Gebiete mit Grünlandumbruchverbot (Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 25. März 2019 (V 528 - 17266/2019))
Dargestellt werden Ökokontoflächen die bei den Kreisen/kreisfreien Städten als solche geführt werden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) erstellt aus den Datenlieferungen zu den Ökokontoflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung ÖkokontoVO) vom 28.März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
Es wird die Vertragsart "Ackerlebensraum" dargestellt. Diese bezieht sich auf alle Ackerflächen auf Mineralböden (also nicht auf Moor- und Anmoorstandorten).
Die Shape-Datei enthält die Geometrien der Achsenräume des Biotopverbundsystem - landesweite Ebene - aus dem Landschaftsprogramm (LPRO) 1999, Abbildung 3.Textliche Erläuterung siehe LPRO, Kap. 3.4.2.1, Seite 54
Per Werkvertrag (Büro KK+W) wurden über ein digitales Höhenmodell (Ergebnis der Berechnung aus DGM2 und Vegetationshoehenlayer) alle Einzelbäume > 15m und 7,5 m; Atkiswaldflächen und Waldränder mir einem Puffer von 15m herausgefiltert, Einzelbäume in Siedlungsflächen entfernt. Datengrundlage der Knicks: Landwirtschaftliches Flächenkataster SH Biotoptyp gem. Landesverordnung über gesetzlich gesch. Biotope Biotopschlüssel: 10 = Knick /Feldhecke ; 8 = Allee
Das Shape beinhaltet die "Strukturreichen Kulturlandschaftsausschnitte" der Landschaftsrahmenpläne in den Planungsräumen II (OH, HL), IV (IZ, HEI) und V (NF, SL). Für den Planungsraum I (PI, SE, OD, RZ) liegt ein weiteres Shape als LANU-intern verwendbarer Entwurf vor (siehe unter K/LANIS --> Kulturlandschaften --> strukt_kultur_lrp1 vor. Weitere Erläuterungen siehe Landschaftsrahmenpläne II, IV und V.