Die Gesamtmoorkulisse basiert auf Erhebungen und Auswertungen der Abteilung Geologie und Boden des LLUR sowie auf Biotopkartierungsergebnissen der Abteilung Naturschutz und unterscheidet nicht in Hoch- und Niedermoor. Verschneidung der Einzellayer: - moore_bs_60_utm32.shp (Moore größer 60cm; B. Burbaum Abt.6 ) (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Moore\Moorschutzprogramm\Geodaten\) - Biotope_auf_moorboeden_utm32.shp (W.Petersen, Dez.51) (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Moore\Moorschutzprogramm\Geodaten\) - Moorwald_Auenwald.shp (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Natura2000\FFH-LRT\Moorwald-Auwald\) - Hochmoorvegetation.shp (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Moore\Hochmoorvegetation\Geodaten\) - Moorkataster.shp (Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Moore\Moorkataster\Geodaten\)
Naturräumliche Gliederung der Abt.5 -Naturschutz- Die Bezeichnungen sind nach Meynen & Schmithüsen (1962) vergeben worden, wobei sich die Abgrenzungen der Räume an der Biotopkartierung orientieren. Im Vergleich zu den anderen Naturräumlichen Gliederungen, die im LLUR verwendet werden, ist diese Naturräumliche Gliederung im Maßstab 1:25.000 nachgeführt worden. Die Geometrien der Nordseeinseln sind nicht enthalten, so daß für Darstellungen die Topographie auf jeden Fall hinterlegt werden muß ! Bei der Digitalisierung wurden auch Küstenstreifen berücksichtigt, diese sind aber als solche nicht gesondert attributiert, da es diese weitere Untergliederung nach Meynen & Schmithüsen nicht gibt.
Linienthema zur Darstellung der Grenze zwischen der atlantischen (Hauptnaturräume der Marsch, Unterelbe und Geest)und der kontinentalen (Naturräume des Hügellandes und der Mecklenburgischen Seenplatte sowie Vorland sowie der Mittelelbe-Niederung) biogeografischen Region für den Aufgabenbereich Natura 2000. Grundlage ist die naturräumliche Gliederung nach Meynen & Schmithüsen, hier die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung auf den Massstab 1:25.000 umgearbeiteten Grenzen der Naturräume. Weitere Modifizierung im Raum Geesthacht (Grenze atl. / kont. Für die Elbe pragmatisch bei Staustufe Geesthacht gesetzt)
Im Rahmen des vorsorgenden Bodenschutzes werden zur Kennzeichnung und Beobachtung von Veränderungen in Böden in Schleswig-Holstein seit 1989 37 Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) betrieben. Das Untersuchungsprogramm umfasst bodenkundliche Feldaufnahmen, bodenphysikalische und bodenchemische Untersuchungen, Wasserstandsmessungen und die Dokumentation betriebsbezogener Daten (Schlagkarteien) sowie vegetationskundliche, flechtenkundliche, bodenzoologische und bodenmikrobiologische Untersuchungen. Die Ziele der Boden-Dauerbeobachtung sind · die Beschreibung des aktuellen Zustandes der Böden, · die langfristige Überwachung der Veränderung der Böden und · die Ableitung von Prognosen für die zukünftige Entwicklung.
Auf der Grundlage der nutzungsdifferenzierten Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:250.000 wird die Feldkapazität bis 1m Tiefe in 5 Klassen abgebildet. Die Feldkapazität ist ein Maß dafür, wieviel Wasser ein Boden dauerhaft gegen die Schwerkraft halten kann. Durch Bezug auf 1m Bodentiefe ergibt sich die Feldkapazität bis 1m unter Geländeoberfläche. Die Maßeinheit ist mm. Die Nutzungsdifferenzierung beruht auf CORINE-Land Cover (CLC5_2018). Die dort aufgeführten Landnutzungsklassen wurden zu 5 Klassen (Acker, Grünland, Wald, Ödland und Siedlung/Verkehr) aggregiert. Die FK1m ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Dazu zählen die Bodenart, die Lagerungsdichte, der Humusgehalt und die Nutzung.
Auf der Grundlage der nutzungsdifferenzierten Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:250.000 wird der mittlere bodenkundliche Grundwasserflurabstand in 7 Stufen abgebildet. Grundwasserstände unterhalb von 2m werden nicht differenziert.
Der bodenkundliche Grundwasserflurabstand ist nicht deckungsgleich mit dem hydrogeologischen Grundwasserstand. Der bodenkundliche Grundwasserstand wird auch in bindigen schwer wasserdurchlässigen Böden beschrieben. Grundwasser im Sinne der Bodenkunde tritt nahezu ganzjährig in Böden auf, unterliegt jedoch in der Regel jahreszeitlich bedingten Schwankungen. Stauwasserböden mit im Jahresverlauf ausbleibender Wassersättigung werden hier nicht betrachtet.
Die Nutzungsdifferenzierung beruht auf Corine-Land Cover (CLC5_2018). Die dort aufgeführten Landnutzungsklassen wurden zu 5 Klassen (Acker, Grünland, Wald, Ödland und Siedlung/Verkehr) aggregiert.
