Gesamt- und Einzelbewertung der Ostseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze dargestellt.
Gesamt- und Einzelbewertung der Nordseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze dargestellt.
Gesamt- und Einzelbewertung der Küstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie für den Zeitraum 2003 - 2008. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze dargestellt.
Es entspricht dem Gebiet, das – nach Wegnahme aller Küstenhochwasserschutzanlagen – bei einer Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren (HW200) überflutet wäre. Die repräsentativen HW200-Wasserstandswerte in den Teilgebieten werden auf das binnenseitig gelegene Gebiet unter Berücksichtigung der natürlichen Topographie übertragen. Dabei wird angenommen, dass sich die HW200-Wasserstände ausspiegeln.
Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. In Schleswig-Holstein sind inzwischen 94 Prozent der Bevölkerung an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Alle anderen Haushalte können aus wirtschaftlichen Gründen nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossen werden und reinigen ihre Abwässer in dezentralen Kleinkläranlagen.