Der Datensatz beinhaltet die in der naturschutzrechlichen Erlaubnis der Nationalparkverwaltung genehmigten Flächen für die Saatmuschelgewinnungsanlagen durch Hängekultur
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Definition Geotop: Bei diesen Geotopen handelt es sich um fachlich gut abgegrenzte und meist kleinräumige Objekte mit einer grundsätzlichen Erhaltungswürdigkeit. Hierunter fallen unter anderem wertvolle erdgeschichtliche Aufschlüsse, die nicht beeinträchtigt werden sollen.
Definition Geotop-Potentialgebiete: Als Geotop-Potentialgebiete werden großflächige Geotope oder Geotopgruppen bezeichnet, bei denen die Erhaltung der generellen Morphologie im Vordergrund steht. Weitere Untersuchungen mit Abgrenzung konkreter Objekte (Geotope) stehen noch aus.
Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie einzelne Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsteile und vermitteln Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde und des Lebens. Die Geotope sind noch nicht nach dem Maß ihrer Erhaltungswürdigkeit bzw. Schutzwürdigkeit kategorisiert. Eine entsprechende Bewertung erfolgt durch den Geologischen Dienst im LLUR.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktueller Datensätze verfügbar.
Grundlage für den Aufbau des GIS-gestützten Moorkatasters 2004 ist die Moorbodenerwartungskarte Schleswig-Holsteins. Butenhoff (1997) beschreibt das Vorgehen zur Erstellung der Karte wie folgt: ¿Zunächst war eine Sichtung und Auswahl derjenigen Kartenwerke nötig, die eine Information über Moorflächen liefern." Hierzu zählen die Bodenkarte 1 : 25000 (BK 25), Geologische Karte 1 : 25000 (GK 25), Geologische Übersichtskarte 1 : 200000 (GÜK 200), Petrographische Karte 1 : 25000, Holozän-Mächtigkeitskarten 1 : 25000 und die Manuskriptkarte für die BK 25, GK 25, GÜK 200 sowie die topographischen Karten (TK 25). Bei der Arbeit mit der digitalen Moorkarte zeigte sich, dass die Karte nicht alle Moorböden erfasst. Dies ist auf die heterogene Herkunft der Eingangsdaten, die bei der Kartenerstellung verwendet wurden, zurückzuführen. Die digitale Moorbodenerwartungskarte gibt daher nur die digital erfassten Moorbodenflächen wieder, der Erfassungsfehler der digital verfügbaren Moorbodenerwartungskarte ist bei weitergehenden Auswertungen zu berücksichtigen. (Quelle: Trepel, M. (2004): Aufbau eines landesweiten GIS-gestützten Moorkatasters für Schleswig-Holstein, CAU-Ökologiezentrum im Auftrag des Landesamtes für Natur und Umwelt SH)
Zu den Zielen, die die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten im Rahmen der Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität vorgegeben hat, gehört die Erhaltung einer guten Luftqualität, das heißt, die Einhaltung gesetzlich festgelegter Grenzwerte. Kann diese Einhaltung nicht sichergestellt werden, müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden, die geeignete Maßnahmen enthalten, um den Zeitraum einer Nichteinhaltung so kurz wie möglich zu halten. Diese Luftreinhaltepläne werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zuständig für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen ist in Schleswig-Holstein das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND). Luftreinhaltepläne wurden für die Städte Itzehoe, Ratzeburg und Kiel aufgestellt. In Ratzeburg und Itzehoe konnten sie erfolgreich umgesetzt werden. Der Plan für Kiel wurde im Jahr 2020 fortgeschrieben. Gemäß Artikel 22 der EU-Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa konnte die Frist für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid um bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn - aufgezeigt wurde, wie der Grenzwert vor Ablauf der neuen Frist eingehalten werden sollte - in den Jahren der Fristverlängerung der Grenzwert um nicht mehr als die in der Richtlinie festgelegte maximale Toleranzmarge überschritten wird. Erforderlich war dazu eine Mitteilung der Mitgliedstaaten an die Kommission. Wurden innerhalb von neun Monaten nach Eingang dieser Mitteilung keine Einwände erhoben, galten die Bedingungen als erfüllt. Wurden Einwände erhoben, konnte die Kommission die Mitgliedstaaten auffordern, Anpassungen vorzunehmen oder neue Luftqualitätspläne vorzulegen. Die Mitteilungen für den Ballungsraum Kiel und die Gebiete Itzehoe und Ratzeburg erfolgten im Jahr 2011. Die Kommission hat gegen die Mitteilungen keine Einwände erhoben. Die Fristverlängerungen galten bis zum 31.12.2014 und sind somit abgelaufen.
