Diese Vereinbarung dient dem Schutz mausernder Vögel; insbesondere den Mausergebieten der Brandgänse. Aus der Vereinbarung: In den Monaten Juli und August eines jeden Jahres [wird] jedes Befahren folgender Gebiete [unterlassen]: Klotzenloch und Flackstrom nach Abgrenzung der vorliegenden Geoinformationen
Der Datensatz beinhaltet die vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume per Verordnung vom 17.12.2008 ausgewiesenen Miesmuschelkulturbezirke in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins.
Der Datensatz beinhaltet die vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume per Verordnung vom 17.12.2008 ausgewiesenen Miesmuschelkulturbezirke in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins.