Artenzahlkarte (LAEA10): Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten im ETRS-LAEA 10 Kilometer Raster für bestimmte Arten(unter)gruppen
Artenzahlkarte (MTB): Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten in einem Messtischblatt (MTB) für bestimmte Arten(unter)gruppen
Artenzahlkarte (MTB-Q): Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten in einem Viertel (=Quadrant) eines Messtischblattes (MTB) für bestimmte Arten(unter)gruppen
Artenzahlkarte (MTB-16tel): Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten in einem 16tel eines Messtischblattes (MTB) für bestimmte Arten(unter)gruppen; je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen eingeschränkt sein
Artenzahlkarte (MTB-64tel): Darstellung der Anzahl nachgewiesener Arten in einem 64tel eines Messtischblattes (MTB) für bestimmte Arten(unter)gruppen; je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen eingeschränkt sein
Fundpunktkarten: Fundpunktgenaue Darstellung der Verbreitung einer Art; je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen oder räumlich auf maximal 4 MTB eingeschränkt sein
Rasterverbreitungskarte (LAEA10): Darstellung der Verbreitung einer Art im ETRS-LAEA 10 Kilometer Raster
Rasterverbreitungskarte (MTB): Darstellung der Verbreitung einer Art auf Basis des Messtischblatt-Rasters (MTB)
Rasterverbreitungskarte (MTB-Q): Darstellung der Verbreitung einer Art auf Basis des Messtischblattquadranten-Rasters (MTB-Q)
Rasterverbreitungskarte (MTB-16tel): Darstellung der Verbreitung einer Art auf Basis des Messtischblattquadranten-Rasters (MTB-16tel); je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen eingeschränkt sein
Rasterverbreitungskarte (MTB-64tel): Darstellung der Verbreitung einer Art auf Basis des Messtischblattquadranten-Rasters (MTB-64tel); je nach zugewiesenen Nutzerrechten kann die Anzeige auf bestimmte Artengruppen eingeschränkt sein
Dieser Layer ist das Ergebnis einer Auswertung der - aktuellen (und z.T. noch alten) Biotopkartierung - Moorbodenlayer Moore_Komb 2017 (s. hierzu die Dokumentation von B. Burbaum Abt.6) - Kartierung der Hoch- und Übergangsmoore auf der Kartengrundlage TK 5 von 2009 im Auftrag des MLUR - Kartierung der FFH-Lebensraumtypen 91 D0 (prioritärer Moorwald) und FFH-LRT 91 E0(Auwälder) im Auftrag des LLUR 2007-09
Es wurden auch kleinste Moorreste berücksichtigt, die sich u.U. für eine Entwicklung im Zusammenhang mit angrenzenden Flächen z.B als Ausgleichsmaßnahmen eignen könnten.
Zur Erfüllung der Berichtspflichten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie wurden die bestehenden FFH-Gebiete sowie einige Referenzflächen (ausgewählte NSG, Bundeswehrliegenschaften) im Zeitraum von 2007-2012 kartiert. Die LRT wurden kartiert und bewertet. Bei den Biotoptypen wurden lediglich die im jeweiligen Jahr vorliegenden Luftbilder erkennbaren Veränderungen erfasst und eingetragen. Ausgangsbasis hierfür waren die Kartierungen aus dem Berichtszeitraum 2001-2006.
Die 1971 in Ramsar (Iran) unterzeichnete internationale "Convention on Wetlands" ist eine zwischenstaatliche Vereinbarung zur Erhaltung und umweltverträglicher Nutzung von Feuchtgebieten und deren Resourcen. Ratifizierung durch die BRD 1976. Das Ramsar-Abkommen verpflichtet die Vertragsstaaten zur Erhaltung und Förderung von Feuchtgebieten u.a. durch Benennung von Gebieten, die den Ramsar-Kriterien entsprechen. In Schleswig-Holstein ist das Gebiet "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Gebiete" am 15.11.1991 offiziell benannt worden.
Aus Basis-DLM AAA-Modellierung erstellter blattschnittfreier Waldlayer im Bereich Schleswig-Holstein. Die Einzelflächen aus dem Original Datenbestand wurden in diesem Shape über das Wertefeld VEG zusammengerechnet und als Gesamtfläche der Kategorien "Wald" und "Gehoelz" wiedergegeben.
! Wichtiger Hinweis: ! Der Waldlayer stellt keine rechtliche Grundlage zum Waldentscheid auf Basis des Landeswaldgesetzes (Begriffsbestimmung laut §2 LWaldG) dar, sondern dient als Orientierungshilfe! ! Es kann nicht für 100%ige Richtig- und Vollständigkeit garantiert werden, da die Erfassung ohne Anhalten von Fachdaten und mit einer erlaubten Fehlertoleranz geschehen ist. So gilt z.B. für die linienhafte Abgrenzung von Nachbarschaften eine Fehlertoleranz von +/- 15m nach den Standards der AdV als erlaubt.
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.