Der Datensatz beinhaltet die in der naturschutzrechlichen Erlaubnis der Nationalparkverwaltung genehmigten Flächen für die Saatmuschelgewinnungsanlagen durch Hängekultur
Der Datensatz beinhaltet die in der naturschutzrechlichen Erlaubnis der Nationalparkverwaltung genehmigten Flächen für die Saatmuschelgewinnungsanlagen durch Hängekultur
Der Datensatz beinhaltet die in der naturschutzrechlichen Erlaubnis der Nationalparkverwaltung genehmigten Flächen für die Saatmuschelgewinnungsanlagen durch Hängekultur
Der Datensatz beinhaltet die in der naturschutzrechlichen Erlaubnis der Nationalparkverwaltung genehmigten Flächen für die Saatmuschelgewinnungsanlagen durch Hängekultur
Folgende GIS-Daten wurden zur Ermittlung der Prüfkulisse ausgewertet: Vektor-Daten (ESRI-Shapefiles) Biotopkataster Feuchtgrünlandkartierung ATKIS-Grünlandkataster Flächen Stiftung-Naturschutz u. Schrobach-Stiftung Vertragsnaturschutz 2012 Landwirtschaftliches Feldblockkataster 2012 Naturräume Dispositionsflächen Flurstücksgrenzen Georeferenzierte Rasterdaten TK 25 Messtischblätter Digitale Orthophotos (DOP, Luftbilder) TK Königlich Preußische Landesaufnahme von 1877 – 1880 TK 25 Höhenlinien sowie Aktuelle WinArt-Daten Auswertung Gesetzlich geschützte Biotope Daten aus der Grünland-Kartierung Schlei AG-Geobotanik in SchleswigHolstein und Hamburg e.V., Daten zum Blühenden Steinburg der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein Daten aus Spenderflächenkataster der Artenagentur mit in die Auswertung ein. Zur Luftbildauswertung wurden zudem noch Google-Earth- und BINGSatellitenaufnahmen hinzugezogen
Naturräumliche Gliederung der Abt.5 -Naturschutz- Die Bezeichnungen sind nach Meynen & Schmithüsen (1962) vergeben worden, wobei sich die Abgrenzungen der Räume an der Biotopkartierung orientieren. Im Vergleich zu den anderen Naturräumlichen Gliederungen, die im LLUR verwendet werden, ist diese Naturräumliche Gliederung im Maßstab 1:25.000 nachgeführt worden. Die Geometrien der Nordseeinseln sind nicht enthalten, so daß für Darstellungen die Topographie auf jeden Fall hinterlegt werden muß ! Bei der Digitalisierung wurden auch Küstenstreifen berücksichtigt, diese sind aber als solche nicht gesondert attributiert, da es diese weitere Untergliederung nach Meynen & Schmithüsen nicht gibt.
Die Renaturierungsdatenbank wurde 2002 im Auftrag des LLUR zur Dokumentation und Analyse der in Schleswig-Holstein erfolgten und dokumentierten Maßnahmen in Mooren erstellt. Ende 2011 und Anfang 2012 wurden die fehlenden Maßnahmen von GFN eingepflegt. Die Daten sind in Access abgelegt und ¿ sofern möglich ¿ geographisch verortet und liegen als shape-Dateien vor. Es liegt somit ein Datenbestand für den Zeitraum 2001 bis 2011 vor. Alle künftigen Maßnahmen werden ab 2013 in der neuen Maßnahmendatenbank abgelegt. Die S+E-Maßnahmen für 2012 werden sukzessive nachgepflegt. Die Erfassung der Maßnahmen der Stiftung Naturschutz für 2012 muss noch geklärt werden. Die Renaturierungsdatenbank wird schreibgeschützt ins LANIS eingestellt und steht dann für Recherchen und Auswertungen zur Verfügung. Neue Eingaben sollen dort nicht mehr erfolgen. Dateneingabe in die DB ¿ Datenbestand 2001 bis 2011 ¿ Es werden keine neuen Daten mehr aufgenommen ¿ Ankäufe und Anpachtungen sind nicht enthalten ¿ Moore, die mehrfach unter verschiedenen Namen in die DB aufgenommen wurden, werden auf jeweils das Moor reduziert, dem die Maßnahmen zugeordnet wurden ¿ Es erfolgen keine strukturellen Änderungen mehr an der DB von 2002 ¿ Quellen für die Eingaben: o LLUR, Außenstelle ETS o Stiftung Naturschutz o Untere Naturschutzbehörden
