Dienstbezogener Datenbestand zu den Ruheplätzen von Kegelrobben. Ein Ruheplatz ist eine berechnete Fläche, die auf Basis einzelner Liegeplätze von Seehunden bzw. Kegelrobben generiert wird. Dazu werden die Liegeplätze pro Jahr räumlich zusammengefasst. Ein Ruheplatz wird als Kreis mit einem Radius von 500m um einen Liegeplatz (mit mind. 1 Kegelrobbe) herum definiert, wobei mehrere Liegeplätze so zu einer größeren Fläche aggregiert werden können. Der Abstand von 500m wurde gewählt, da Störungen, die mehr als 500m entfernt sind, keine oder kaum Auswirkungen auf ruhende Robben haben. Diese Flächen werden für Eingriffsplanungen benötigt, um die mit dem Eingriff verbundenen Störungen der Robben auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Für Kegelrobben werden zur Berechnung der Ruheplätze pro Jahr Flüge vom 1.03-28.2 berücksichtigt. Bereits vor Beginn des spezifischen Kegelrobben-Monitorings im Jahr 2005 (vgl. Sichtungen an Liegeplätzen) wurden Kegelrobben zusammen mit Seehunden ab 1989 erfasst. Anders als bei den Liegeplatz-Daten fließen hier auch Erfassungen ein, die außerhalb des Monitoringzeitraums der Kegelrobben, also während Seehund-Erfassungen aufgenommen wurden.
Der Dienst beinhaltet folgende Informationen: die Lage und Größe des Ruheplatzes und den Zeitraum der Erfassungen, die in die Berechnung eingeflossen sind
Dienstbezogener Datenbestand zu den Ruheplätzen von Seehunden. Ein Ruheplatz ist eine berechnete Fläche, die auf Basis einzelner Liegeplätze von Seehunden bzw. Kegelrobben generiert wird. Dazu werden die Liegeplätze pro Jahr räumlich zusammengefasst. Ein Ruheplatz wird als Kreis mit einem Radius von 500m um einen Liegeplatz (mit mind. 2 Seehunden) herum definiert, wobei mehrere Liegeplätze so zu einer größeren Fläche aggregiert werden können. Der Abstand von 500m wurde gewählt, da Störungen, die mehr als 500m entfernt sind, keine oder kaum Auswirkungen auf ruhende Robben haben. Diese Flächen werden für Eingriffsplanungen benötigt, um die mit dem Eingriff verbundenen Störungen der Robben auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Für Seehunde werden zur Berechnung der Ruheplätze pro Jahr Flüge vom 1.03-30.09 berücksichtigt. Der Dienst beinhaltet folgende Informationen: die Lage und Größe des Ruheplatzes und den Zeitraum der Erfassungen, die in die Berechnung eingeflossen sind.
Mit diesem Datensatz wird das Gebiet des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ mit seiner Außengrenze bereitgestellt, ohne dabei die Lage der Schutzzonen 1 und 2 wiederzugeben. Der Verlauf der Nationalparkgrenze wird durch § 3 des Nationalparkgesetzes geregelt (Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999; Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 518), zuletzt geändert durch Art. 19 LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S. 30 . Der Nationalpark wurde 1985 gegründet und 1999 erweitert. Er dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart. Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert (§ 2 Abs. 1 Nationalparkgesetz). Um einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone 1 und Schutzzone 2), die mit verschiedenen Schutzbestimmungen versehen sind (Details zu den Schutzzonen siehe Objekt-ID: ED41FE5D-B260-4DE7-839E-21803829F5EA). Alle hier erwähnten Daten zum Nationalpark sind Auszüge aus: Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee)
Mit diesem Datensatz wird die Zonierung des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ bereitgestellt. Der Nationalpark wurde 1985 gegründet und 1999 erweitert. Er dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart. Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert (§ 2 Abs. 1 Nationalparkgesetz). Um einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone 1 und Schutzzone 2), die mit verschiedenen Schutzbestimmungen versehen sind. Schutzzone 1 darf u.a. nicht betreten werden und beinhaltet ein nutzungsfreies Gebiet zwischen Sylt und Föhr. Schutzzone 2 darf eingeschränkt genutzt werden. Die Einteilung des Nationalparks in diese zwei Schutzzonen wird durch § 4 des Nationalparkgesetzes geregelt (Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999 zuletzt geändert mit Verordnung vom 16.1.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)). Die dynamische Anpassung der Schutzzonen in den Kartendarstellungen ist aufgrund der sog. Schutzzonen-Verordnung möglich (Schutzzonenverordnung Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer – SchutzzonenVO vom 4. Dezember 2017 (GVOBl. Schl.-H. v. 21.12.2017, S. 556)). Download der Gesetzestexte s. unten. Für eine Darstellung des Nationalpark-Gebietes ohne die Differenzierung nach Schutzzonen wird ein weiterer Datensatz mit der Lage der Außengrenzen zur Verfügung gestellt: Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Außengrenzen des Nationalparks (LKN.SH - NPV) Objekt-ID: CF2A1A52-EC3B-4837-91E3-DDC6A8CD84FA. Alle hier erwähnten Daten zum Nationalpark sind Auszüge aus einem Gesamtdatensatz: Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee).
