Zur Erfüllung der Berichtspflichten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie wurden die bestehenden FFH-Gebiete sowie einige Referenzflächen (ausgewählte NSG, Bundeswehrliegenschaften) im Zeitraum von 2007-2012 kartiert. Die LRT wurden kartiert und bewertet. Bei den Biotoptypen wurden lediglich die im jeweiligen Jahr vorliegenden Luftbilder erkennbaren Veränderungen erfasst und eingetragen. Ausgangsbasis hierfür waren die Kartierungen aus dem Berichtszeitraum 2001-2006. Definition von und Erläuterung zu Kontakt- und Übergangsbiotopen Unter Übergangsbiotopen werden Biotope verstanden, die auf Grund ihrer individuellen Ausprägung gemäß den fachlichen Vorgaben (u. a. Schleswig-Holstein spezifische LRT-Steckbriefe) nicht eindeutig einem Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I FFH-RL zugeordnet werden können. Übergangsbiotope werden einem - in der Regel dem räumlich direkt angrenzenden - Bezugs-LRT zugeordnet, da für den jeweiligen LRT bestimmende Arten an der Vegetation signifikant beteiligt sind oder besondere LRT-spezifische Strukturen/Funktionen gegeben sind. Bei anschließenden Kartierungen und Planungen sind die Ausprägungen der Übergangsbiotope, hinsichtlich einer eindeutigen Zuordnung zu einem LRT, zu prüfen und ggf. zu ändern. Übergangsbiotope werden in den vorbereiteten pdf-Karten farbig schraffiert dargestellt. Im Verlauf der Zeit können aufgrund bestehender oder neu auftretender Beeinträchtigungen oder bei so genannten Pflege-LRT durch veränderte Nutzung LRT-Vorkommen hinsichtlich ihrer individuellen Ausprägung in den Status Übergangsbiotop übergehen. Auch natürliche Ereignisse können bestimmte LRT in jüngere Phasen ihrer lebensraumtypischen Entwicklung versetzen. Beispielhaft seien hier Windwurfereignisse in Wäldern (--> Waldlichtungsfluren als Teil des standorttypischen Wald-LRT) oder Sturmfluten (--> vorübergehendes Verschwinden oftmals verbunden mit räumlicher Verlagerung von Primär-, Weißdünen) genannt. Die Übergangsbiotope sowie die auf Grund natürlicher Ereignisse - vorübergehend - nicht vorhandenen LRT-Vorkommen werden grundsätzlich im Umfang der ursprünglichen Gebietsmeldung bzw. der Ergebnisse des vorherigen Kartierdurchgangs in der Statistik der Standarddatenbögen (SDB) berücksichtigt. Die Basis für die fachliche Annahme als LRT-Vorkommen bilden die Flächenangaben zu den Übergangsbiotopen in der shape-Datei der LRT-Kartierung. Bis zur eindeutigen Ansprache als LRT oder Nicht-LRT im Rahmen einer anschließenden fachlichen Beurteilung oder Kartierung, erfolgt also keine Änderung der Angaben im SDB. Insofern kann es Abweichungen zwischen den Angaben im SDB und der Einstufungen in den Darstellungen der Monitoringergebnisse (LRT-Vorkommen, Übergangsbiotop/Kontaktbiotop sowie Einstufung ihres Erhaltungszustandes) der Berichte und Karten geben. Kontaktbiotope sind eindeutig keine LRT, sondern grenzen an LRT oder Übergangsbiotope an und dienen der Sicherung und Stabilisierung der lebensraumtypischen Funktionen. Kontaktbiotope sind naturnahe Biotope als Teil einer standortgemäßen natürlichen Biotopabfolge, wie z. B. ein Bruchwald als äußerer, nicht mehr zum LRT gerechneter Teil des Verlandungsbereich eines Sees oder auch halbnatürliche Biotope, die einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen, wie z. B. Nass-/ Feuchtgrünländereien im Umfeld von Mooren oder naturnahen Gewässern. Kontaktbiotope finden in der Flächenstatistik der LRT keine Berücksichtigung, sind jedoch bei Entwicklungsüberlegungen beispielsweise im Rahmen der Managementplanung besonders zu würdigen. Kontaktbiotope werden in den vorbereiteten pdf-Karten grau dargestellt. Sobald LRT-bestimmende Arten oder Strukturen signifikant an den Ausprägungen des Biotops beteiligt sind, handelt es sich um ein Übergangsbiotop (siehe oben).
