In Schleswig-Holstein erfolgt die Erfassung und Bewertung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten gemäß § 5 Landesbodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchG) durch die unteren Bodenschutzbehörden Kreise und kreisfreien Städte in einem laufend fortzuschreibenden Boden- und Altlastenkataster. Die Kataster werden von den unteren Bodenschutzbehörden regelmäßig an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume übermittelt, das das landesweite Altlasteninformationssystem führt. Die Altlastenkataster und das Altlasteninformationssystem werden digital unter Nutzung des Moduls Boden- und Altlastenkataster des Programms K3 - Umwelt geführt. Datenschutzrechtliche Anforderungen bezüglich Datenhaltung und Datenübermittlung sind durch die Einrichtung mehrerer getrennter Verzeichnisse (Prüfverzeichnisse, Kataster, Archive) umgesetzt. Diese werden bei der Bearbeitung und insbesondere bei der Datenübermittlung unterschiedlich behandelt.
Mittlere Winterkonzentrationen (Nov. bis Feb.) von Ortho-Phosphat-P in 1m Wassertiefe von 2005 bis 2010 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand: 04.10.2011. Werte aus Datenbank bis 31.12.2010.
Mittelwert der Messwerte in 1 m Wassertiefe aus den Vegetationsperioden (Mai bis September) der Jahre 2005 bis 2010 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand: 13.12.2011. Werte aus Datenbank bis 31.12.2010.
90-Perzentil der Messwerte in 1 m Wassertiefe aus den Vegetationsperioden (Mai bis September) der Jahre 2005 bis 2010 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Stand: 13.12.2011. Werte aus Datenbank bis 31.12.2010.
Darstellung der an der Oberfläche, oberflächennah und am Meeresgrund auftretenden geologischen Bildungen (Gesteine), inklusive Darstellung von Gletscherrandlagen, Stauchungszonen sowie Fließrichtungen von Schmelzwässern. Die wissenschaftliche Bearbeitung erfolgte im Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LANU).
Gebiete mit Grünlandumbruchverbot (Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 25. März 2019 (V 528 - 17266/2019)) Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Seit dem 26. Oktober 2007 gilt in Schleswig-Holstein die Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO). Sie sieht vor, dass diese Abwasservorbehandlungsanlagen nur durch Fachkundige, die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (obere Wasserbehörde) zugelassen worden sind, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin untersucht werden dürfen.
Darstellt werden Standorte von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt wurden. Angezeigt werden Anlagen, die in Betrieb oder genehmigt sind und vor der Inbetriebnahme stehen. Der Datenbestand ist ein Extrakt aus dem Fachinformationssystem LIS-A. Hinweis: Das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU) gewährt trotz Prüfung keine Garantie dafür, dass die angezeigten Daten vollständig, richtig und aktuell sind. Das LfU ist von jedweder Haftung ausgeschlossen.
Die IED-Anlagen in Schleswig-Holstein werden als Anlagen zum Überwachungsprogramm veröffentlicht. Die zuständige Überwachungsbehörde erstellt das Überwachungsprogramm für die im Geltungsbereich des Überwachungsplanes liegenden Anlagen und veröffentlicht es. Das Überwachungsprogramm enthält neben den Anlagendaten jeweils die Angabe der Zeiträume, in denen Vor-Ort-Besichtigungen stattfinden müssen. Dieses Überwachungsprogramm wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. In Schleswig-Holstein ist die Überwachungsbehörde für nach dem Bundes-Immissonsschutzgesetzt genehmgten Anlagen das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU).