Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februrar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Hier dargestellt sind nur LSG-Flächen, die außerhalb von Naturschutzgebieten (NSG) liegen. Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Gebietsspezifische Anfragen bitte an den zuständigen Kreis. Die "Gebietsnr" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1) Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2) Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3) Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4) Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld Jahr als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS, im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-,nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.
Auf der Grundlage der nutzungsdifferenzierten Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:250.000 wird die Menge an pflanzenverfügbarem Bodenwasser (Wpfl) in 7 Klassen abgebildet. Die Menge an pflanzenverfügbarem Bodenwasser ergibt sich aus Summe von nutzbarer Feldkapazität im effektiven Wurzelraum (nFKWe) und dem Wasser, das den effektiven Wurzelraum durch kapillaren Aufstieg (KA) aus dem Grundwasser erreicht. Die Maßeinheit ist mm. Für die Berechnung des kapillaren Aufstiegs werden Klimadaten der Periode 2001 bis 2020 verwendet. Die Nutzungsdifferenzierung beruht auf CORINE-Land Cover (CLC5_2018). Die dort aufgeführten Landnutzungsklassen wurden zu 5 Klassen (Acker, Grünland, Wald, Ödland und Siedlung/Verkehr) aggregiert. Die Menge an pflanzenverfügbarem Bodenwasser ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Dazu zählen die Bodenart, die Lagerungsdichte, der Humusgehalt, und die Nutzung.
Die Karte zeigt Potentialgebiete zur Anlage von Druckluftspeichern in Salzskavernen im Schleswig-Holsteinischen Festlandsbereich und die Lage der Salzstrukturen im Untergrund. Zur Abgrenzung von untersuchungswürdigen Horizonten zur Druckluftspeicherung in Salzkavernen diente im Wesentlichen die Tiefenlage des Salzstockdaches (Top der Zechstein- und Rotliegend-Ablagerungen) bis 800 m unter NHN als maximal für die Aussolung von Kavernen vertretbare Tiefe (derzeitiger Kenntnisstand).
Mittlere jährliche tatsächliche Evapotranspiration (1991-2020) für Schleswig-Holstein in mm/a und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. Die tatsächliche Evapotranspiration (auch als „reale Verdunstung“ bezeichnet) ist die Wassermenge, die von einem Pflanzenbestand unter natürlichen Bedingungen an die Atmosphäre abgegeben wird.
Mittlerer jährlicher Netto-Gesamtabfluss (1981-2010) für Schleswig-Holstein in mm/a und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. In die Berechnung des Netto-Gesamtabflusses wird der kapillare Aufstieg und die direkte Evapotranspiration aus dem Grundwasser auf grundwasserbeeinflussten Standorten einbezogen.
Mittlerer jährlicher urbaner Direktabfluss (1981-2010) für Schleswig-Holstein in mm/a und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. Der urbane Direktabfluss ist der Anteil des Abflusses, der über die Regenwasserkanalisation abgeleitet wird.
Mittlere jährliche Netto-Grundwasserneubildung (1981-2010) für Schleswig-Holstein in mm/a und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. In der Berechnung der Netto-Grundwasserneubildung wird der kapillare Aufstieg und die direkte Evapotranspiration aus dem Grundwasser auf grundwasserbeeinflussten Standorten einbezogen. Es wurde keine Modellierung der Grundwasserneubildungsdaten für Rasterzellen, die Gewässern entsprechen, durchgeführt.
Darstellung der Standorteignung zum Einbau von oberflächennahen Erdwärmekollektoren in 1-2m Bodentiefe auf der Grundlage der Bodenkarte 1:25.000 (BK25) von Schleswig-Holstein. Es erfolgt eine Einteilung der Bodeneinheiten in die Klassen gut geeignet, geeignet und wenig geeignet. Die Methodenbeschreibung ist in Geoberichte 19, LBEG (Potenzielle Standorteignung für Erdwärmekollektoren) abgelegt. Die Berechnung liegt für etwa die Hälfte des Landes vor. Für die andere Hälfte fehlen die entsprechenden Datensätze der BK25. Die Bodenkarte 1:25.000 wird nicht fortgeführt.
Mittlere jährliche tatsächliche Evapotranspiration (1981-2010) für Schleswig-Holstein in mm/a und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. Die tatsächliche Evapotranspiration (auch als „reale Verdunstung“ bezeichnet) ist die Wassermenge, die von einem Pflanzenbestand unter natürlichen Bedingungen an die Atmosphäre abgegeben wird.
Mittlerer jährlicher urbaner Direktabfluss (1991-2020) für Schleswig-Holstein in mm/a und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. Der urbane Direktabfluss ist der Anteil des Abflusses, der über die Regenwasserkanalisation abgeleitet wird.