Freiwillige Vereinbarung zum Schutz der mausernden Brandgänse Auszug aus der Vereinbarung zwischen Fischern / Hobbyfischern und dem Nationalparkamt: "In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres werden wegen der dort mausernden Brandenten folgende Prielströme und angrenzende Watten nicht befischt und befahren: - das Bielshövener Loch, der Flackstrom, der Dieksander Priel von drei Stunden nach bis drei Stunden vor Tidehochwasser - die Schatzkammer - die nördlichen und südlichen Seitenpriele des Klotzenlochs. [...] In der Zeit vom 1. Juni bis 31. August soll zu Seehundbänken wegen der Jungenaufzucht ein Abstand von 300 m, oder wo es möglich ist, 500 m eingehalten werden. [...] Die Vereinbarung gilt zwischen Nationalparkamt Land den unterzeichnenden Erwerbs- und Hobbyfischern."
Kombinierte Karte aus den Begehungen und der Luftbildauswertung, Flächenshape | Weitere Informationen: Erstellt Bioconsult 27.7.2012 | Prüfung: Lageprüfung | Prüfungsbeschreibung: Laden der Daten, prüfen ob die Lage der Objekte plausibel ist | Dateninhalt (Bild): Lageprüfung
Kombinierte Karte aus den Begehungen und der Luftbildauswertung, Flächenshape | Weitere Informationen: Erstellt Bioconsult 27.7.2012 | Prüfung: Lageprüfung | Prüfungsbeschreibung: Laden der Daten, prüfen ob die Lage der Objekte plausibel ist | Dateninhalt (Bild): Lageprüfung
Kombinierte Karte aus den Begehungen, Flächenshape | Weitere Informationen: Erstellt IFAOE 20160701 | Prüfung: Formatprüfung | Prüfungsbeschreibung: Laden der Daten, prüfen ob die Lage der Objekte plausibel ist | Dateninhalt (Bild): Formatprüfung
Der Datensatz beinhaltet die vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume per Verordnung vom 17.03.2017 ausgewiesenen Miesmuschelkulturbezirke sowie die Änderungen vom 4.8.2020 in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins.