Gebietsabgrenzungen der bestehenden Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit § 13 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]).
Das shape beinhaltet die Gebietsabgrenzungen der anerkannten Biosphärenreservate auf dem Gebiet des Landes Schleswig-Holstein.
Das BR Flusslandschaft Elbe reicht über Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Hier wird nur der SH-Teil dargestellt
Bislang wurde in Biosphärenreservaten immer von Pufferzonen gesprochen. Da es sich hierbei jedoch um eine fachlich fehlerhafte Übersetzung aus dem Englischen handelt, soll zukünftig die korrekte Bezeichnung "Pflegezone" verwendet werden. Dies wird erstmals in der Landschaftsrahmenplanung 2019 auch im planerischen Kontext praktiziert.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Grundlage der Biotopkartierung 2014 bis 2020 war eine landesweite Prüfkulisse. Die Prüfkulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erarbeitet und stellt den Suchraum für zu kartierende Biotope dar. Dabei wurden bestimmte Bereiche von vornherein ausgeschlossen (z.B. Siedlungsbereiche). Die hier dargestellten Flächen umfassen alle 2014 bis 2020 flächenhaft kartierten Grundflächen. Die Kartierergebnisse werden in einem separaten Gesamtdatensatz als erfasste Wertbiotope (= gesetzlich geschützten Biotope und/oder FFH-Lebensraumtyen) und Nichtwertbiotope (= nur Biotoptyp ohne Schutzstatus) dargestellt. Die hier vorliegende Kartierkulisse dient lediglich der Übersicht, welche Flächen im Rahmen der landeswieten Biotopkartierung 2014 bis 2020 begutachtet wurden.