Auf der Grundlage der nutzungsdifferenzierten Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:250.000 wird die Menge an pflanzenverfügbarem Bodenwasser (Wpfl) in 7 Klassen abgebildet. Die Menge an pflanzenverfügbarem Bodenwasser ergibt sich aus Summe von nutzbarer Feldkapazität im effektiven Wurzelraum (nFKWe) und dem Wasser, das den effektiven Wurzelraum durch kapillaren Aufstieg (KA) aus dem Grundwasser erreicht. Die Maßeinheit ist mm. Für die Berechnung des kapillaren Aufstiegs werden Klimadaten der Periode 2001 bis 2020 verwendet. Die Nutzungsdifferenzierung beruht auf CORINE-Land Cover (CLC5_2018). Die dort aufgeführten Landnutzungsklassen wurden zu 5 Klassen (Acker, Grünland, Wald, Ödland und Siedlung/Verkehr) aggregiert. Die Menge an pflanzenverfügbarem Bodenwasser ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Dazu zählen die Bodenart, die Lagerungsdichte, der Humusgehalt, und die Nutzung.
Auf der Grundlage der nutzungsdifferenzierten Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:250.000 wird die nutzbare Feldkapazität im effektiven Wurzelraum in 5 Klassen abgebildet. Die nutzbare Feldkapazität ist ein Maß dafür, wieviel von Kulturpflanzen nutzbares Wasser ein Boden dauerhaft gegen die Schwerkraft halten kann. Die effektive Durchwurzelungstiefe ist ein theoretisch abgeleiteter Wert, der die Tiefe des durchwurzelten Bodenraums beschreibt. Durch Kombination von nFK und We ergibt sich die nutzbare Feldkapazität im effektiven Wurzelraum. Die Maßeinheit ist mm. Die Nutzungsdifferenzierung beruht auf Corine-Land Cover (CLC5_2018). Die dort aufgeführten Landnutzungsklassen wurden zu 5 Klassen (Acker, Grünland, Wald, Ödland und Siedlung/Verkehr) aggregiert. Die nFKWe ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Dazu zählen die Bodenart, die Lagerungsdichte, der Humusgehalt, die Gründigkeit, die Nutzung, der Verfestigungsgrad und die Obergrenze von reduzierten Horizonten usw.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Schleswig-Holstein ist Geologischer Dienst für Schleswig-Holstein im Sinne des Geologiedatengesetzes. Der Auftrag zur Untersuchung des geologischen Untergrundes umfasst unter anderem die landesweite Sammlung und Archivierung geowissenschaftlicher Informationen - Schichtenverzeichnissen von Bohrungen, geowissenschaftliche Manuskriptkarten, Berichte, Befunde, Gutachten u.s.w. - und die Bereitstellung dieser Informationen für NutzerInnen aus Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft unter Beachtung des Datenschutzes. Im LfU ist das Geologische Landesarchiv dafür zuständig. Der Anlass zur Einrichtung und zum Betrieb eines Geologischen Landesarchivs ist volkswirtschaftlich begründet. Bohrungen zur Erkundung des Untergrundes sind teuer. Über viele Jahrzehnte hinweg sind von privater und öffentlicher Hand allein in Schleswig-Holstein Hunderte von Millionen EURO für mehrere 100.000 Bohrungen investiert worden, um benötigte Untergrundinformationen für eine - und in der Regel nur eine - bestimmte Fragestellung zu erhalten. Die zentrale Archivierung dieser Informationen zwecks späterer Folgenutzung - salopp formuliert "Wiederverwertung" - durch wen und für welche Fragestellung auch immer ist von hoher Bedeutung, insbesondere für solche Vorhaben, die zwingend die Kenntnis des geologischen Untergrundes voraussetzen. Ohne das Geologische Landesarchiv wären unnötigerweise immense Bohrkosten nochmals aufzubringen, wenn es z. B. um Fragestellungen bei Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, des Grundwasserschutzes, des Küstenschutzes, des Bodenschutzes, der Baugrundsicherheit, des Altlastenbereichs, des Verkehrswegebaus, der Rohstofferkundung oder bei Deponieplanungen geht. Da ein Großteil der archivierten Bohrinformationen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen von privater Seite geliefert worden ist, ist der Datenschutz bei Einsicht in oder Weitergabe von Archivunterlagen zu berücksichtigen. Die geowissenschaftlichen Unterlagen im Geologischen Landesarchiv sind essentieller Bestandteil des im Auf- und Ausbau begriffenen Bodeninformationssystems. Demzufolge ist bereits im Jahr 1998 damit begonnen worden, zunächst die Schichtenverzeichnisse von Bohrungen digital in kürzelkodierter Form in der Software GeODin zu erfassen.
Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 6. Oktober 2011 [BGBl. I S. 1986) in Verbindung mit § 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februrar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301] (zuletzt geändert 13. Juli 2011 [GVOBl. Schl.-H. S. 225]). Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere Naturschutzbehörden. Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise). Hier dargestellt sind nur LSG-Flächen, die außerhalb von Naturschutzgebieten (NSG) liegen. Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden. Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde) Gebietsspezifische Anfragen bitte an den zuständigen Kreis. Die "Gebietsnr" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach folgenden Grundsätzen: 1) Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung. 2) Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt, erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name). 3) Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der durchgängigen Nummerierung entstehen. 4) Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd. Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld Jahr als Hinweis auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen. Innerhalb des Landesamtes werden im GIS, im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan kreisweise identische lfd. Nummern verwendet. Das Aktenzeichen für LSG lautet: 5322.1-,nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr. (vollzogen für OD, OH, PI - ansonsten bislang nur Übereinstimmumng von GIS und SGK) Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann es abweichende Nummerierungen geben.