Wälder nach § 14 des Landeswaldgesetzes Schleswig-Holsteins - Naturwald
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Darstellung der Themenbereiche: Schutzgebiete gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) - Landschaftsschutzgebiete und Naturparke (Gebiete nach § 26 und § 27 BNatSchG i. V m. § 15 und 16 LNatSchG Gebiete mit Erholungsfunktionen Historische Kulturlandschaften Sonstige Gebiete: Wald
Das Biotopverbundsystem ist eine Planungs- und Entscheidungshilfe gemäß § 2 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZVO) und zeigt Gebiete auf, die zum Aufbau eines Biotopverbundsystems im Sinne des § 1 Abs. 4 LNatSchG aus naturschutzfachlicher Sicht besonders geeignet sind.
Jährliche tatsächliche Evapotranspiration (von 1961 bis 2021) für Schleswig-Holstein in mm/a und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. Die tatsächliche Evapotranspiration (auch als „reale Verdunstung“ bezeichnet) ist die Wassermenge, die von einem Pflanzenbestand unter natürlichen Bedingungen an die Atmosphäre abgegeben wird.
Darstellungs-Dienst zum Vorkommen von Brandgänsen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer pro Jahr (gerade Jahre). In diesem Dienst werden die Daten des Flugtages mit dem maximalen Mauserbestand pro Jahr auf zwei verschiedende Arten dargestellt: 1) klassifiziert nach Anzahlen der rastenden Brandgänse pro Jahr; Verteilung und Häufigkeit 2) klassifiziert nach Mauserstatus der rastenden Brandgänse pro Jahr; Verteilung der flugfähigen und nicht flugfähigen Individuen, keine Aussage über Häufigkeit
Zudem werden während der Eiderenten-Zählung Wasserfahrzeuge und Personen im Watt mit erfasst, um potentielle Störquelle zu identfizieren und die Verteilung der Enten besser interpretieren zu können. Daher werden die Daten hier für den entsprechenden Flugtag mit der max. Bestandszahl für jedes Untersuchungsjahr angeboten.
Generelle Informationen zum Brandgans-Monitoring: Brandgänse sind im Sommer für einige Wochen flugunfähig und in der Mauserzeit besonders störanfällig. Das Brandgans-Monitoring findet in diesem Mauserzeitraum in den Monaten Juli – September statt und gibt Auskunft über die räumliche und zeitliche Verteilung der Brandgänse. Die Bedeutung und Veränderung der wichtigsten Mausergebiete kann abgeschätzt und im Hinblick auf potentielle Störquellen bewertet werden. Aus den Daten lassen sich ebenfalls Abschätzungen zu Bestandsgrößen ableiten. Zudem kann in den Daten zwischen flugfähigen und nicht flugfähigen Brandgänsen unterschieden werden.
Mittlere jährliche tatsächliche Evapotranspiration (1971-2000) für Schleswig-Holstein in mm/a und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. Die tatsächliche Evapotranspiration (auch als „reale Verdunstung“ bezeichnet) ist die Wassermenge, die von einem Pflanzenbestand unter natürlichen Bedingungen an die Atmosphäre abgegeben wird.