Dieser Downloaddienst stellt alle ab 1989 verfügbaren Seehund- und Kegelrobben-Daten aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer zur Verfügung. Es handelt sich bei den Daten einerseits um Erfassungen die während der Seehund-Flüge in den Monaten Mai - Juli (Wurfzeit) und August - September (Haarwechselzeit) durchgeführt wurden, andererseits aber auch um Daten, die während der Kegelrobben-Flüge in den Monaten November - April erfasst wurden. Da es sich um eine UIG entsprechende vollständige Weitergabe der aufbereiteten Rohdaten handelt, wurde keine methodische oder biologische Filterung der Daten vorgenommen. Das bedeutete beispielsweise, dass zufällige Kegelrobben-sichtungen während der Seehund-Zählungen zwar mit erfasst wurden, aber nicht als standardisierte Methode zur Bestimmung der Bestände gelten dürfen.
Diese ungefilterte aber geprüfte Datentabellle stellt alle ab 1989 verfügbaren Seehund und Kegelrobben-Daten aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer zur Verfügung. Es handelt sich bei den Daten einerseits um Erfassungen die während der Seehund-Flüge in den Monaten Mai - Juli (Wurfzeit) und August - September (Haarwechselzeit) durchgeführt werden, andererseits aber auch um Daten, die während der Kegelrobben-Flüge in den Monaten November - April erfasst wurden. Da es sich um eine UIG entsprechende vollständige Weitergabe der aufbereiteten Rohdaten handelt, wurde keine methodische oder biologische Filterung der Daten vorgenommen. Daher sind die Daten für eine Bestandsberechnung nur nach ansprechender Filterung möglich.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2012 , gegenwärtige Aktualität unklar
In erster Linie werden die Anlagen von Wasser- und Bodenverbänden (WBV) für die Erstellung von verbandsbezogenen Anlagenverzeichnissen erfasst und dargestellt. Die WBV sind für die in ihrem Verbandsgebiet liegenden unterhaltungspflichtigen Fließgewässer (inkl. der Landesgewässer, deren Unterhaltungsaufgaben bereits überwiegend übertragen wurden) und Deiche (Regional- und Mitteldeiche), sowie Bauwerke unterhaltungs- und dokumentationspflichtig. Das Land hat die Unterhaltungsträger (WBV, Städte und Gemeinden, sowie Land in Ausnahmefällen für Mitteldeiche) verpflichtet, die von ihnen zu unter-haltenden Anlagen im Gewässer- und Deichnetz digital zu pflegen. Hinzu kommt die Integration bzw. Pflege von Anlagen, die vom Land unterhalten werden (1. Deichlinie, Messstellen,). Im System können auch Einleitungs- und Entnahmestellen (EE) durch UWB (bewilligungspflichtige EE), WBV, Städte und Gemeinden (nicht bewilligungs-pflichtige EE) erfasst werden. Unter der Anlagenpflege wird die Erfassung, die Änderung und das Löschen von linienhaften Anlagen (Gewässer, Deiche, Unterhaltungswege) und punkthaften Anlagen (Gewässer- und Deichbauwerke, bauliche Mess- und Einleitungs- und Entnahmestellen) verstanden. Die Verortung im GIS erfolgt auf Basis von topologischen Gewässer-, Deich-, Wegenetzen (Routen), die zusammen mit den erfassten Stationierungen und Sachdaten eine gemeinsame Auswertung oder auch die Betrachtung einzelner Sichten DAV (Digitales Gewässerverzeichnis), DDV (Digitales Deichverzeichnis) ermöglicht.
