Download-Geodienst zum Vorkommen von Seehunden an Liegeplätzen im Bereich des Nationalparks "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer". Hier handelt es sich um Daten aus flächendeckenden, flugzeuggestützten Erfassungen aus, für Seehunden relevanten Jahreszeiten, ab 1989: in der Regel werden pro Jahr zur Wurfzeit (Mai - Juli) drei und zur Haarwechselzeit (August - September) zwei Erfassungsflüge durchgeführt.
Dieser Dienst liefert folgende Informationen, die zur Bestandsabschätzung nötig sind: Anzahlen von Seehunden pro Liegeplatz pro Flug und den Anteil an Jungtieren. Es sind folgende Layer / Tabellen in diesem Dienst enthalten:
1. Gesamttabelle mit allen Seehund-Monitoring-Flügen ab 1989 2. Tabellen gesplittet nach einzelnen Jahren (ab 2015). In einem Jahres-Layer sind die Daten aller fünf Erfassungen eines Jahres enthalten. 3. Gesamttabelle mit den Anteilen der Jungtiere (nur Daten aus den drei Flügen in der Wurfzeit - In Vorbereitung)
Während des Monitorings wird allen gezählten Einzeltieren bzw. Gruppen eine punktgenaue Koordinate zugewiesen, die als Liegeplatz definiert ist. Wenn möglich wird bei der Zählung nach adulten und juvenilen Tieren unterschieden. Für Bestandsberechnungen können die Daten nach einzelnen Erfassungsflügen gefiltert werden.
Auf Grundlage der Liegeplatz-Daten wurden zur Bewertung von Eingriffen auch die Ruheplätze der Seehunde berechnet und als Dienst bereitgestellt: (WFS) - Seehunde: Ruheplätze, Objekt-ID:bd9656630-a451-4c01-a228-d9fff62df5f8.
Seehund-Sichtungen außerhalb des oben genannten Monitoring-Zeitraumes werden in diesem Datensatz nicht zur Verfügung gestellt (siehe dazu "(WFS)-Robben: Monitoring der Bestände von Seehunden und Kegelrobben im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer ab 1989" (Object-ID: d847163b-b077-4195-be56-de7664201768).
Freiwillige Vereinbarung zum Schutz der mausernden Brandgänse Auszug aus der Vereinbarung zwischen Fischern / Hobbyfischern und dem Nationalparkamt: "In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres werden wegen der dort mausernden Brandenten folgende Prielströme und angrenzende Watten nicht befischt und befahren: - das Bielshövener Loch, der Flackstrom, der Dieksander Priel von drei Stunden nach bis drei Stunden vor Tidehochwasser - die Schatzkammer - die nördlichen und südlichen Seitenpriele des Klotzenlochs. [...] In der Zeit vom 1. Juni bis 31. August soll zu Seehundbänken wegen der Jungenaufzucht ein Abstand von 300 m, oder wo es möglich ist, 500 m eingehalten werden. [...] Die Vereinbarung gilt zwischen Nationalparkamt Land den unterzeichnenden Erwerbs- und Hobbyfischern."
Küstenschutzbauwerke an der Nordseeküste Schleswig-Holsteins, wie z. B. Buhnen, Dalben und Deiche, Graben, Lahnungen, Priele oder Wege. Es handelt sich um Daten aus terrestrischer und photogrammetrischer Vermessung sowie Digitalisierung anhand von digitalen Orthofotos. | Datenqualitätsangaben: Kontrolle der verwendeten Instrumente und Methoden | Prüfung: Prüfung der Daten auf Vollständigkeit | Dateninhalt (Bild): Prüfung der Daten auf Vollständigkeit
Diese Vereinbarung dient dem Schutz mausernder Vögel; insbesondere den Mausergebieten der Brandgänse. Aus der Vereinbarung: In den Monaten Juli und August eines jeden Jahres [wird] jedes Befahren folgender Gebiete [unterlassen]: Klotzenloch und Flackstrom nach Abgrenzung der vorliegenden Geoinformationen
Übersichtskarte Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, Punktcover, Gepuffert wurden die Einzelbeobachtungen mit 1000m. | Prüfung: keine | Dateninhalt (Bild): keine