Dieses Portal bietet die Möglichkeit, Daten aus dem Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein (ZAK-SH) der Abteilung Naturschutz im Landesamt für Umwelt abzufragen. Als Gastnutzer können Sie sich sowohl Rasterverbreitungskarten einzelner Arten als auch Artenzahlkarten für bestimmte Artengruppen anzeigen lassen. Für eine genauere Abfrage und Auswertung der Daten benötigen Sie einen Nutzeraccount. Die Daten zur Verbreitung der unten angegebenen Artengruppen des Landes (historische und museale Sammlungen, Veröffentlichungen und Kartierungen aktuellen Datums sowie Zufallsbeobachtungen) werden im Zentralen Artenkataster Schleswig-Holstein zusammengeführt. Weitere Informationen finden Sie unter Verweise und Downloads im Dokument "Ergänzende Beschreibung zum Themenportal Artdaten".
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. abgegrenzten FFH-Lebensraumtypen (= LRT) der Meeresgewässer und Gezeitenzonen (1110, 1130. 1140, 1160, 1170) ohne die LRT 1110 und 1170 der Ostsee, für die ein separater Datensatz bereitgestellt wird. Die Abgernzungen in der Nordsee wurden durch die zuständige Nationalparkverwaltung durchgeführt bzw. mit ihr abgestimmt und spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wieder. Die Abgrenzungen in der Ostsee wurden in Abstimmung mit der Abteilung Wasserwirtschaft, Dezernat Küstengewässer z. T. anhand von Tiefenlinien und Exposition durchgeführt. Die Abgrenzungen erfolgten i. d. R. nicht durch tatsächliche Kartierung im klassischen Sinne durch Inaugenscheinnahme, sondern durch Detektion (z.B. Sonar) und dient in erster Linie der Abgrenzung LRT zur Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten. Die Anspache der z.T. flächenidentischen gesetzlichen Biotope sowie die Bewertung des Erhaltungsgrades der LRT wird in diesem Datensatz nicht abgebildet.
Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen.
Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170".
Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BK) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten und digitalisierten Alleen innerhalb von ausgewiesenen Prüfkulissen auf insgesamt ca. 290.000 ha (ca. ein Fünftel der Landesfläche). Die Prüfkulissen wurden auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten und Datenaktualität zusammengestellt.
Nachrichtlich weist das LLUR darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Allee die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Dies ist unbedingt hinsichtlich der Linien im Bereich der Prüfkulisse der BK Phase 2 zu beachten, die aktuell noch nicht im vorliegenden Geodatensatz enthalten und entsprechend attribuiert sind. Denn nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Alleen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LLUR Rücksprache zu halten.
Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BK-Gesamt-) Geodatensatz: Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BK-Gesamt-) Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte „Herkunft“ der Attributtabelle kenntlich gemacht. Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor:
BK – Datensatz stammt aus der BK – Phase 2 (2015-2020),
Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring
Es wird die Kulisse der Waldstandorte innerhalb von FFH-Gebieten und mit Vorkommen der FFH-Wald-LRT dargestellt. Grundlage hierfür ist eine Auswertung der Ergebnisse der Biotopkartierung mit Stand 2021 nach Vorkommen von Wald-LRT in FFH-Gebieten.
Dieses Shape enthält die Ergebnis der FFH-LRT-Grundlagenkartierung 2001 ¿ 2006, mit Überarbeitungen und Ergänzungen durch das LLUR auf Grund aktueller Erkenntnisse. Flächendeckende Biotoptypenkartierung und Zuordnung zu LRT-Vorkommen in FFH-Gebieten, in NSG und Flächen der Stiftung Naturschutz außerhalb der FFH-Gebietskulisse.
