Darstellung der Themenbereiche: Schutzgebiete gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) - Nationalpark, Naturschutzgebiete, Gesetzlich geschützte Biotope, Europäisches Netz Natura 2000 (Gebiete nach § 23, 24, 30 und 32 BNatSchG i. V. m. § 13, 21 und 23 LNatSchG Schutzgebiete aufgrund supranationaler Konventionen Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Avifauna Gebiete mit besonderen Schutz für das Grundwasser Vorranggewässer im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Wälder nach § 14 Landeswaldgesetz Sonstige Gebiete: Sondergebiet Bund
Der Dienst enthält Karten zur Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 7, Abs. 6). Berücksichtigt sind Prüfkriterien zur Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, sowie der Betroffenheit von Schutzgebieten und Wäldern.
Der Dienst enthält Karten zur Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 7, Abs. 6). Berücksichtigt sind Prüfkriterien zur Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, sowie der Betroffenheit von Schutzgebieten und Wäldern.
Ankaufskulisse zum Vorkaufsrecht gem. § 50 LNatSchG
Die "Ankaufskulisse" stellt die Flächen dar, für die das Vorkaufsrecht gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LNatSchg und weitere durch die Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht (bekannt gemacht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016, Seite 839) benannte Flächen, besteht.
Die Ankausfskulisse setzt sich aus folgenden Geofachdaten zusammen: - NATURA2000 (M 1:5.000) aus LANIS (_LANIS-SH\Natura2000\FFH-Gebiete_5000\Geodaten\ ffh_gebiete_5000_utm32.shp) (_LANIS-SH\Natura2000\Vogelschutz-Gebiete_5000\Geodaten\ spa_gebiete_5000_utm32.shp) - Puffer (50m) der NATURA2000 Geodaten
- bestehende NSG (M 1:5.000) aus LANIS (_LANIS-SH\Schutzgebiete\NSG-5000\Geodaten\nsg-5000_utm32.shp)
- einstweilig sichergestellte NSG (M 1:25.000) aus LANIS (_LANIS-SH\Schutzgebiete\Nsg\Geodaten\NSG_ews_utm32.shp)
- Moor- und Anmoorboeden (Dauergruenlanderhaltungsgesetz) aus LANIS (_LANIS-SH\Dauergruenlanderhaltungsgesetz\Moore_und_Anmoore\ Moorkulisse_2ha_etrs89.shp)
- Grenzen des Nationalparkes (LLUR Version) aus LANIS (_LANIS-SH\Schutzgebiete\Nationalpark\Geodaten\np_llur_utm32.shp)
- Vorranggewaesser (nicht Bestandteil des LANIS; Stand 2014) - Puffer (50m) der Vorranggewässer
In einem weiteren Arbeitsschritt wurde die Kulisse, außerhalb der Schutzgebiete nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 LNatSchG (Natura 2000-Gebiete, Nationlapark und Naturschutzgebiete oder als solche einstweilig sichergestellte Gebiete)sowie außerhalb der Eignungsgebiete für den Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes (entsprechend Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht, siehe oben) um folgende Flächen aus ALKIS reduziert: - ALKIS - Daten der tatsaechlichen Nutzung Attribut KENN: AX41001 - Wohnbauflaechen AX41002 - Industrie- und Gewerbeflaechen AX41007 - Flaechen besonderer funktionaler Praegung AX41008 - Sport-, Freizeit- und Erholungsflaechen AX41009 - Friedhof AX42001 - Strassenverkehr AX42010 - Bahnverkehr AX42015 - Flugverkehr AX42016 - Schiffsverkehr
Darstellung der Themenbereiche: Schutzgebiete gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) - Landschaftsschutzgebiete und Naturparke (Gebiete nach § 26 und § 27 BNatSchG i. V m. § 15 und 16 LNatSchG Gebiete mit Erholungsfunktionen Historische Kulturlandschaften Sonstige Gebiete: Wald
Darstellung der Themenbereiche: Schutzgebiete gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) - Landschaftsschutzgebiete und Naturparke (Gebiete nach § 26 und § 27 BNatSchG i. V m. § 15 und 16 LNatSchG Gebiete mit Erholungsfunktionen Historische Kulturlandschaften Sonstige Gebiete: Wald
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommission in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete FFH-Gebiete. (Entscheidungen der Kommission vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008) Die im Maßstab 1:5.000 vorliegenden Abgrenzungen stellen sinngemäße Übertragungen der offiziellen Abgrenzung der gemeldeten Gebiete (Meldung Deutschland an die EC) auf die Topografien der Deutschen Grundkarte 1:5.000 dar. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle Vogelschutzgebiete und alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SPA oder SAC) zu bezeichnen. Im Rahmen einer rechtlichen Sicherung der Einzel-Gebiete im Sinne § 32 Abs.2 und 3 BNatSchG i.V. mit § 23 Abs. 1 LNatSchG werden diese Abgrenzungen abschließend und rechtsverbindlich bearbeitet. Im Norden des FFH-Gebietes NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete (0916-391) reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Zum elektronischen Reporting der WRRL melden die Bundesländer ihre Daten über ein standardisiertes Datenmodell in Form von gefüllten Datenschablonen an den WasserBLIcK-Server der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG). Das Datenmodell ist in PDF-Erläuterungen zu den Datenschablonen und den Codelisten dokumentiert. Die Datenschablonen liegen bisher als ESRI-Shapefiles (Geofachdaten) bzw. dBase- oder Excel-Dateien (Sachdaten) vor. Es werden alle geforderten Themenbereiche abgedeckt. Das Datenmodell wird kontinuierlich weiterentwickelt und an die Anforderungen der EU-Kommission (KOM) angepasst. Es gibt Datenschablonen zu den folgenden Bereichen: Gebietsunterteilung, Wasserkörper-Geometrien, Charakterisierung von Wasserkörpern, Zustand von Wasserkörpern, Messstellen und Monitoring, Ausnahmen, Maßnahmen, Schutzgebiete, Indikatoren, Impacts. Die Daten der Bundesländer sind nach Meldung an die EU i.d.R. öffentlich freigegeben und über die BfG erhältlich. INSPIRE-relevante Themenbereiche daraus werden über die BfG veröffentlicht. Karten auf Grundlage der WasserBLIcK-Datenschablonen der Länder können in einem Kartenviewer der BfG im Internet eingesehen werden.
Gesetz zum Schutze des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz - NPG) vom 17. Dezember 1999 [GVOBl. Schl.-H. S. 518] (letzte Änderung: Gesetz v. 13.12.2007, [GVOBl. Schl.-H. S. 499]) Die hier vorliegende NP-Grenze wurde vom LLUR Abt.5 erstellt.
Die Originaldaten des LKN sind zu finden unter: Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Schutzgebiete\Nationalpark\Geodaten \np_original_LKN_utm32.shp Diese Version wurde nicht mit anderen Schutzgebietskategorien abgestimmt.
Die NP-Grenze ist im eigentlichen Sinne dynamisch.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.