Diese ungefilterte aber geprüfte Datentabellle stellt alle ab 1989 verfügbaren Seehund und Kegelrobben-Daten aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer zur Verfügung. Es handelt sich bei den Daten einerseits um Erfassungen die während der Seehund-Flüge in den Monaten Mai - Juli (Wurfzeit) und August - September (Haarwechselzeit) durchgeführt werden, andererseits aber auch um Daten, die während der Kegelrobben-Flüge in den Monaten November - April erfasst wurden. Da es sich um eine UIG entsprechende vollständige Weitergabe der aufbereiteten Rohdaten handelt, wurde keine methodische oder biologische Filterung der Daten vorgenommen. Daher sind die Daten für eine Bestandsberechnung nur nach ansprechender Filterung möglich.
Zusammengeführte Daten des Strandmüllmonitorings der schleswig-holsteinischen, hamburgischen und niedersächsischen Nordseeküste. Das Strandmüllmonitoring erfolgt nach der OSPAR Beach Litter Guideline (2010). Es werden dabei bei bis zu 4 Erfassungen pro Monitoringjahr alle Müllteile auf vorgegebenen 100m-Transekten erfasst. Ein Monitoringjahr umfasst alle Erfassungen von Anfang Dezember des vorhergehenden Jahres bis Ende November des genannten Jahres. Bei den hier bereitgestellten Daten handelt es sich sowohl um die geprüfte Rohdaten (Layer:Strandmüllmonitoring (MDI_MM_BL_WFS) als auch um aggregierte Daten: Mittlere Anzahl Müllteile 2012-2017 (BL_ges_1217), Mittlere Anzahl Müllteile 2018 (BL_ges_2018), Mittlerer Anteil Plastik 2012-2017 (BL_Pla_1217), Median Müllteile 2012-2017 (BL_MED_ges_1217).
Dieser Downloaddienst stellt alle ab 1989 verfügbaren Seehund- und Kegelrobben-Daten aus Zählflügen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer zur Verfügung. Es handelt sich bei den Daten einerseits um Erfassungen die während der Seehund-Flüge in den Monaten Mai - Juli (Wurfzeit) und August - September (Haarwechselzeit) durchgeführt wurden, andererseits aber auch um Daten, die während der Kegelrobben-Flüge in den Monaten November - April erfasst wurden. Da es sich um eine UIG entsprechende vollständige Weitergabe der aufbereiteten Rohdaten handelt, wurde keine methodische oder biologische Filterung der Daten vorgenommen. Das bedeutete beispielsweise, dass zufällige Kegelrobben-sichtungen während der Seehund-Zählungen zwar mit erfasst wurden, aber nicht als standardisierte Methode zur Bestimmung der Bestände gelten dürfen.
Download-Geodienst zum Vorkommen von Eiderenten im schleswig-holsteinischen Wattenmeer im Jahresverlauf ab 2009. Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). Die Daten werden in vier verschiedenen Layern angeboten und umfassen alle Jahre ab 2009: 1) Eiderenten: Monitoring der Bestände im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" ab 2009 (UIG, LKN.SH - NPV) 2) Eiderenten: Winter-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" (LKN.SH - NPV) 3) Eiderenten: Max. Mauser-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" (LKN.SH - NPV) 4) Eiderenten: Herbst-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" (LKN.SH - NPV) Detaillierte Informationen zu den Layern finden sich in den entsprechenden Metadaten.
Zudem werden während der Eiderenten-Zählung Wasserfahrzeuge und Personen im Watt mit erfasst, um potentielle Störquelle zu identfizieren und die Verteilung der Enten besser interpretieren zu können. Diese Daten werden in einem weiteren Layer angeboten: 5) Wasserfahrzeuge und Personen im Watt in Bezug zum Vorkommen von Eiderenten im Nationalpark „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ (LKN.SH – NPV)
Generelle Informationen zum Eiderenten-Monitoring: Da sich die Meeresenten das ganze Jahr über in den landfernen Bereichen des Wattenmeeres (Nordfriesland und Dithmarschen) aufhalten, werden bei diesem Monitoring vier Zählungen beauftragt, um die Bestände rund um das Jahr zu erfassen. Somit geben diese Layer Auskunft über die räumliche und zeitliche Verteilung des Vorkommens von Eiderenten, sowie über ihre Bestandsgrößen zur Mauserzeit, im Herbst und im Winter. Da es sich hier jeweils um die Gesamttabellen pro Saison handelt, müssen die Daten ggf. pro Jahr gefiltert werden. Die Erfassungen werden bei Niedrigwasser durchgeführt und berücksichtigen alle wichtigen Eiderenten-Rastgebiete (flächendeckende Erfassung). Die Flugroute der Erfassungen ändert sich in der Regel nicht. Die Anzahlen der Eiderenten werden entweder direkt während des Fluges verortet oder aber nachträglich anhand von Fotos ausgezählt, so dass am Ende Punktdaten zur Verfügung gestellt werden können. Die Daten sind Bestandteil des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP).
Um die Muster der Verteilung der Enten zu verstehen, sowie um zu überprüfen in welchen Gebieten eine störungsfreie Rast möglich ist, werden Wasserfahrzeuge und Personen parallel zur Entenerfassung mit notiert und können hinterher mit in die Darstellung der Verteilung und die Bewertung der Ergebnisse einfließen.
Die Layer können einzeln als csv-Tabelle oder shape-file heruntergeladen oder als WFS in ein GIS eingebunden werden.
Der Datensatz beinhaltet die vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume per Verordnung vom 17.03.2017 ausgewiesenen Miesmuschelkulturbezirke in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins.