Mittelwert von Blei im Sediment in der Korngrößenfraktion <2000µm von 2005 bis 2010 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand der Datenbank vom 30.03.2012.
Mittelwert von Blei in 1m Wassertiefe von 2005 bis 2010 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand der Datenbank vom 30.03.2012.
Mittelwert von Cadmium im Sediment in der Korngrößenfraktion <2000µm von 2005 bis 2010 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand der Datenbank vom 30.03.2012.
Mittelwert von Arsen in 1m Wassertiefe von 2005 bis 2010 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand der Datenbank vom 30.03.2012.
Mittelwert von Nickel im Sediment in der Korngrößenfraktion <2000µm von 2005 bis 2010 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand der Datenbank vom 30.03.2012.
Mittelwert von Zink im Sediment in der Korngrößenfraktion <2000µm von 2005 bis 2010 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand der Datenbank vom 30.03.2012.
Mittelwert von Chrom in 1m Wassertiefe von 2005 bis 2010 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand der Datenbank vom 30.03.2012.
Mittelwert von Chrom im Sediment in der Korngrößenfraktion <2000µm von 2005 bis 2010 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand der Datenbank vom 30.03.2012.
Mittelwert von Quecksilber im Sediment in der Korngrößenfraktion < 2000 µm von 2005 bis 2010 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand der Datenbank vom 30.03.2012.
Dienstbezogener Datenbestand zu den Ruheplätzen von Seehunden. Ein Ruheplatz ist eine berechnete Fläche, die auf Basis einzelner Liegeplätze von Seehunden bzw. Kegelrobben generiert wird. Dazu werden die Liegeplätze pro Jahr räumlich zusammengefasst. Ein Ruheplatz wird als Kreis mit einem Radius von 500m um einen Liegeplatz (mit mind. 2 Seehunden) herum definiert, wobei mehrere Liegeplätze so zu einer größeren Fläche aggregiert werden können. Der Abstand von 500m wurde gewählt, da Störungen, die mehr als 500m entfernt sind, keine oder kaum Auswirkungen auf ruhende Robben haben. Diese Flächen werden für Eingriffsplanungen benötigt, um die mit dem Eingriff verbundenen Störungen der Robben auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Für Seehunde werden zur Berechnung der Ruheplätze pro Jahr Flüge vom 1.03-30.09 berücksichtigt. Der Dienst beinhaltet folgende Informationen: die Lage und Größe des Ruheplatzes und den Zeitraum der Erfassungen, die in die Berechnung eingeflossen sind.