Die Feldgehölze wurden per Luftbildauswertung erfasst und abgegrenzt. Der Biotoptyp ist lediglich zweistellig vergeben (= HG), da keine Erfassung im Gelände erfolgte, was für eine Differenzierung im dreistelligen Biotopcode erforderlich ist.
Für die Ansprache der Feldgehölze gelten folgende Anforderungen: • überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen • mit einer Größe von mindestens 50 Quadratmetern bis höchstens 2.000 Quadratmetern („Gehölze“ nach Basis-DLM werden 50 m² < 1.000 m² manuell entsprechend der Digitalisierstandards zu erfassen sind). • nicht direkt an Wald angrenzend • überwiegend mit Bäumen und/oder Sträuchern bewachsen, einschließlich nicht entsprechend bewachsener untergeordneter Abschnitte (z.B. Trockenrasen) • keine lineare Struktur oder durchschnittlich breiter als 15 m
Die Knickermittlung ist Bestandteil der landesweiten Biotopkartierung 2014-2021.
Die Elemente wurden von einem vom LLUR beauftragten Büro über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP) digital ermittelt.
Gebiete mit Grünlandumbruchverbot (Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 25. März 2019 (V 528 - 17266/2019))
Es wird die Vertragsart "Wertgrünland" im Vertragsnaturschutzes dargestellt. Hierbei handelt es sich um eine Selektion aller Biotopflächen, die vollständig oder anteilig den Biotoptyp arten- und strukturreiches Dauergrünland (VO-Nr. 11) umfassen.
Der Geologische Dienst SH beschäftigt sich mit den Möglichkeiten zur geothermischen Nutzung des tiefen und oberflächennahen Untergrundes. Die Karten dieses Dienstes zeigen Potenzialgebiete für die hydrothermale Nutzung von Sandsteinhorizonten (Rhät-, Dogger- und Mittlerer Sandstein), die Wärmeleitfähigkeiten des oberflächennahen Untergrundes bis 100 m Tiefe sowie die Eignung des Bodens für die Errichtung von Erdwärmekollektoren.
Linienthema zur Darstellung der Grenze zwischen der atlantischen (Hauptnaturräume der Marsch, Unterelbe und Geest)und der kontinentalen (Naturräume des Hügellandes und der Mecklenburgischen Seenplatte sowie Vorland sowie der Mittelelbe-Niederung) biogeografischen Region für den Aufgabenbereich Natura 2000. Grundlage ist die naturräumliche Gliederung nach Meynen & Schmithüsen, hier die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung auf den Massstab 1:25.000 umgearbeiteten Grenzen der Naturräume. Weitere Modifizierung im Raum Geesthacht (Grenze atl. / kont. Für die Elbe pragmatisch bei Staustufe Geesthacht gesetzt)
Dieses Shape enthält die Ergebnis der FFH-LRT-Grundlagenkartierung 2001 ¿ 2006, mit Überarbeitungen und Ergänzungen durch das LLUR auf Grund aktueller Erkenntnisse. Flächendeckende Biotoptypenkartierung und Zuordnung zu LRT-Vorkommen in FFH-Gebieten, in NSG und Flächen der Stiftung Naturschutz außerhalb der FFH-Gebietskulisse.