Es wird die flächenhafte Verbreitung der bekannten Hauptnaturräume Marsch, Hohe Geest, Vorgeest, Östliches Hügelland und Watt dargestellt. Die Elbaue bei Geesthacht und Lauenburg wird der Marsch zugeschlagen. Die Mindestflächengröße beträgt ca. 600 ha. Anders als bei Meynen und Schmithüsen oder nach Statistikamt Nord liegen der Karte ausschließlich geowissenschaftliche Gegebenheiten zu Grunde.
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absat 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986)§ 13 LNatSchG (2010). Stand: März 2022
Für die Ostsee-NSG (NSG Gebiets-Nr. 217, 218 und 219) ist abweichend ein Erfassungsmaßstab von 2.500 auf Grundlage von Luftbildern genutzt worden.
Dargestellt ist die Verbreitung von untersuchungswürdigen Salinar-Gesteinen innerhalb der Salzstockumgrenzung zur Anlage von Wasserstoff-/Erdgas-Speicherkavernen und die maximal vertretbare Tiefe des Salzstockdaches. Die Salzstöcke sind aufgrund ihrer strukturellen Entwicklung intern komplex - aus den Salzgesteinen des Zechstein und des Rotliegend - als Doppelsalinare aufgebaut und weisen in ihren Flankenbereichen Überhänge auf. Zur Abgrenzung von untersuchungswürdigen Horizonten zur Speicherung von Wasserstoff bzw. Erdgas diente im Wesentlichen die Tiefenlage des Salzstockdaches (Top der Zechstein und Rotliegend-Ablagerungen) bis 1300 m u. NHN als maximal für die Aussolung von Kavernen vertretbare Tiefe (derzeitiger Kenntnisstand). Aus Bohrergebnissen lässt sich ableiten, dass lokal aufgrund der Ausbildung von mächtigen Hutgesteinen das solfähige Gestein auch innerhalb der ausgewiesenen Bereiche tiefer als 1300 m unter NHN liegen kann. Eine Nutzung der Flankenbereiche wird aufgrund der zu erwartenden, unterschiedlich ausgebildeten Überhänge nicht möglich sein.
Die Karte zeigt die zeitliche Einstufung der bindigen Deckschichten des abgedeckten, oberflächennahen Wasserleiters. Einschließlich geringmächtiger Sandeinlagerungen überwiegt der Mächtigkeitsbereich von wenigstens 5 bis 50 m. Untergeordnet sind Bereiche mit Mächtigkeiten >50 m. Die Deckschichten sind insgesamt ausschließlich den beiden jüngeren Vereisungsperioden (Saale- und Weichselkaltzeit) und der anschließenden, bis heute andauernden Warm- bzw. Nacheiszeit des Holozäns zu zuordnen.
Die Karte enthält eine Bewertung zur Schutzwirkung der Deckschichten, unterteilt in die drei Kategorien "ungünstig", "mittel" und "günstig". Ausschlaggebendes Kriterium bei der Zuweisung und räumlichen Abgrenzung einzelner Flächeneinheiten war dabei jeweils die durch Bohrungen nachgewiesene petrografische Beschaffenheit (bindig/nicht bindig) und Mächtigkeit (Abstufungen: 10m). In den Marschen und Niederungen der Westküste begünstigen spezifische Sedimenteigenschaften dort das Rückhaltevermögen von Schadstoffen. Dies wurde bei der Bewertung der Schutzwirkung zusätzlich berücksichtig.
Die Karte zeigt die zeitliche Einstufung der Sande des oberflächennahen abgedeckten Wasserleiters . Diese Sande enthalten Anteile aus allen drei in Schleswig-Holstein bekannten Vereisungsperioden
The status of coastal waters was assessed with a view to establishing water quality management plans under the Water Framework Directive. Based on monitoring data collected in the past six years, the biological quality elements phytoplankton, macrophytes, macrozoobenthos, and fish (in estuaries) were assessed using largely harmonised methods. Applying a five-class scale, most of the 72 water bodies were rated moderate, poor or bad (particularly in the Baltic Sea), with only one good rating. High nutrient input is considered to be the principal cause.
Dargestellt ist das oberflächennahe Wasserleitersystem bis 50 m unter Geländeoberfläche in Schleswig-Holstein. Es ist nahezu flächendeckend ausgebildet und umfasst abgedeckte (Brauntöne) und nicht abgedeckte (blaue Farben) Grundwasserleiter.
Die Karte zeigt die zeitliche und hydrostratografische Einstufung der Sande des nicht abgedeckten, oberflächennahen Wasserleiters. Ihre Mindestmächtigkeit beträgt wenigstens 10 m. Sie sind weitestgehend den beiden jüngeren Vereisungsperioden (Saale- und Weichselkaltzeit) und der anschließenden, bis heute andauernden Warm- bzw. Nacheiszeit des Holozäns zu zuordnen.
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit § 13 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]).