ursprünglich erstellt ausgehend von den BasisDLM-Daten des LVermGeo mit Stand 2000) in Erfassungs- und Pflegezuständigkeit der Bearbeitungsgebietsverbände und des LKN (für Landesgewässer). 2. Das Gewässerkundliche Flächenverzeichnis (GFV) mit den oberirdischen Einzugsgebieten zum DAV-Gewässernetz in Erstellungs- und Pflegezuständigkeit des Dezernates 42 LfU. 3. Die Seen (ursprünglich erstellt ausgehend von den Flächen im BasisDLM des LVermGeo mit Stand 2008) in Erstellungs- und Pflegezuständigkeit des Dezernates 43 LfU. 4. Das digitale Anlagenverzeichnis (DAV) in Erfassungs- und Pflegezuständigkeit der Bearbeitungsgebietsverbände und des LKN, bestehend aus dem Anlagenverzeichnis selbst (DAV mit Bauwerken und Anlagen an Gewässern). 5. Das digitale Strukturverzeichnis (DSV mit Angaben zur Gewässerstruktur und -morphologie und zu den LAWA-Gewässerkennzahlen) in Erstellungs- und Pflegezuständigkeit der Dezernate 41 und 42 LfU. 6. Dem digitalen Deichverzeichnis (DDV mit Deichverläufen und Bauwerken in Deichen) in Erfassungs- und Pflegezuständigkeit der WBV und des LKN (nur Bestätigung). 7. Das digitale Maßnahmenverzeichnis (DMV inklusive GIS-Viewer) stellt die GIS-Anbindung für die Maßnahmen-Datenbank, 2. Ausbaustufe (MDBII), dar. Es dient allen Verfahrensbeteiligten zur GIS-gestützten Dokumentation des Planungs- und Finanzierungsverfahrens von Maßnahmen und Flächensicherungen, die zur Erreichung der von den EU-Richtlinien vorgegebenen Ziele geplant und durchgeführt werden. Alle Teilkomponenten sind auf dem zentralen AWGV-Server bei DATAPORT eingestellt und werden dort von den zuständigen Stellen gepflegt.