Die Renaturierungsdatenbank wurde 2002 im Auftrag des LLUR zur Dokumentation und Analyse der in Schleswig-Holstein erfolgten und dokumentierten Maßnahmen in Mooren erstellt. Ende 2011 und Anfang 2012 wurden die fehlenden Maßnahmen von GFN eingepflegt. Die Daten sind in Access abgelegt und ¿ sofern möglich ¿ geographisch verortet und liegen als shape-Dateien vor. Es liegt somit ein Datenbestand für den Zeitraum 2001 bis 2011 vor. Alle künftigen Maßnahmen werden ab 2013 in der neuen Maßnahmendatenbank abgelegt. Die S+E-Maßnahmen für 2012 werden sukzessive nachgepflegt. Die Erfassung der Maßnahmen der Stiftung Naturschutz für 2012 muss noch geklärt werden. Die Renaturierungsdatenbank wird schreibgeschützt ins LANIS eingestellt und steht dann für Recherchen und Auswertungen zur Verfügung. Neue Eingaben sollen dort nicht mehr erfolgen. Dateneingabe in die DB ¿ Datenbestand 2001 bis 2011 ¿ Es werden keine neuen Daten mehr aufgenommen ¿ Ankäufe und Anpachtungen sind nicht enthalten ¿ Moore, die mehrfach unter verschiedenen Namen in die DB aufgenommen wurden, werden auf jeweils das Moor reduziert, dem die Maßnahmen zugeordnet wurden ¿ Es erfolgen keine strukturellen Änderungen mehr an der DB von 2002 ¿ Quellen für die Eingaben: o LLUR, Außenstelle ETS o Stiftung Naturschutz o Untere Naturschutzbehörden
Die Renaturierungsdatenbank wurde 2002 im Auftrag des LLUR zur Dokumentation und Analyse der in Schleswig-Holstein erfolgten und dokumentierten Maßnahmen in Mooren erstellt. Ende 2011 und Anfang 2012 wurden die fehlenden Maßnahmen von GFN eingepflegt. Die Daten sind in Access abgelegt und ¿ sofern möglich ¿ geographisch verortet und liegen als shape-Dateien vor. Es liegt somit ein Datenbestand für den Zeitraum 2001 bis 2011 vor. Alle künftigen Maßnahmen werden ab 2013 in der neuen Maßnahmendatenbank abgelegt. Die S+E-Maßnahmen für 2012 werden sukzessive nachgepflegt. Die Erfassung der Maßnahmen der Stiftung Naturschutz für 2012 muss noch geklärt werden. Die Renaturierungsdatenbank wird schreibgeschützt ins LANIS eingestellt und steht dann für Recherchen und Auswertungen zur Verfügung. Neue Eingaben sollen dort nicht mehr erfolgen. Dateneingabe in die DB ¿ Datenbestand 2001 bis 2011 ¿ Es werden keine neuen Daten mehr aufgenommen ¿ Ankäufe und Anpachtungen sind nicht enthalten ¿ Moore, die mehrfach unter verschiedenen Namen in die DB aufgenommen wurden, werden auf jeweils das Moor reduziert, dem die Maßnahmen zugeordnet wurden ¿ Es erfolgen keine strukturellen Änderungen mehr an der DB von 2002 ¿ Quellen für die Eingaben: o LLUR, Außenstelle ETS o Stiftung Naturschutz o Untere Naturschutzbehörden
Naturwald in öffentlichem Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF). Das Shape enthält alle Nachmeldungen und Tranchen zur Erreichung des Zieles der Ausweisung von 10% Naturwald in öffentlichem Eigentum auf Flächen der SHLF.
Nicht enthalten sind die zu den 10% gehörenden Flächen der Stiftung Naturschutz, des Zweckverbandes Schaalseelandschaft, der Stadt Lübeck und des Kreises Herzogtum Lauenburg sowie weiterer Gebietskörperschaften.
Die Information zur Basis des Schutzstatus (Gesetz, Erlass und Selbst) stammen aus einem Shape von 2019 und sind daher für einige Flächen nicht enthalten (NULL-Werte).