Der Datensatz beinhaltet die in der naturschutzrechlichen Erlaubnis der Nationalparkverwaltung genehmigten Flächen für die Saatmuschelgewinnungsanlagen durch Hängekultur
Der Datensatz beinhaltet die in der naturschutzrechlichen Erlaubnis der Nationalparkverwaltung genehmigten Flächen für die Saatmuschelgewinnungsanlagen durch Hängekultur
Mit diesem Datensatz wird die Zonierung des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ bereitgestellt. Der Nationalpark wurde 1985 gegründet und 1999 erweitert. Er dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart. Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert (§ 2 Abs. 1 Nationalparkgesetz). Um einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone 1 und Schutzzone 2), die mit verschiedenen Schutzbestimmungen versehen sind. Schutzzone 1 darf u.a. nicht betreten werden und beinhaltet ein nutzungsfreies Gebiet zwischen Sylt und Föhr. Schutzzone 2 darf eingeschränkt genutzt werden. Die Einteilung des Nationalparks in diese zwei Schutzzonen wird durch § 4 des Nationalparkgesetzes geregelt (Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999 zuletzt geändert mit Verordnung vom 16.1.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)). Die dynamische Anpassung der Schutzzonen in den Kartendarstellungen ist aufgrund der sog. Schutzzonen-Verordnung möglich (Schutzzonenverordnung Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer – SchutzzonenVO vom 4. Dezember 2017 (GVOBl. Schl.-H. v. 21.12.2017, S. 556)). Download der Gesetzestexte s. unten. Für eine Darstellung des Nationalpark-Gebietes ohne die Differenzierung nach Schutzzonen wird ein weiterer Datensatz mit der Lage der Außengrenzen zur Verfügung gestellt: Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Außengrenzen des Nationalparks (LKN.SH - NPV) Objekt-ID: CF2A1A52-EC3B-4837-91E3-DDC6A8CD84FA. Alle hier erwähnten Daten zum Nationalpark sind Auszüge aus einem Gesamtdatensatz: Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee).
Dieser WMS stellt Layer über menschliche Aktivitäten und Belastungen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer dar. An dieser Stelle wird zudem auf die Metadaten der zu Grunde liegenden Datensätze verwiesen, über die auch ein Download der Shape-Files möglich ist.
Übergeordnete Metadaten für Daten, die speziell für Geodienste bereitgestellt wurden. Die Daten basieren in der Regel auf Monitoring-Daten im schleswig-holsteinischen Wattenmeer. Es werden sowohl aufbereitete Rohdaten, als auch auf ökologische Fragestellungen angepasste Daten bzw. Dienste bereitgestellt, die aus Datenbank-Abfragen generiert wurden.
In dieser Serie "Daten-fuer-Dienste" enthalten sind die Metadaten folgender dienstbezogener Datensätze:
- Brandgänse: Mauserbestand und Vorkommen ab 2010 - Kegelrobben: Liegeplätze ab 2005 - Kegelrobben: Ruheplätze ab 1989 - Makrophyten-Monitoring: allg. Vorkommen von Seegras und Grünalgen ab 1994 - Menschliche Aktivitäten und Belastungen - MSRL:D5-Eutrophierung: max. Bedeckung von Seegras bzw. Grünalgen pro Jahr - MSRL:D10-Strandmüllmonitoring an der dt. Nordseeküste - Robben: Monitoring: alle Sichtungen während des Robbenmonitorings von Seehunden und Kegelrobben - Seehunde: Liegeplätze ab 1989 - Seehunde: Ruheplätze ab 1989