Die Gesamtmoorkulisse basiert auf Erhebungen und Auswertungen der Abteilung Geologie und Boden des LLUR sowie auf Biotopkartierungsergebnissen der Abteilung Naturschutz und unterscheidet nicht in Hoch- und Niedermoor. Verschneidung der Einzellayer: - moore_bs_60_utm32.shp (Moore größer 60cm; B. Burbaum Abt.6 ) (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Moore\Moorschutzprogramm\Geodaten\) - Biotope_auf_moorboeden_utm32.shp (W.Petersen, Dez.51) (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Moore\Moorschutzprogramm\Geodaten\) - Moorwald_Auenwald.shp (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Natura2000\FFH-LRT\Moorwald-Auwald\) - Hochmoorvegetation.shp (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Moore\Hochmoorvegetation\Geodaten\) - Moorkataster.shp (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Moore\Moorkataster\Geodaten\)
Naturräumliche Gliederung der Abt.5 -Naturschutz- Die Bezeichnungen sind nach Meynen & Schmithüsen (1962) vergeben worden, wobei sich die Abgrenzungen der Räume an der Biotopkartierung orientieren. Im Vergleich zu den anderen Naturräumlichen Gliederungen, die im LLUR verwendet werden, ist diese Naturräumliche Gliederung im Maßstab 1:25.000 nachgeführt worden. Die Geometrien der Nordseeinseln sind nicht enthalten, so daß für Darstellungen die Topographie auf jeden Fall hinterlegt werden muß ! Bei der Digitalisierung wurden auch Küstenstreifen berücksichtigt, diese sind aber als solche nicht gesondert attributiert, da es diese weitere Untergliederung nach Meynen & Schmithüsen nicht gibt.
Linienthema zur Darstellung der Grenze zwischen der atlantischen (Hauptnaturräume der Marsch, Unterelbe und Geest)und der kontinentalen (Naturräume des Hügellandes und der Mecklenburgischen Seenplatte sowie Vorland sowie der Mittelelbe-Niederung) biogeografischen Region für den Aufgabenbereich Natura 2000. Grundlage ist die naturräumliche Gliederung nach Meynen & Schmithüsen, hier die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung auf den Massstab 1:25.000 umgearbeiteten Grenzen der Naturräume. Weitere Modifizierung im Raum Geesthacht (Grenze atl. / kont. Für die Elbe pragmatisch bei Staustufe Geesthacht gesetzt)
Die Bodenkarte von Schleswig-Holstein 1:25.000 stellt für ca. die Hälfte des Landes die Böden als Bodenformen dar. Jeder Fläche ist eine flächendominante Bodenform zugeordnet. Begleitböden werden nicht aufgeführt. Neben den Bodentypen enthält die Karte Angaben zur dominanten Substratgenese, zur Bodenartenschichtung, zum Bodenausgangsgestein und zur Grundwasserstufe sowie zu möglichen anthropogenen Veränderungen oder Besonderheiten. Die Böden werden bis 2m unter Geländeoberfläche beschrieben. Die Karte basiert auf analog erschienenen Einzelkartenblättern des Kartenwerks Bodenkarte 1:25.000 von Schleswig-Holstein. Dieses Kartenwerk ist im Laufe von über 50 Jahren Bodenkartierung in Schleswig-Holstein entstanden und in den letzten Jahren zu einer digitalen, blattschnittfreien Karte mit einer einheitlichen Legende entwickelt worden. Die Legende basiert auf der Bodenkundlichen Kartieranleitung (Ad-hoc-AG Boden 2005). Zu der Karte existiert eine umfangreiche Profildatenbank mit nutzungsdifferenzierten idealisierten Leitprofilen, die es dem Nutzer ermöglicht, viele eingeführte bodenkundliche Auswertungsmethoden (vgl. Methodendokumentation Bodenkunde 2000 mit Aktualisierungen 2012) anzuwenden.