Die Sickerwasserrate ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Bestandteil des Wasserhaushaltes und beschreibt diejenige Wassermenge, die der Boden aufgrund seines beschränkten Wasserhaltevermögens nicht mehr halten kann und welche daher den Wurzelraum verlässt bzw. versickert (Grundwasserneubildung). Laterale Abflüsse (Drainage, Grabenentwässerung) werden an dieser Stelle nicht betrachtet. Sandige Böden können weniger Wasser halten als lehmige oder tonige Böden, so dass (unter sonst gleichen Bedingungen) die Sickerwasserrate unter sandigen Böden größer ist als unter lehmigen/tonigen Böden. In niederschlagsreichen Gebieten versickert mehr Wasser als in niederschlagsärmeren Gebieten. Mit der Sickerwasserrate wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.b) als Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Das hierfür gewählte Kriterium sind die allgemeinen Wasserhaushaltsverhältnisse mit dem Kennwert Sickerwasserrate. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird die Sickerwasserrate regionalspezifisch klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Sickerwasserrate (SWR), landesweit bewertet" gibt es noch eine Klassifikation der Sickerwasserrate, die die Sickerwasserrate über die Naturraumgrenzen hinweg landesweit einheitlich darstellt.
Die Sickerwasserrate ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Bestandteil des Wasserhaushaltes und beschreibt diejenige Wassermenge, die der Boden aufgrund seines beschränkten Wasserhaltevermögens nicht mehr halten kann und welche daher den Wurzelraum verlässt bzw. versickert (Grundwasserneubildung). Laterale Abflüsse (Drainage, Grabenentwässerung) werden an dieser Stelle nicht betrachtet. Sandige Böden können weniger Wasser halten als lehmige oder tonige Böden, so dass (unter sonst gleichen Bedingungen) die Sickerwasserrate unter sandigen Böden größer ist als unter lehmigen/tonigen Böden. In niederschlagsreichen Gebieten versickert mehr Wasser als in niederschlagsärmeren Gebieten. Mit der Sickerwasserrate wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.b) als Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Das hierfür gewählte Kriterium sind die allgemeinen Wasserhaushaltsverhältnisse mit dem Kennwert Sickerwasserrate. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird die Sickerwasserrate landesweit einheitlich klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Feldkapazität im Sickerwasserrate (SWR), regionalspezifisch bewertet" gibt es noch eine naturraumbezogene Klassifikation der Sickerwasserrate, die die Sickerwasserrate regional differenzierter darstellt.
Der sogenannte S-Wert ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Bestandteil des Nährstoffhaltes und wird über die Nährstoffverfügbarkeit bewertet. Der S-Wert ist die Menge an Nährstoffen (Kationen, nicht z. B. Nitrat), die ein Boden austauschbar an Ton-, Humusteilchen, Oxiden und Hydroxiden binden bzw. sorbieren kann (Kationenaustauschkapazität). Der S-Wert ist somit gut geeignet, die Nährstoffverfügbarkeit zu beschreiben. Ähnlich wie bei der Feldkapazität im effektiven Wurzelraum (FKwe) bedingen hohe Gehalte an Ton, Humus, sowie ein großer effektiver Wurzelraum einen hohen S-Wert und umgekehrt. Auch der pH-Wert hat einen großen Einfluss auf den S-Wert. Der pH-Wert kann in Abhängigkeit von der Nutzung in einem weiten Bereich schwanken. Je höher der S-Wert, desto mehr Nährstoffe kann der Boden an Austauschern binden. Nährstoffeinträge über Luft oder Düngung werden so vor einem Austrag mit dem Sickerwasser geschützt. Gleichzeitig wird dadurch eine gleichmäßigere Nährstoffversorgung der Pflanzen sichergestellt. Mit dem S-Wert wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.b) als Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Das hierfür gewählte Kriterium ist die Nährstoffverfügbarkeit mit dem Kennwert S-Wert. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird der S-Wert landesweit einheitlich klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Nährstoffverfügbarkeit im effektiven Wurzelraum (SWE), regionalspezifisch bewertet" gibt es noch eine naturraumbezogene Klassifikation des S-Wertes, die den S-Wert regional differenzierter darstellt.