Dieser dienstbezogene Datenbestand stellt alle ab 1989 verfügbaren Seehund-Daten aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" zur Verfügung. Hier handelt es sich um Daten aus flächendeckenden, flugzeuggestützten Erfassungen aus, für Seehunden relevanten Jahreszeiten, ab 1989: in der Regel werden pro Jahr zur Wurfzeit (Mai - Juli) drei und zur Haarwechselzeit (August - September) zwei Erfassungsflüge durchgeführt. Dieser Dienst liefert folgende Informationen, die zur Bestandsabschätzung nötig sind: Anzahlen von Seehunden pro Liegeplatz pro Flug und den Anteil an Jungtieren. Der hier beschriebene Datenbestand liefert alle Daten der Erfassungsflüge ab 1989. Durch einen Jahres-Filter können die Daten auf die einzelnen Erfassungsjahre eingeschränkt werden, pro Jahr werden dann alle fünf Erfassungen dargestellt. Auf Basis des Flugdatums können die Erfassungen auch einzeln dargestellt werden.
Während des Monitorings wird allen gezählten Einzeltieren bzw. Gruppen eine punktgenaue Koordinate zugewiesen, die als Liegeplatz definiert ist. Wenn möglich wird bei der Zählung nach adulten und juvenilen Tieren unterschieden.
Sichtungen außerhalb dieses Zeitraumes werden in diesem Datensatz nicht zur Verfügung gestellt (siehe dazu: Robben: Monitoring der Bestände von Seehunden und Kegelrobben im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989.
Dienstbezogener Datenbestand zu den Ruheplätzen von Seehunden. Ein Ruheplatz ist eine berechnete Fläche, die auf Basis einzelner Liegeplätze von Seehunden bzw. Kegelrobben generiert wird. Dazu werden die Liegeplätze pro Jahr räumlich zusammengefasst. Ein Ruheplatz wird als Kreis mit einem Radius von 500m um einen Liegeplatz (mit mind. 2 Seehunden) herum definiert, wobei mehrere Liegeplätze so zu einer größeren Fläche aggregiert werden können. Der Abstand von 500m wurde gewählt, da Störungen, die mehr als 500m entfernt sind, keine oder kaum Auswirkungen auf ruhende Robben haben. Diese Flächen werden für Eingriffsplanungen benötigt, um die mit dem Eingriff verbundenen Störungen der Robben auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Für Seehunde werden zur Berechnung der Ruheplätze pro Jahr Flüge vom 1.03-30.09 berücksichtigt. Der Dienst beinhaltet folgende Informationen: die Lage und Größe des Ruheplatzes und den Zeitraum der Erfassungen, die in die Berechnung eingeflossen sind.