Per Werkvertrag (Büro KK+W) wurden über ein digitales Höhenmodell (Ergebnis der Berechnung aus DGM2 und Vegetationshoehenlayer) alle Einzelbäume > 15m und < 40 m Höhe ermittelt; Atkiswaldflächen herausgefiltert.
Förderfähig ist der in Artikel 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten (trifft in SH nichtz zu), Naturdenkmälern (Datenbestand Stand 2018) und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG4, die in Natura 2000-Gebieten liegen.
Es wurden lediglich Flächen ab einer Größe von 1.000 qm in die Kulisse aufgenommen.
Das Shape enthält die Gebietsnummern sämtlicher in den Erläuterungstexten beschriebenen Schwerpunktbereiche. Für einige Schwerpunktbereiche liegen keine Erläuterungen und damit auch keine Gebietsnummern vor.